Richtlinien zur Förderung operativer Werbemaßnahmen
Gefördert werden Veranstaltungen, Events und Aktivitäten
Lesedauer: 1 Minute
Personenkreis
Aktive Mitglieder des Landesgremiums Salzburg des Handels mit Mode & Freizeitartikeln, die zum Zeitpunkt der Antragstellung
- seit mindestens 12 Monaten Mitglied im Landesgremium sind,
- die Grundumlage regelmäßig bezahlen und keine Rückstände haben.
Förderbare Aktivitäten
- Modeschauen
- Händlerevents
- Feierlichkeiten im eigenen Shop, wie Firmenjubiläen, spezielle Einkaufsabende, die Präsentation neuer Kollektionen,...
Ausmaß der Förderung
Die Förderung beträgt
- bis zu 50 % der nachgewiesenen Kosten,
- maximal € 500,– pro Mitglied und Kalenderjahr.
Das Landesgremium des Handels mit Mode & Freizeitartikeln stellt zu diesem Zweck Budgetmittel zur Verfügung. Sobald diese ausgeschöpft sind, können keine weiteren Förderungen gewährt werden. Für die Aufteilung der Mittel gilt die Reihenfolge des Einganges der schriftlichen vollständigen Ansuchen.
Antrag und Prüfung
Mit dem Antrag sind eine genaue Projektbeschreibung inklusive Kostenkalkulation vorzulegen.
Diese kann beispielsweise folgende Kosten beinhalten:
- Honorare für Models, Visagist:innen, Friseur:innen, Fotograf:innen und Moderation
- Technik, z. B. Musik, Bühne und Licht
- Catering
- Werbemaßnahmen
Bitte beachten Sie, das der Antrag 30 Tage vor Abhaltung der Veranstaltung in der Geschäftsstelle einlangen muss! Das Landesgremium prüft die eingelangten Ansuchen und die Durchführungen.
Auf eine derartige Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Zuschüsse werden freiwillig und unbürokratisch vom Landesgremium Salzburg des Handels mit Mode & Freizeitartikeln gewährt.
Abrechnung
Die Abrechnung muss
- bis spätestens Jahresende des betreffenden Jahres,
- inklusive Aufstellung aller Ausgaben und Kopien der Rechnungen sowie
- Banküberweisung
an das Gremium übermittelt werden.
Der Förderanspruch erlischt, wenn die angegebene Frist nicht eingehalten wird bzw. der Fördertopf ausgeschöpft ist.
Antragsformular