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WKOÖ-Standortanwaltschaft

WKOÖ-Unterstützung im UVP-Verfahren

Lesedauer: 1 Minute

Die WKOÖ wird – dem gesetzlichen Auftrag entsprechend – als Standortanwalt im UVP-Verfahren tätig. Wenn damit Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Oberösterreich verbunden sind. 

Aufgaben des oö. Standortanwalts ist es, die Interessen der Allgemeinheit an der Realisierung von öffentlichen und betrieblichen Projekten, insbesondere die positiven Effekte auf die heimische Wertschöpfung, Arbeitsplätze, Vorsorgesicherheit darzustellen und einzubringen. Bei der Wahrnehmung dieser Aufgaben unterliegt die WKOÖ dem Weisungsrecht des BMDW.

„Die WKOÖ wird die Funktion des Standortanwalts mit großer Verantwortung wahrnehmen. Unser Ziel ist es, eine ausgewogene Entscheidungsfindung durch die Einbeziehung aller Interessen – nicht nur des Natur- und Umweltschutzes sondern auch der Wirtschaft und des Standorts – herbeizuführen.“

Standortanwalt

Die WKOÖ hat vom Gesetzgeber die Aufgabe des Standortwaltes für OÖ übertragen bekommen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sie unter:


Standortentwicklungsgesetz

Das Standortentwicklungsgesetz sieht vom Gesetzgeber genau definierte Kriterien vor, unter denen einem Standortentwicklungsprojekt das besondere öffentliche Interesse und damit verfahrensbeschleunigende Maßnahmen zuerkannt werden. Alle Infos dazu plus die kostenfreie Einreichemöglichkeit von Standortentwicklungsprojekten im Wege der Homepage des BMDW sind hier verfügbar.


Standort OÖ – Infrastruktur

Die WKOÖ ist die treibende Kraft für die Modernisierung des Wirtschaftsstandorts Oberösterreich und Investitionen in die Infrastruktur.

Dadurch wird die Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Wirtschaft im internationalen Umfeld gestärkt sowie Wohlstand und Lebensqualität gesichert.

weitere Infos finden Sie im Infrastrukturfolder


Projekte

Das Land Oö veröffentlicht aktuelle Informationen zu anhängigen UVP-Verfahren sowie bereits abgeschlossene UVP-Verfahren im Überblick.

Stand: 10.03.2022

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