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Straßenschild mit der Aufschrift Vignette und einem abgebildeten Auto
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Ungarn: Veränderungen im Mautsystem ab 2026

Höhere Mautgebühre und Strafen

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Ungarn Logistik
08.01.2026

Die streckenabhängige E-Maut (bezieht sich grundsätzlich auf Fahrzeuge, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht 3,5 Tonnen übersteigt) ist laut der relevanten Rechtsnorm seit Einführung der Mautpflicht vor der Auffahrt auf die mautpflichtigen Straßen zu entrichten. Eine nachträgliche Bezahlung für eine bereits zurückgelegte Strecke wird nicht anerkannt und daher mit einer Strafe geahndet.

Zur Karte der mautpflichtigen Strecken in Ungarn


Ensprechend der Verordnung Nr. 46/2025 (XII.23.) ÉKM des Ministers für Bauwesen und Verkehr werden im Jahr 2026 die folgenden Änderungen im ungarischen Mautsystem eingeführt:

  • Augrund der erfolgreichen Intervention der Fachverbände steigt die Mautgebühr für die Straßenbenutzung mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen im Jahr 2026 in zwei Stufen: ab dem 1. Januar wird die Maut entsprechend der Inflation um 4,3 Prozent erhöht, gefolgt von einer weiteren Erhöhung ab dem 1. März, wodurch sich die Gesamtsteigerung gegenüber dem Mautsatz von 2025 auf 35 Prozent belaufen wird. Die aktuellen Mautgebühren finden Sie hier: Gebührentabelle | Ungarische Straßenverwaltung Nonprofit AG
  • Ab 1. Jänner 2026 wird die Mautstrafe für die Fahrzeugkategorien J2, J3, J4 und J5 erhöht, wenn die unberechtigte Straßennutzung im ersten Zeitfenster festgestellt wird.
  • Ab 1. Jänner 2026 unterliegen alle Wohnmobile dem E-Vignetten-System.
  • Mit 1. Jänner 2026 hat sich der Name des Zahlungsempfängers beim Aufladen von HU-GO-Guthaben per Überweisung geändert! Der neue Name lautet: Magyar Közút Nonprofit Zrt.
  • Ab 1. Juli 2026 wird das mautpflichtige Straßennetz erweitert.


Weitere Informationen in deutscher Sprache



Wichtige Änderungen aus 2025

Seit dem 1. Februar 2025 ist das Streckenticket für 120 Minuten ab dem Kaufzeitpunkt gültig.

Ein Streckenticket sichert erst nach erfolgreicher Bezahlung und Bestätigung per E-Mail eine Straßenbenutzungsberechtigung auf dem mautpflichtigen Straßennetz. (Vorsicht: die Bestätigung per E-Mail muss jedenfalls abgewartet werden!) 

Wir stehen bei Fragen gerne zur Verfügung: Schicken Sie uns einfach ein E-Mail oder rufen Sie uns an.

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