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Handelsabkommen der EU mit Aserbaidschan

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen, Assoziierungsabkommen sowie umfassendes neues Abkommen (Comprehensive Agreement)

Basis für die Beziehungen der EU mit Aserbaidschan ist das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen aus 1999.

Von 2010 bis 2013 verhandelte die EU mit Aserbaidschan über ein Assoziierungsabkommen. Seit April 2013 hat keine weitere Verhandlungsrunde mehr stattgefunden.

Um einen neuen rechtsverbindlichen Rahmen für die Beziehungen der EU zu Aserbaidschan zu schaffen, verhandelt die EU mit Aserbaidschan seit Februar 2017 über ein Comprehensive Agreement.

Comprehensive Agreement EU-Aserbaidschan

Am 14. November 2016 erteilte der Rat der EU (28 Mitgliedstaaten) der Europäischen Kommission und der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik ein Mandat, um im Namen der EU und ihrer Mitgliedstaaten ein umfassendes Abkommen (Comprehensive Agreement) mit Aserbaidschan auszuhandeln.

Durch dieses neue Abkommen soll ein umfassender, aktualisierter und rechtsverbindlicher Rahmen für die Beziehungen der EU und Aserbaidschan geschaffen und das bestehende Partnerschafts- und Kooperationsabkommen aus 1999 ersetzt werden.

Die Verhandlungen wurden offiziell am 7. Februar 2017 begonnen.


Assoziierungsabkommen EU-Aserbaidschan

Mit der Abhaltung einer Plenarsitzung wurden 2010 die Verhandlungen der EU mit Aserbaidschan über ein Assoziierungsabkommen begonnen.

Mit diesen Assoziierungsabkommen sollten die Beziehungen der EU zu Aserbaidschan auf eine neue rechtliche Grundlage gestellt werden. Hauptziel des Abkommens ist eine enge politische Assoziation und eine schrittweise wirtschaftliche Integration zwischen der EU und diesen Ländern.

Es wurde vereinbart, dass die Verhandlungen über ein tiefgreifendes und umfassendes Freihandelsabkommen (DCFTA, das integraler Bestandteil des Assoziierungsabkommens sein soll, erst nach Beitritt Aserbaidschans zur WTO beginnen werden.

Die laufenden Verhandlungen über ein Assoziierungsabkommen mit Aserbaidschan betrafen daher vorerst nur die Modernisierung der bestehenden handelsbezogenen Bestimmungen des Partnerschafts-und Kooperationsabkommen. 

Die letzte diesbezügliche Verhandlungsrunde fand im April 2013 statt. 


Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EU-Aserbaidschan

Das Partnerschafts- und Kooperationsabkommen der EU mit Aserbaidschan ist seit 1. Juli 1999 für zunächst 10 Jahre in Kraft. Seine Geltungsdauer wird nach Ablauf der 10 Jahre automatisch um jeweils ein Jahr verlängert.

Das Abkommen beinhalten insbesondere folgende Maßnahmen:

  • nichtpräferentiellen Handel - den Parteien ist es verboten, gegenseitig diskriminierende Tarife zu verhängen oder die Menge der Güter, die zwischen ihnen gehandelt werden, zu beschränken,

  • allmähliche Angleichung der Rechtsvorschriften und Verfahren Aserbaidschans an die Gesetze und Standards der EU

mit dem Ziel den Handel und die wirtschaftliche Integration mit der EU zu vertiefen und für die Produkte Aserbaidschans einen besseren Zugang zum EU-Markt zu schaffen.

Rechtsakte

Partnerschafts- und Kooperationsabkommen EU-Aserbaidschan

Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits (ABl L 246 vom 17. September 1999)

Weitere relevante Rechtsakte zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen


Achtung!

Alle EU-Rechtsakte zum Partnerschafts- und Kooperationsabkommen der EU mit Aserbaidschan finden Sie im Amtsblatt der Europäischen Union.


Stand: