Carnet ATA
Alle Informationen zu dem internationalen Zoll- und Haftungsdokument – Der Reisepass für Waren
Lesedauer: 6 Minuten
Das Carnet ATA ist ein internationales Zolldokument, das Sie bei der vorübergehenden Ein-, Aus- und Durchfuhr von Waren an Stelle der sonst erforderlichen Zollpapiere des jeweiligen Landes verwenden können. Aus diesem Grund wird das Carnet ATA auch als Reisepass für Ihre Waren bezeichnet.
Was ist ein Carnet ATA?
Wenn Waren zu bestimmten Zwecken z.B. für Messen und Ausstellungen, als Berufsausrüstungsgegenstände, für Erprobungen oder als Muster über die Zollgrenze vorübergehend in ein Drittland gebracht werden sollen, so kann dies meistens nicht formlos geschehen.
Um die ordnungsgemäße Einfuhr im Drittland und die problemlose Wiedereinfuhr in die EU durchzuführen, ist ein entsprechendes Zollverfahren bei der jeweiligen Zollverwaltung zu beantragen. Dieses Verfahren wird durch das Haftungsdokument Carnet ATA wesentlich erleichtert. Es beschleunigt und vereinfacht die Zollabwicklung.
Das Carnet ATA ist ein internationales Zolldokument, das bei der vorübergehenden Ein-, Aus- und Durchfuhr Waren zu den eingangs genannten Verwendungszwecken an Stelle der sonst erforderlichen nationalen Zollpapiere verwendet werden kann. Der Vorteil dieses Dokuments ist, dass es in allen dem Carnet ATA-Abkommen beigetretenen Ländern als durchgängiges Zolldokument Verwendung findet. Neben den nationalen Zollanmeldungen ersetzt es die direkt an den Grenzen zu leistende Sicherheit (Barerlag, Bankgarantie oder Bürgschaftserklärung) für die auf den Waren lastenden Zölle und Steuern.
Ermöglicht wird dieses Verfahren dadurch, dass die Wirtschaftskammern (= ausgebende Verbände) in allen dem Carnet ATA-Abkommen beigetretenen Ländern gegenüber den nationalen Zollbehörden die Bürgschaft für eventuell anfallende Einfuhrabgaben übernehmen. Diese Verbände sind untereinander zu einer Haftungskette zusammengeschlossen. Wenn einer dieser Verbände zur Zahlung von Einfuhrabgaben z.B. wegen Ablaufes der Rückbringungsfrist oder bei widmungswidriger Verwendung der vom Carnet ATA erfassten Waren herangezogen wird, kann er aber über die Haftungskette beim Carnet-Inhaber Regress üben.
Das Carnet ATA wird digital!
Mit 1. April 2026 wird das digitale Carnet ATA in Österreich und der EU eingeführt!
Das bedeutet, dass ab diesem Datum Carnet ATA für die Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich nurmehr digital ausgegeben und auch von Behördenseite nur noch digital abgewickelt werden.
Informieren Sie sich frühzeitig, damit der Umstieg ab April 2026 problemlos verläuft.
Die Internationale Handelskammer (ICC) hat zum Start des digitalen Betriebs verschieden Schulungsvideos erstellt:
- Account anlegen in der Carnet App
ATA Carnet App: How to create an account - Download eines Carnets:
ATA Carnet App: How to download a carnet - YouTube
ATA Carnet Desktop: How to download a carnet - Vorbereiten der Reisen (Prepare Travel):
ATA Carnet App: How to prepare a travel
ATA Carnet Desktop: How to prepare a travel - Weitergabe von QR Codes an Vertreter (bspw. Speditionen):
ATA Carnet App: How to share a voucher
Das digitale Carnet ATA hat für Sie als Verwender wesentliche Vorteile:
- Schnellere Verfügbarkeit des Carnet ATA (kein Abholen oder Zusenden des Papierdokuments mehr nötig); einfaches Herunterladen in die mobile App
- Keine Gefahr mehr, dass das Papierdokument verloren geht
- Reduzierung der mitzuführenden Papiere
- Schnellere Abwicklung an den Grenzzollstellen
Nutzen Sie die Möglichkeit, das digitale Carnet ATA noch vor dem 1. April 2026 zu testen. Dafür wurde in Zusammenarbeit mit dem Zollamt Österreich und den Schweizer Zollbehörden bereits 3 Zollstellen an der Schweizer Grenze (Lustenau, Höchst und St. Margrethen) auf das digitale Carnet geschult. Nach Voranmeldung haben Sie hier die Möglichkeit, die digitale Version bereits zu testen (bis 1. April 2026 ist das Papiercarnet ATA weiterhin zusätzlich verpflichtend abzuwickeln).
Das vollelektronische Carnet ATA – Testbetrieb gestartet
Mit Ende März 2025 hat in Österreich das vollelektronische Carnet ATA Einzug gehalten!
Dank der guten und intensiven Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Finanzen (BMF), dem Zollamt Österreich (ZAO), der Alliance of Swiss Chambers of Commerce in der Schweiz, der Deutschen Industrie- und Handelskammer in Deutschland (DIHK) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) konnte der Testbetrieb für das digitale Carnet nun offiziell gestartet werden.
Für Carnet-Inhaber mit dem Zielland Schweiz ist es an 3 Grenzzollstellen möglich, zusätzlich zum „normalen“ Papier-Carnet ATA auch das elektronische Carnet ATA zu Testzwecken abzuwickeln.
Die entsprechenden Zollstellen sind Lustenau, Höchst und St. Margrethen, bei denen während der normalen Öffnungszeiten
- Zollstelle Lustenau, Mo – Fr v. 7:30 – 15:30 Uhr,
- Zollstelle Höchst, Mo – Fr v. 7:30 – 16:00 Uhr,
- Zollstelle St. Margrethen, Mo – Fr v. 7:30 – 17:30 Uhr
die elektronische Abwicklung erfolgen kann.
Um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen, wird ersucht, die jeweilige Ankunft unter Verwendung nachfolgender Mailadressen entsprechend vorher zu avisieren.
Lustenau:
Höchst/St.Margrethen:
Wichtig: Das Papier-Carnet MUSS weiterhin eröffnet und ordnungsgemäß abgewickelt werden!!! Die elektronische Variante dient lediglich als Übung für die Carnet-Inhaber und die Zöllner, damit dann mit dem offiziellen Start der Umstieg leichter fällt!
Den gleichen rechtlichen Status wie das Papier-Carnet ATA soll das digitale Carnet ATA innerhalb der EU laut Europäischer Kommission im ersten Quartal 2026 erhalten. Bis dahin ist, wie erwähnt, das Papier-Carnet ATA das verbindliche und rechtsgültige Dokument.
Für eventuelle Rückfragen zum Carnet ATA steht Ihnen Ihre zuständige Landeskammer gerne zur Verfügung.
Anwendungsbereiche des Carnet ATA
Das Carnet ATA wird derzeit in rund 80 Ländern der Welt anerkannt. Leider ist der Anwendungsbereich in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt, d.h. die Verwendungszwecke können sehr unterschiedlich geregelt sein.
Die wichtigsten Anwendungsbereiche, für die ein Carnet ATA ausgestellt werden kann, sind
Berufsausrüstungsgegenstände ⇒ Besonderheiten bei Berufsausrüstung
Messe- und Ausstellungsgüter ⇒ Messen
Warenmuster ⇒ Warenmuster
Waren für den Unterricht, für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke ⇒ pädagogisches Material
Waren zu Versuchszwecken ⇒ Warenmuster
Grundsätzlich ist auch darauf hinzuweisen, dass von einem Carnet ATA nur Gebrauchsgüter und keine Verbrauchsgüter wie z.B. Lebensmittel, Getränke oder Prospekte, die bei einer Messe an die Besucher abgegeben werden, erfasst werden können.
Beachten Sie bitte auch, dass Waren, die zur Ausübung einer Produktionstätigkeit, zum Verpacken anderer Waren, Vermietungen von Waren zu gewerblichen Zwecken, zur Ausbeutung von Bodenschätzen, zu Erdarbeiten oder für die Errichtung und Instandsetzung von Gebäuden verwendet werden sollen, nicht als Berufsausrüstung von einem Carnet ATA erfasst werden können. Die völkerrechtlichen Grundlagen des Carnet ATA untersagen die Verwendung für diese Zwecke.
Was Sie sonst noch wissen müssen?
- Wertgrenzen, Kosten und Eröffnung des Carnets ATA
- Angabe des Warenwertes in der „Allgemeinen Liste“
- Anleitung Verwendung Carnet ATA
- Wichtige Hinweise für die Beantragung, Eröffnung und Verwendung des Carnet ATA (FAQs)
- Gültigkeitsdauer des Carnet ATA, Wiederausfuhrfrist und Anschlusscarnet
- Vorübergehende Ausfuhr von Waren aus der EU ohne Carnet ATA
Ländernews
- Carnet ATA Philippinen ab 15. Juli 2024 gültig
- Carnet ATA für Saudi Arabien ab 1. Juni 2024 gültig
- Carnet ATA für Peru ab 30. April 2024 gültig
- Ausstellung von Carnet ATA für Ukraine, Russische Föderation und Weißrussland vorübergehend nicht möglich!
- Carnet ATA für Vietnam gültig
- Carnet ATA für Brasilien nicht mehr gültig!
- Türkei - Wiederausfuhrfrist beachten
Stand: 16.12.2025