Arbeit und Soziales
OGH: Ausbildungskostenrückersatz außerhalb eines Arbeitsverhältnisses zulässig
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte in seiner Entscheidung zu klären, ob Ausbildungskosten auch dann zurückgefordert werden können, wenn die Ausbildung vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses erfolgt.
Der OGH stellte klar, dass die Regelungen des AVRAG grundsätzlich ein bestehendes Arbeitsverhältnis voraussetzen. Eine Anwendung auf vorgelagerte Ausbildungen kommt nur in Betracht, wenn eine enge Bindung an ein späteres Dienstverhältnis besteht.
Im konkreten Fall lag eine solche Bindung nicht vor: Die Pilotenausbildung wurde zwar vom Unternehmen vorfinanziert, eine Verpflichtung zur späteren Anstellung bestand jedoch nicht. Die Rückzahlung war an bestimmte Bedingungen geknüpft, etwa ob die Ausbildung beim Unternehmen oder anderweitig genutzt wird.
Der OGH bestätigte die Wirksamkeit der Vereinbarung. Ein Ausbildungskostenrückersatz ist auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses zulässig, sofern kein grobes Ungleichgewicht besteht und der Auszubildende wesentlich profitiert.