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Grafik eines Klemmbrettes mit dem Symbol einer Person und grünen Häkchen auf weißem Untergrund. Rechts davon ist das Symbol einer Person mit Klemmbrett, links ein oranges Rechteck mit weißen Häkchen und ein blauer Kreis mit Kreisen und Linien daneben
© VZ_Art | stock.adobe.com
Handel mit Mode und Freizeitartikeln, Landesgremium

Richtlinien zur Förderung operativer Werbemaßnahmen

Gefördert werden Veranstaltungen, Events und Aktivitäten

Lesedauer: 1 Minute

11.08.2026

Personenkreis

Aktive Mitglieder des Landesgremiums Salzburg des Handels mit Mode & Freizeitartikeln, die zum Zeitpunkt der Antragstellung

  • seit mindestens 12 Monaten Mitglied im Landesgremium sind,
  • die Grundumlage regelmäßig bezahlen und keine Rückstände haben.

Förderbare Aktivitäten

  • Modeschauen
  • Händlerevents
  • Feierlichkeiten im eigenen Shop, wie Firmenjubiläen, spezielle Einkaufsabende, die Präsentation neuer Kollektionen,...

Ausmaß der Förderung

Die Förderung beträgt

  • bis zu 50 % der nachgewiesenen Kosten,
  • maximal € 500,– pro Mitglied und Kalenderjahr.

Das Landesgremium des Handels mit Mode & Freizeitartikeln stellt zu diesem Zweck Budgetmittel zur Verfügung. Sobald diese ausgeschöpft sind, können keine weiteren Förderungen gewährt werden. Für die Aufteilung der Mittel gilt die Reihenfolge des Einganges der schriftlichen vollständigen Ansuchen.

Antrag und Prüfung

Mit dem Antrag sind eine genaue Projektbeschreibung inklusive Kostenkalkulation vorzulegen.

Diese kann beispielsweise folgende Kosten beinhalten:

  • Honorare für Models, Visagist:innen, Friseur:innen, Fotograf:innen und Moderation
  • Technik, z. B. Musik, Bühne und Licht
  • Catering
  • Werbemaßnahmen

Achtung

Bitte beachten Sie, das der Antrag 30 Tage vor Abhaltung der Veranstaltung in der Geschäftsstelle einlangen muss! Das Landesgremium prüft die eingelangten Ansuchen und die Durchführungen.

Auf eine derartige Förderung besteht kein Rechtsanspruch. Die Zuschüsse werden freiwillig und unbürokratisch vom Landesgremium Salzburg des Handels mit Mode & Freizeitartikeln gewährt.

Abrechnung

Die Abrechnung muss

  • bis spätestens Jahresende des betreffenden Jahres,
  • inklusive Aufstellung aller Ausgaben und Kopien der Rechnungen sowie
  • Banküberweisung

an das Gremium übermittelt werden.

Der Förderanspruch erlischt, wenn die angegebene Frist nicht eingehalten wird bzw. der Fördertopf ausgeschöpft ist.


Antragsformular

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Kostenkalkulation

Geschätzte Ausgaben

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Damit wir den Förderantrag bearbeiten und darüber hinaus unsere Datenbank vervollständigen können, um Ihnen in Zukunft Newsletter und Informationsschreiben als Mitgliedsbetrieb des Landesgremiums zukommen lassen zu können, ersuchen wir um Bekanntgabe Ihrer Daten. Unsere Datenschutzerklärung finden Sie unter wko.at/datenschutzerklaerung.