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Alle Informationen zu dem internationalen Zoll- und Haftungsdokument – Der Reisepass für Waren

Lesedauer: 4 Minuten

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Stand: 08.07.2026
Das Carnet ATA ist ein internationales Zolldokument, das Sie bei der vorübergehenden Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren an Stelle der sonst erforderlichen Zollpapiere des jeweiligen Landes verwenden können. Aus diesem Grund wird das Carnet ATA auch als Reisepass für Ihre Waren bezeichnet.

Was ist ein Carnet ATA?

Wenn Waren zu bestimmten Zwecken z.B. für Messen und Ausstellungen, als Berufsausrüstungsgegenstände, für Erprobungen oder als Muster über die Zollgrenze vorübergehend in ein Drittland gebracht werden sollen, so kann dies meistens nicht formlos geschehen.

Um die ordnungsgemäße Einfuhr im Drittland und die problemlose Wiedereinfuhr in die EU durchzuführen, ist ein entsprechendes Zollverfahren bei der jeweiligen Zollverwaltung zu beantragen. Dieses Verfahren wird durch das Haftungsdokument Carnet ATA wesentlich erleichtert. Es beschleunigt und vereinfacht die Zollabwicklung.

Das Carnet ATA ist ein internationales Zolldokument, das bei der vorübergehenden Ein-, Aus- und Durchfuhr Waren zu den eingangs genannten Verwendungszwecken an Stelle der sonst erforderlichen nationalen Zollpapiere verwendet werden kann. Der Vorteil dieses Dokuments ist, dass es in allen dem Carnet ATA-Abkommen beigetretenen Gebieten als durchgängiges Zolldokument Verwendung findet. Neben den nationalen Zollanmeldungen ersetzt es die direkt an den Grenzen zu leistende Sicherheit (Barerlag, Bankgarantie oder Bürgschaftserklärung) für die auf den Waren lastenden Zölle und Steuern.

Ermöglicht wird dieses Verfahren dadurch, dass die Wirtschaftskammern (= ausgebende Verbände) in allen dem Carnet ATA-Abkommen beigetretenen Gebieten gegenüber den nationalen Zollbehörden die Bürgschaft für eventuell anfallende Einfuhrabgaben übernehmen. Diese Verbände sind untereinander zu einer Haftungskette zusammengeschlossen. Wenn einer dieser Verbände zur Zahlung von Einfuhrabgaben z.B. wegen Ablaufes der Rückbringungsfrist oder bei widmungswidriger Verwendung der vom Carnet ATA erfassten Waren herangezogen wird, kann er aber über die Haftungskette beim Carnet-Inhaber Regress üben.

Das Carnet ATA wird digital!

Mit 1. Juni 2026 wird das digitale Carnet ATA in Österreich und der EU eingeführt!
Das bedeutet, dass ab diesem Datum Carnet ATA für die Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich nurmehr digital ausgegeben und auch von Behördenseite nur noch digital abgewickelt werden.

Informieren Sie sich frühzeitig, damit der Umstieg ab Juni 2026 problemlos verläuft.

Die Internationale Handelskammer (ICC) hat zum Start des digitalen Betriebs verschieden Schulungsvideos erstellt:

  1. Account anlegen in der Carnet App
    ATA Carnet App: How to create an account 
  2. Download eines Carnets:
    ATA Carnet App: How to download a carnet - YouTube
    ATA Carnet Desktop: How to download a carnet
     
  3. Vorbereiten der Reisen (Prepare Travel):
    ATA Carnet App: How to prepare a travel
    ATA Carnet Desktop: How to prepare a travel
  4. Weitergabe von QR Codes an Vertreter (bspw. Speditionen):
    ATA Carnet App: How to share a voucher 

Das digitale Carnet ATA hat für Sie als Verwender wesentliche Vorteile:

  • Schnellere Verfügbarkeit des Carnet ATA (kein Abholen oder Zusenden des Papierdokuments mehr nötig); einfaches Herunterladen in die mobile App
  • Keine Gefahr mehr, dass das Papierdokument verloren geht
  • Reduzierung der mitzuführenden Papiere
  • Schnellere Abwicklung an den Grenzzollstellen 

Nutzen Sie auch die Möglichkeit, sich direkt im System der ICC über das elektronische Carnet zu informieren: Solutions : ATA Carnet System.

Für eventuelle Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Landeskammer.

Den gleichen rechtlichen Status wie das Papier-Carnet ATA soll das digitale Carnet ATA innerhalb der EU laut Europäischer Kommission im ersten Quartal 2026 erhalten. Bis dahin ist, wie erwähnt, das Papier-Carnet ATA das verbindliche und rechtsgültige Dokument.

Für eventuelle Rückfragen zum Carnet ATA steht Ihnen Ihre zuständige Landeskammer gerne zur Verfügung.

Anwendungsbereiche des Carnet ATA

Das Carnet ATA wird derzeit in rund 80 Gebieten der Welt anerkannt. Leider ist der Anwendungsbereich in den einzelnen Gebieten unterschiedlich geregelt, d.h. die Verwendungszwecke können sehr unterschiedlich geregelt sein.

Hinweis
Beachten Sie bitte die Liste der Anwendergebiete und Anwendungsbereiche

Die wichtigsten Anwendungsbereiche, für die ein Carnet ATA ausgestellt werden kann, sind

Grundsätzlich ist auch darauf hinzuweisen, dass von einem Carnet ATA nur Gebrauchsgüter und keine Verbrauchsgüter wie z.B. Lebensmittel, Getränke oder Prospekte, die bei einer Messe an die Besucher abgegeben werden, erfasst werden können.

Hinweis
Das Carnet ATA darf keinesfalls für Waren verwendet werden, die zur Veredelung oder Reparatur bestimmt sind!

Beachten Sie bitte auch, dass Waren, die zur Ausübung einer Produktionstätigkeit, zum Verpacken anderer Waren, Vermietungen von Waren zu gewerblichen Zwecken, zur Ausbeutung von Bodenschätzen, zu Erdarbeiten oder für die Errichtung und Instandsetzung von Gebäuden verwendet werden sollen, nicht als Berufsausrüstung von einem Carnet ATA erfasst werden können. Die völkerrechtlichen Grundlagen des Carnet ATA untersagen die Verwendung für diese Zwecke.

Was Sie sonst noch wissen müssen?

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