Die streckenabhängige E-Maut (bezieht sich grundsätzlich auf Fahrzeuge, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen übersteigt) ist laut der relevanten Rechtsnorm seit Einführung der Mautpflicht vor der Auffahrt auf die mautpflichtigen Straßen zu entrichten. Eine nachträgliche Bezahlung für eine bereits zurückgelegte Strecke wird nicht anerkannt und daher mit einer Strafe geahndet.
Zur Karte der mautpflichtigen Strecken in UngarnEnsprechend der Verordnung Nr. 34/2025 (XI. 30.) ÉKM des Ministers für Bauwesen und Verkehr werden im Jahr 2026 die folgenden Änderungen im ungarischen Mautsystem eingeführt:
- Ab 1. Jänner 2026 wird die sog. Infrastrukturgebühr erhöht. Die aktuellen sowie die ab 1.1.2026 gültigen Mautgebühre finden Sie hier: Mautgebühre| Nemzeti Útdíjfizetési Szolgáltató Zrt.
- Ab 1. Jänner 2026 wird die Mautstrafe für die Fahrzeugkategorien J2, J3, J4 und J5 erhöht, wenn die unberechtigte Straßennutzung im ersten Zeitfenster festgestellt wird.
- Ab 1. Juli 2026 wird das mautpflichtige Straßennetz erweitert
Weitere Informationen in ungarischer Sprache: Veränderungen im E-Maut-System ab 2026| Nemzeti Útdíjfizetési Szolgáltató Zrt.
Wichtige Änderungen aus 2025
Seit dem 1. Februar 2025 ist das Streckenticket für 120 Minuten ab dem Kaufzeitpunkt gültig.
Ein Streckenticket sichert erst nach erfolgreicher Bezahlung und Bestätigung per E-Mail eine Straßenbenutzungsberechtigung auf dem mautpflichtigen Straßennetz. (Vorsicht: die Bestätigung per E-Mail muss jedenfalls abgewartet werden!)
Wir stehen bei Fragen gerne zur Verfügung: Schicken Sie uns einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.