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Eine Person mit Helm und Klemmbrett hat die linke Hand um ein Messgerät gelegt und blickt darauf. Das Messgerät ist durch schmale Rohre mit anderen Gerätschaften in den Raum verbunden.
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Webinar: Die wiederkehrende Überprüfung von Betriebsanlagen

gem. § 82b Gewerbeordnung

Lesedauer: 1 Minute

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Stand: 24.10.2025

Für jede genehmigte gewerbliche Betriebsanlage ist eine regelmäßig wiederkehrende Überprüfung gemäß § 82b GewO durchzuführen. Je nach Art des Genehmigungsverfahrens sind unterschiedliche Prüffristen zu beachten. Verstreichen diese Fristen ungenutzt, so steht nicht nur eine Verwaltungsstrafe im Raum, sondern kann es bei einem Unfall dazu kommen, dass auch bestehende Versicherungen leistungsfrei werden und das Unternehmen mit hohen Schadenersatzforderungen konfrontiert wird. 

Hinweis
Die regelmäßige Kontrolle Ihrer Betriebsanlage bietet Ihnen einen guten Überblick über den Zustand Ihrer Anlage und somit Rechtssicherheit. 

Die Experten des Bereichs Allgemeines Unternehmensrecht führen Sie im Webinar „Die wiederkehrende Überprüfung von Betriebsanlagen gem. § 82b Gewerbeordnung“ am 12.05.2026 durch alle Thematiken der wiederkehrende Überprüfung Ihrer Betriebsanlage.

Erfahren Sie, welche Prüffristen für Ihre Betriebsanlage gelten und unter welchen Voraussetzungen Sie die regelmäßige Betriebsanlagenüberprüfung selbst durchführen oder welche qualifizierten Unternehmen Sie dabei unterstützen können.

Hier geht es zur Anmeldung für das Webinar am 12. Mai 2026, 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr. Anmeldeschluss ist der 12.05.2026, 12.00 Uhr!

Zur Anmeldung


Weiterführende Informationen

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