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Aufgeklappter Laptop mit Schriftzug Arbeitsrecht und Personenicons am Bildschirm, daneben weiße Tasse stehend
© Mathias Rosenthal | stock.adobe.com

Arbeit und Soziales

April 2026

Lesedauer: 4 Minuten

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22.04.2026

Dienstfreistellung als Urlaubsangebot? OGH bejaht konkludente Zustimmung 

Der Oberste Gerichtshof (OGH) stellte in einer Entscheidung (8 ObA 25/25x) klar, dass Urlaub nach dem Urlaubsgesetz zwingend eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraussetzt und daher nicht einseitig angeordnet werden kann.  

Allerdings kann eine solche Vereinbarung auch schlüssig zustande kommen: In einer Dienstfreistellung liegt regelmäßig ein Angebot des Arbeitgebers auf Abschluss einer Urlaubsvereinbarung, das vom Arbeitnehmer auch durch bloßes tatsächliches Verhalten angenommen werden kann (Realannahme). Wird ein Arbeitnehmer daher faktisch „auf Urlaub geschickt“ und tritt diesen tatsächlich an, kann darin die konkludente Zustimmung liegen. Im konkreten Fall reiste der Arbeitnehmer nach entsprechender Freistellung tatsächlich auf Urlaub, sodass der OGH von einer wirksamen Urlaubsvereinbarung ausging und die Urlaubstage vom Kontingent abzogen werden konnten.  

Für die Praxis bedeutet das: Einseitiger „Zwangsurlaub“ bleibt unzulässig – wird der Urlaub aber tatsächlich konsumiert, kann dies als Zustimmung gewertet werden, wobei stets die Umstände des Einzelfalls entscheidend sind.


Bürokratie kostet

Österreichs Unternehmen verlieren jedes Jahr rund 21,1 Milliarden Euro und 320 Millionen Arbeitsstunden durch bürokratische Verpflichtungen.  

Das entspricht etwa 195.000 Vollzeitkräften, die nur mit Dokumentation, Nachweisen und Meldepflichten beschäftigt sind. Das betrifft nicht nur Unternehmen und ihre Mitarbeiter, sondern durch höhere Kosten auch die Kunden und letztlich alle Bürger.  

Die Entlastung der heimischen Wirtschaft von überbordender Bürokratie ist und bleibt daher eine zentrale Forderung der WKO. Die neue Website www.bürokratie-kostet.at stellt die Bürokratiebelastung anhand von Fakten und Beispielen dar. Unternehmen können dort eigene Beispiele einbringen, die vertraulich behandelt werden.  

Quelle: Abteilung für Sozial- und Gesundheitspolitik, WKO


Erhöhte Frauenquoten in Aufsichtsräten beschlossen

Der Nationalrat hat am 25.3.2026 das „Gesellschaftsrechtliche Leitungspositionengesetz – GesLeiPoG“ beschlossen. 

Damit wird die Richtlinie zur Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Direktoren börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen (RL (EU) 2022/2381) umgesetzt (§§ 86 AktG und 110 (2a) ArbVG). 

Neu ist, dass künftig in börsenotierten Gesellschaften der Aufsichtsrat zu mindestens 40 Prozent aus Frauen und zu mindestens 40 Prozent aus Männern bestehen muss (bisher 30 Prozent). Darüber hinaus kann der Aufsichtsrat individuelle quantitative Zielvorgaben zur Verbesserung der ausgewogenen Vertretung der Geschlechter unter den Vorstandsmitgliedern festlegen. Für nicht börsenotierte Gesellschaften, in denen dauernd mehr als 1 000 Arbeitnehmer beschäftigt sind, gibt es keine Neuerungen (weiterhin 30 Prozent des unterrepräsentativen Geschlechts). 

Die genaue Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder, bei der diese Zielvorgabe als erfüllt gilt, entspricht der Anzahl, die dem Anteil von 40 Prozent am nächsten kommt, 49 Prozent aber nicht überschreitet. Die Entsendung der Arbeitnehmervertreter hat aus dem Kreis der Betriebsratsmitglieder zu erfolgen. 

Die Änderungen treten mit 30.6.2026 in Kraft, gelten aber für Besetzungen nach dem 31.12.2026. 

Quelle: Abteilung für Sozial- und Gesundheitspolitik, WKO


Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz - ÖAS Broschüre 

Im Zuge der Österreichischen Arbeitsschutzstrategie zum Thema Prävention von Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz, wurde die Broschüre "Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz" aktualisiert: Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz - WKO

Quelle: Abteilung für Sozial- und Gesundheitspolitik, WKO


Einladung: „Und wie viel verdienst du?“ am 13.5.2026

Gemeinsam mit der WU Wien lädt die WKÖ zur Diskussionsveranstaltung „Und wie viel verdienst du?“ ein.

Im Fokus steht die Frage, ob Gehaltstransparenz Entgeltunterschiede verringern kann oder neue Konflikte schafft und welche Folgen dies für Betriebe hat. Dabei wird natürlich auch auf die aktuelle EU-Richtlinie eingegangen.

Diskussion mit: Susanne Auer-Mayer (WU Wien), Sieglinde Gahleitner (VfGH), Rolf Gleißner (WKÖ), Martin Gruber-Risak (BMASGPK) und Silvia Hrsuka-Frank (AK Wien).

Ort: Campus WU Wien, Festsaal 1 | Datum: 13. Mai 2026

Hier geht’s zur Anmeldung.

Quelle: Abteilung für Sozial- und Gesundheitspolitik, WKO


Terminaviso: Präsentation Österreichischer Fehlzeitenreport 2026

Schwerpunkt: Muskel-Skelett-Erkrankungen  

Seit 2007 ist der Fehlzeitenreport jährlicher Fixpunkt. Als sozialpartnerschaftliches Projekt wird er vom Dachverband der Sozialversicherungsträger, der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer Österreich beauftragt und vom WIFO erstellt. Programm und Anmeldemöglichkeit folgen.

WANN: Dienstag, 30. Juni 2026, 11:30-13:30 Uhr WO: Dachverband der Sozialversicherungsträger, Veranstaltungszentrum, Kundmanngasse 21, 1030 Wien 

Quelle: Abteilung für Sozial- und Gesundheitspolitik, WKO