Arbeit und Soziales
März 2026
Lesedauer: 7 Minuten
OGH: Ausbildungskostenrückersatz außerhalb eines Arbeitsverhältnisses zulässig
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte in seiner Entscheidung 9 ObA 36/25x zu klären, ob Ausbildungskosten auch dann zurückgefordert werden können, wenn die Ausbildung vor Beginn eines Arbeitsverhältnisses erfolgt.
Der OGH stellte klar, dass die Regelungen des AVRAG grundsätzlich ein bestehendes Arbeitsverhältnis voraussetzen. Eine Anwendung auf vorgelagerte Ausbildungen kommt nur in Betracht, wenn eine enge Bindung an ein späteres Dienstverhältnis besteht.
Im konkreten Fall lag eine solche Bindung nicht vor: Die Pilotenausbildung wurde zwar vom Unternehmen vorfinanziert, eine Verpflichtung zur späteren Anstellung bestand jedoch nicht. Die Rückzahlung war an bestimmte Bedingungen geknüpft, etwa ob die Ausbildung beim Unternehmen oder anderweitig genutzt wird.
Der OGH bestätigte die Wirksamkeit der Vereinbarung. Ein Ausbildungskostenrückersatz ist auch außerhalb eines Arbeitsverhältnisses zulässig, sofern kein grobes Ungleichgewicht besteht und der Auszubildende wesentlich profitiert.
Hitzeschutzverordnung: AUVA berät bei Umsetzung
Die AUVA weist darauf hin, dass Arbeitsmediziner einen besonderen Beratungsschwerpunkt zum Thema Hitzeschutz am Arbeitsplatz setzen. Zusätzlich wurde ein neuer Info-Blog veröffentlicht, der praktische Hinweise zum Umgang mit Hitze am Arbeitsplatz bietet: Blog: Hitze am Arbeitsplatz.
Quelle: Abteilung für Sozial- und Gesundheitspolitik, WKO
Seit 2025 schrumpft die Erwerbsbevölkerung, und es geht weiter bergab
Eine Studie des AMS untersucht die Entwicklung bis 2040. Sie ist düster: Die Zahl der Menschen im Erwerbsalter wird um 261.000 sinken. Unsere Nachbarn und Skandinavien schöpfen ihr Potenzial besser aus.
Synthesis untersuchte in der vom AMS beauftragten Studie „Demografie und Arbeitskräfteknappheit im (inter-)nationalen Kontext“, wie sich die Zahl der unselbständig Beschäftigten bis 2040 entwickeln wird. Einmal mehr wird eine düstere Zukunft bestätigt:
2025 schrumpfte die Bevölkerung im Alter zwischen 15 und 64 Jahren erstmals. Bis 2040 wird die Erwerbsbevölkerung laut Prognose der Statistik Austria um 4,3 % oder 261.000 Personen sinken.
Der Prognose zugrunde liegen die – immer noch zu optimistische! - Bevölkerungsprognose von Statistik Austria, die Anhebung des Frauenpensionsalters bis 2033 und die Annahme, dass sich die Beschäftigungsquote der 60 bis 64jährigen Frauen an die der Männer angleicht. Im Basisszenario wird die Zahl der unselbständig Beschäftigten bis 2040 um 2,6 %, absolut um 102.000 Personen, sinken. Der Rückgang ist hier geringer, weil durch das steigende Frauenpensionsalter die Erwerbsquote steigen wird. Dieser Anstieg ist schon seit 2024 gut sichtbar.
Angesichts der bevorstehenden Arbeitskräfteknappheit untersuchte Synthesis jene Länder, die das Erwerbspotenzial besser ausschöpfen als Österreich, nämlich Schweden, Dänemark, Deutschland, die Niederlande und die Schweiz.
Österreich fällt in Beschäftigung und Arbeitslosenrate zurück
Die Grafik zeigt, dass Österreich in der Beschäftigungsquote zwar nicht Spitze ist, aber über dem EU-Schnitt liegt. Allerdings wird das Arbeitsvolumen aufgrund des hohen Teilzeitanteils der Frauen gedämpft. Auch der Trend ist besorgniserregend: 2014 lag die Beschäftigungsquote in Österreich 9 Prozentpunkte über dem EU-Schnitt, 10 Jahre danach nur mehr 4 Prozentpunkte darüber. Andere Länder steigerten ihre Beschäftigung stärker, am meisten übrigens Ungarn. Dementsprechend hat sich auch die Arbeitslosenrate entwickelt – Österreich war Anfang 2014 mit 4,9% Nr. 1 und weit besser als der EU-Schnitt (10,7%), Anfang 2026 waren wir mit 5,8% nur mehr im EU-Schnitt (5,9%).
Aufholbedarf bei Älteren und Teilzeit
Synthesis identifiziert Ältere (50 bis 64 Jahre) und Teilzeitbeschäftigte als Reservoir für zusätzliches Potenzial. In Österreich liegt die Beschäftigungsquote der 60- bis 64-Jährigen nur bei 27 %, im EU-Schnitt bei 43 %. Am höchsten ist sie in Dänemark (62 %), Schweden und Deutschland (je 60 %).
Entscheidend für die Beschäftigung Älterer ist natürlich - auch der Studie zufolge - das Pensionsantrittsalter. Gelänge es Österreich, bis 2040 die Beschäftigungsquote Älterer auf das Niveau von Schweden zu steigern, dann würde die Zahl der Arbeitnehmer nicht um 102.000 sinken, sondern um ca. 65.000 steigen!
Verschärft wird der Rückgang des Arbeitsvolumens bekanntlich durch die langfristig sinkende Arbeitszeit, was am Rückgang der Überstunden und der Zunahme von Teilzeit liegt: Beim Teilzeitanteil ist Österreich (31,5%) gemeinsam mit Deutschland EU-weit Nr. 2 hinter den Niederlanden. Jede vierte Frau arbeitet in Schweden Teilzeit, in Österreich jede zweite. Eine Umkehr des Trends zur Teilzeit würde den Rückgang bei Erwerbspersonen teilweise kompensieren, ist aber nicht in Sicht.
Fazit
Die Demografie, letztlich die niedrige Geburtenrate der letzten 50 Jahre, reduziert das Erwerbspotenzial und damit potenziell unseren Wohlstand. Um das Potenzial besser auszuschöpfen, sollte man sich laut Synthesis an den Best Practices mit ihren typischen Merkmalen orientieren, etwa das Pensionsantrittsalters an die steigende Lebenserwartung koppeln, arbeitsnah weiterbilden und Frauen in allen Lebensphasen stärker am Erwerb beteiligen, was u.a. flächendeckende, leistbare Kinderbetreuung einschließt.
Quelle: Abteilung für Sozial- und Gesundheitspolitik, WKO
Bürokratie & EU: In Sonntagsreden abgebaut, Montag bis Freitag hinzufügt
Die EU-Kommission hat Bürokratieabbau versprochen, produziert aber mehr Vorschriften denn je.
Die EU‑Kommission unter Ursula von der Leyen II ist mit dem Versprechen gestartet, die administrativen Lasten für Unternehmen um 25 %, für KMU sogar um 35 % zu senken. Ein aktueller Vergleich des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall zeigt jedoch: Von dieser Entlastung ist nicht nur in der Praxis wenig zu spüren, auch statistisch wird die Kommission in der Produktion von Vorschriften mit jeder Periode „fleißiger“.
Unter Von der Leyen wurden zwar gleich viele Verordnungen und Richtlinien vorgeschlagen wie unter dem Vorgänger Juncker und sogar weniger als unter dem Vorvorgänger Barroso. ABER: Zum einen hat die Van-der-Leyen-Kommission in ihrem ersten Amtsjahr 2025 schon wieder 123 neue Richtlinien und Verordnungen vorgeschlagen. Darunter finden sich zugegeben auch sogenannte „Omnibusse“, die gleich mehrere Rechtsakte vereinfachen.
Zum anderen ist die Zahl der delegierten Rechtsakte und der Durchführungsrechtsakte geradezu explodiert. Solche Rechtsakte ergänzen oder präzisieren bestehende Verordnungen oder Richtlinien. Von regulatorischer Zurückhaltung kann also keine Rede sein.
© WKÖ
Keine Entlastung in der EU‑Sozialpolitik
Während es im Lieferkettengesetz, in der Nachhaltigkeitsberichterstattung und in der Taxonomie-Verordnung Erleichterungen gab, ist im Sozialbereich kein Bürokratieabbau geplant. Obwohl die WKÖ gemeinsam mit vielen europäischen Arbeitgeberverbänden – etwa im Businesseurope Omnibook – Vorschläge zur Entlastung vorgelegt hat, zeigt sich die zuständige Kommissarin Minzatu bislang unbeeindruckt. Im Gegenteil: Mit dem für Jahresende erwarteten Quality Jobs Act drohen zusätzliche Belastungen für Unternehmen. Zudem müsse die EU-Staaten bis Juni 2026 die Entgelttransparenz-Richtlinie umsetzen, ein Aufschub wie bei der Nachhaltigkeitsberichterhaltung zeichnet sich hier nicht ab.
Der Draghi‑Bericht zur Zukunft der EU‑Wettbewerbsfähigkeit hält fest, dass die Regulierungsdichte in Europa deutlich höher ist als in den USA. „China produziert, Amerika innoviert, Europa reguliert“, dürfte wohl auch in Zukunft gelten.
Quelle: Abteilung für Sozial- und Gesundheitspolitik, WKO
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