Fördermittel
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Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmungen, Fachgruppe

Förderaktionen der Fachgruppe Salzburg

Zuschüsse für Waschhygiene, WIFI-Kurse/Erste-Hilfe-Kurse, Anwaltsberatung für Tankstellenunternehmen, Einkommens-Check für Tankstellenbetreiber, Mindestumsatz-Check für Serviceunternehmen

Lesedauer: 3 Minuten

16.11.2023

Zuschuss Waschhygiene

Die hohen Hygiene-Standards von Waschstraßen, Portal- und Lanzenwaschanlagen schützen die Gesundheit von Kunden und Personal. Damit das weiterhin garantiert bleibt, haben wir an der ÖNORM B 5022 Ausgabe: 2020-01-01 mitgearbeitet. Sie ist zwar kein Gesetz, sorgt aber dennoch für ein effizientes Legionellen-Monitoring und gilt seit 1.1.2020. Wichtig für die Betreiber von Waschanlagen ist dabei: Sie sind bei einem Legionellen-Verdacht nur mit einer jährlichen Kontrolle der Anlage von der Haftung befreit. Solche Vorfälle sind selten, sind aber schon vorgekommen: Mehrere Autowaschanlagen wurden etwa 2018 nach einem Verdacht auf Legionellen behördlich gesperrt. Eine jährliche Kontrolle kann das verhindern und sie befreit den Betreiber auch vom Vorwurf der Fahrlässigkeit!

Fördergegenstand

Die Fachgruppe leistet ab Juni 2023 an Fachgruppenmitglieder für in den Jahren 2023 und 2024 (Rechnungsdatum beginnend Juni 2023) durchgeführte professionelle Waschanlagenüberprüfungen gemäß den Vorgaben der ÖNORM B 5022 durch externe Spezialisten gegen Rechnungsnachweis einen Zuschuss von € 100,- je geprüftem Standort in Salzburg. 

Das Förderbudget der Fachgruppe beträgt € 10.000,-. Die Auszahlung der Förderung erfolgt bis zur Erschöpfung des Förderbudgets in der Reihenfolge des Einlangens des Förderantrags in der Fachgruppe. Der Förderantrag kann erst nach erfolgter Überprüfung gestellt werden.

Antragstellung

Die Förderung für Rechnungen aus dem Jahr 2023 ist bis spätestens 09.01.2024 zu beantragen. Die Förderung für Rechnungen aus dem Jahr 2024 ist bis spätestens 09.01.2025 zu beantragen. Wir werden im Newsletter der Fachgruppe informieren, falls eine Ausschöpfung des Förderbudgets bevorsteht.  Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch.

Zur Förderrichtlinie/Förderantrag 

Derartige Überprüfungen werden zB von folgenden Instituten durchgeführt:
TÜV AustriaSaubermacherKalb Analytik (Vbg.)SewisTÜV Süd (ganz Österreich)HYGIENICUM ® GmbH (Graz)


Förderungen für WIFI-Kurse/Erste-Hilfe-Kurse (Bildungsförderung)

Ausbildung aber auch ständige Weiterbildung ist für den Erfolg im heutigen Wirtschaftsleben unverzichtbar. Egal ob Fachwissen, branchenspezifische Fertigkeiten, Kalkulation, Rechnungswesen, Lohnverrechnung, Marketing oder Persönlichkeitsbildung. Dies gilt selbstverständlich auch für unsere Branche. Die Fachgruppe hat daher für 2023 und 2024 eine spezielle Bildungsförderung für ihre Mitgliedsunternehmen beschlossen. Dabei kann die Förderung sowohl für Weiterbildungen des Unternehmers/der Unternehmerin selbst, als auch für jene der Mitarbeiter:innen bezogen werden.

Konkret werden beginnend mit Juni 2023 in den Jahren 2023 und 2024 alle WIFI-Kurse mit nachvollziehbarer branchenbezogener Verwertungsmöglichkeit, sowie 4, 8 oder 16-stündige Ersthelferausbildungen nach den vom Roten Kreuz ausgearbeiteten Lehrplänen, durch die Fachgruppe gefördert.

Das Förderbudget der Fachgruppe beträgt € 10.000,-, die Förderhöhe 50 % der WIFI-Kurskosten bzw. 100 % bei Ersthelferausbildungen, beschränkt mit max. € 350,- je Betriebsstandort des Fachgruppenmitglieds in Salzburg. Die Auszahlung der Förderung erfolgt bis zur Erschöpfung des vorgesehen Förderbudgets in der Reihenfolge des Einlangens des Förderantrags in der Fachgruppe.

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Förderung Anwaltsberatung für Tankstellenunternehmen 

Eine Änderung des Tankstellenvertrags steht bevor. Was bedeuten die neuen Klauseln konkret für meinen Betrieb? Wie sichere ich meinen Ausgleichsanspruch bei Beendigung des Tankstellenvertrags ab? Zwei von vielen Anlassfällen in einem Tankstellenunternehmen, in denen profunder juristischer Rat besonders wichtig ist.

Damit Sie bestens beraten sind, fördert die Fachgruppe auf Antrag einen Teil der Rechtsberatungskosten von Salzburger Tankstellenunternehmen im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung.

Konkret übernimmt die Fachgruppe der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmen auf Antrag Rechtsberatungskosten von Salzburger Tankstellenunternehmen mit aufrechter Mitgliedschaft im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung bei ausgewählten Vertrauensanwälten der Fachgruppe. Es darf zu dieser Thematik aber noch kein gerichtliches Verfahren anhängig sein sowie keine Rechtschutzversicherung vorliegen, die die anfallenden Kosten deckt. Die Förderung ist insgesamt auf jeweils 25 Förderfälle in den Jahren 2023 und 2024 (Datum der Rechnungslegung) limitiert, wobei nach Vorlage der Honorarnote des beauftragten Rechtsanwalts 50% der Beratungskosten, maximal jedoch € 500,00 übernommen werden. Für einen gewerberechtlichen Standort kann pro Jahr nur eine Förderung beantragt werden. Bei Rechtspersönlichkeiten mit mehreren Standorten ist die Förderung auf insgesamt 3 Förderfälle pro Jahr beschränkt.

Nutzen Sie dieses Angebot!

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Einkommens-Check für Tankstellenbetreiber

Die Fachgruppe der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmen übernimmt beginnend mit Juni 2023 für die Jahre 2023 und 2024 die Kosten eines externen Beraters (Auszahlung erfolgt nach Prüfung durch die Fachgruppe) für einen Einkommens-Check für Tankstellenbetreiber bis zu einem Maximalbetrag von € 350,- (50% der Beratungskosten).
Thema der Beratung sollte bspw. die Planung konkreter Schritte mit Zeit- und Kostenschätzung sein.

Das Förderbudget der Fachgruppe beträgt € 10.000,-. Die Auszahlung der Förderung erfolgt bis zur Erschöpfung des Förderbudgets in der Reihenfolge des Einlangens des Förderantrags in der Fachgruppe. Der Förderantrag kann erst nach erfolgter Überprüfung gestellt werden.

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Mindestumsatz-Check für Serviceunternehmen

Die Fachgruppe der Garagen-, Tankstellen- und Serviceunternehmen übernimmt beginnend mit Juni 2023 für die Jahre 2023 und 2024 die Kosten eines externen Beraters (Auszahlung erfolgt nach Prüfung durch die Fachgruppe) für einen Mindestumsatz-Check für Serviceunternehmen bis zu einem Maximalbetrag von € 350,- (50% der Beratungskosten).

Thema der Beratung sollte bspw. die Analyse der Kostensituation sowie Planung und Berechnung des erforderlichen Mindestumsatzes sein.

Das Förderbudget der Fachgruppe beträgt € 10.000,-. Die Auszahlung der Förderung erfolgt bis zur Erschöpfung des Förderbudgets in der Reihenfolge des Einlangens des Förderantrags in der Fachgruppe. Der Förderantrag kann erst nach erfolgter Überprüfung gestellt werden.

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