Braune Lederbrieftasche auf der stufiger roter Pfeil positioniert ist, umgeben von kleinen Modellen von Häusern, Miniatureinkaufswagen und Glühbirnen auf blauem Untergrund
© ink drop | stock.adobe.com

Maßnahmen der ungarischen Regierung zur Senkung der Inflation

Ab 1. März 2024 müssen geschrumpfte Produktverpackungen mit einem gesonderten Informationshinweis versehen werden

Lesedauer: 3 Minuten

Ungarn

Die ungarische Regierung hat beschlossen, in die Preise von diversen Produkten einzugreifen, um der stets steigenden Inflation entgegenzuwirken und die Bevölkerung vor weiteren Belastungen zu schützen. Aus diesem Grund wurden in der Vergangenheit bereits ein Zinsstopp für Hypotheken (für KMUs bis 1. April 2024, für Privatkunden und Studenten bis 1. Juli 2024) und Fixpreise für Energie (gilt nur noch für Privathaushalte bis zum Durchschnittsverbrauch) eingeführt. Seit dem 22. November 2022 wurde zudem auch die Höhe der Einlagezinsen von Firmenkunden und Privatkunden über 20 Mio. HUF Bankeinlagen (in HUF, mit einer maximalen Laufzeit von einem Jahr) auf ein Niveau maximiert, das der Rendite von 3-monatigen Diskontstaatsanleihen entspricht (derzeit zwischen 11-12 %).

Preisbremse für Lebensmittel – bis 1. August 2023

Die ungarische Regierung hat auch beschlossen, die Preise für mehrere Grundnahrungsmittel zu begrenzen. Davon waren Kristallzucker, Weizenmehl, Sonnenblumenöl, Schweinekeulen, Hühnerbrust/Hühnerrücken, Milch (mit 2,8 % Fettgehalt), Ei und Kartoffeln betroffen. Diese Maßnahme ist am 1. August 2023 endgültig ausgelaufen.

Die ungarische Regierung hat weitere Maßnahmen zur Senkung der Inflation im Lebensmitteleinzelhandel eingeführt:

Verpflichtende Sonderangebote für bestimmte Produktgruppen – verlängert bis Ende Juni 2024

Mit der Regierungsverordnung Nr. 162/2023 (V.5.) wurde für Unternehmen, welche als Haupttätigkeit „Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren“ (NACE 4711) betreiben UND deren Nettoumsatz im Jahr 2021 mehr als 1 Mrd. HUF war, eingeführt, dass diese zwischen 1. Juni 2023 und 30. Juni 2024 bestimmte Produkte (auch im Versandhandel) im Sonderangebot anbieten müssen.

In der Anlage Nr. 1 der Regierungsverordnung sind insg. 20 Produktkategorien angeführt, von denen der Händler in jedem Aktionszeitraum (ab Donnerstag 0 Uhr bis zum Mittwoch um 24 Uhr der darauffolgenden Woche) mindestens je ein Produkt mit einem Sonderpreis anbieten muss. Der Sonderpreis ist ein, um mindestens zehn Prozent niedrigere Brutto-Verkaufspreis, als der von dem Händler in den letzten 30 Tagen angesetzter niedrigste Brutto-Verkaufspreis für das Produkt war.

Diese Verpflichtung gilt nicht für Produktkategorien, bei denen der Händler am Tag der Bekanntgabe dieser Verordnung nicht mindestens 5 verschiedene Produkte vertrieben hat.

Nach der Aufhebung der Lebensmittelpreisdeckelung, d.h. seit 1. August 2023 müssen auch die Produkte, die bis dahin von Preisstopps betroffen waren mit Sonderpreis angeboten werden. Der Händler darf zwei Produktarte, der o.e. acht Kategorien auswählen, die er zw. 1. August 2023 und 30. Juni 2024 um 15% günstiger anbietet, als der Bruttoeinkaufspreis (Lieferantenpreis).

Der Sonderpreis muss seit 1. August 2023 für die weiteren betroffenen 20 Produktkategorien um 15% (statt 10%) günstiger als der niedrigste Bruttoverkaufspreis der letzten 30 Tage sein.

Preisüberwachungssystem seit 1. Juli

Mit der Regierungsverordnung Nr. 163/2023 (V.8.) wurden die Grundlagen zur Errichtung eines online Preisüberwachungssystems erschaffen. Das System wird die Tagespreise sowie separat auch die niedrigsten verfügbaren Bruttoverkaufspreise (Stammkundenpreis) und Einzelpreise von bestimmten Produkten pro Händler und pro Geschäft enthalten.

Zur Datenleistung sind Unternehmen verpflichtet, welche als Haupttätigkeit „Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren“ (NACE 4711) betreiben UND deren Nettoumsatz im Jahr 2021 mehr als 100 Mrd. HUF war.

Die erforderlichen Daten sind täglich, spätestens am Ende des Tages vor der Anwendung des Tagespreises und des Stammkundenpreises, elektronisch an das Preisüberwachungssystem zu übermitteln. Das Preisüberwachungssystem wird vom Wettbewerbsamt betrieben.

Die 62 Produktkategorien, welche vom Preisüberwachungssystem abgedeckt werden, wurden in der Verordnung des Wirtschaftsministeriums Nr. 11/2023 am 22. Juni bekannt gegeben.

» Zum Preisüberwachungssystem

Informationshinweis bei geschrumpften Produktverpackungen ab 1. März 2024

Mit der Regierungsverordnung Nr. 1/2024 (I.9.) wurde für Unternehmen, welche als Haupttätigkeit „Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke und Tabakwaren“ (NACE 4711) betreiben UND deren konsolidierten Nettoumsatz aus der Handelstätigkeit im Vorjahr mehr als 1 Mrd. HUF war, eingeführt, dass diese ab dem 1. März 2024 bei geschrumpften Produktverpackungen einen gesonderten Informationshinweis anbringen müssen.

Als Maßstab für die Gewichts- bzw. Volumenreduzierung dient die Verpackung, die der Hersteller des jeweiligen Produkts zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 1. Juli 2023 verwendet hat. Die Informationspflicht des Händlers beträgt in der Regel 2 Monate, beginnend mit dem Vertrieb des neuen, verkleinerten Produkts durch den Händler.

Bei Produkten, die in Ungarn hergestellt werden, ist der Produzent, in anderen Fällen der erste, der das Produkt in Ungarn vermarktet, verpflichtet über die Gewichts- bzw. Volumenreduzierung des Produkts die Lebensmittelkontrollbehörde (NÉBIH) zu informieren. Die Lebensmittelkontrollbehörde wird künftig eine öffentlich zugängliche Datenbank über die betroffenen Produkte auf ihrer Webseite erstellen.

Bei Unterlassung der o.e. Informationspflichten kann die ungarische Verbraucherschutzbehörde eine Strafe i.H.v. 1 Mio. HUF pro Produkt. 

Der genaue Inhalt des Informationshinweises wird vom Handelsminister bekanntgegeben.


Wir stehen bei Fragen gerne zur Verfügung: Schicken Sie uns einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.

Stand: 23.11.2023

Weitere interessante Artikel