Arbeit und Soziales
Juni 2026
Lesedauer: 1 Minute
OLG: Eigenmächtiger Urlaubsantritt rechtfertigt Entlassung von Lehrling
Ein Lehrling trat nach dem Berufsschulblock einen Sommerurlaub im Kosovo an. Zwar hatte er zuvor mit seinen Ausbildnern über einen Urlaub gesprochen und diese hatten signalisiert, dass dieser grundsätzlich möglich sei. Eine konkrete Urlaubsvereinbarung wurde jedoch nie getroffen. Statt des im Betrieb vorgesehenen Urlaubsantrags informierte der Lehrling seinen Ausbildner erst am Freitag vor der Abreise per WhatsApp über seinen geplanten Urlaub und reiste am darauffolgenden Montag ab.
Das Erstgericht hielt die Entlassung wegen unberechtigten Fernbleibens für unzulässig, da der Lehrling aufgrund der Gespräche und der ausbleibenden Reaktion auf die WhatsApp-Nachricht von einer Genehmigung ausgehen habe dürfen. Das Oberlandesgericht Linz (12Ra25/25w) sah dies anders: Es habe keine wirksame Urlaubsvereinbarung gegeben, und auch das Schweigen auf die Nachricht stelle keine Zustimmung dar. Da der Lehrling zudem das bekannte betriebliche Urlaubssystem nicht genutzt hatte, wertete das Gericht den Urlaubsantritt als eigenmächtiges Fernbleiben vom Arbeitsplatz und bestätigte die Entlassung.
Praxishinweis: Ob ein Entlassungsgrund verwirklicht ist und eine Entlassung rechtzeitig erfolgt, ist stets nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen.
WKÖ-Danninger übt scharfe Kritik: Arbeitsministerium übergeht Sozialpartner bei Lohntransparenz
Arbeitsministerium schickt Entwurf ohne Einigung in Koordinierung. Sozialpartner-Verhandlungen hätten weitergeführt werden müssen für sinnvolle Lösung - ohne Gold Plating.
Hier können Sie den gesamten Bericht lesen.
Mitarbeiterprämie 2026
Geplant: Bis 500 Euro sind Zulagen und Bonuszahlungen (Juli - Dezember) steuerfrei. Geplante Änderungen basierend auf Begutachtungsentwurf – eine Beschlussfassung ist abzuwarten.
Zulagen und Bonuszahlungen, die der Arbeitgeber in den Kalendermonaten Juli bis Dezember 2026 gewährt (Mitarbeiterprämie 2026), sind für den einzelnen Arbeitnehmer bis 500 EUR steuerfrei, wenn die Zahlung aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift (d.h. im Normalfall Kollektivvertrag) erfolgt.
Hier finden Sie weitere Informationen.
Weiterbildungszeit und Weiterbildungsteilzeit
Seit 8.6.2026 ist es möglich, die neue Weiterbildungs(teilzeit)beihilfe beim AMS zu beantragen.
Hier finden Sie nähere AMS-Infos.
Erwerbspersonenprognose 2024-2080
Die Statistik Austria zeigt in ihrer Erwerbspersonenprognose 2024–2080 die erwartete Entwicklung der Erwerbsbevölkerung in Österreich sowie in den einzelnen Bundesländern.