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Nach Island exportieren / aus Island importieren

Grenzen engen uns ein: Wir helfen Ihnen dabei, Ihre geschäftlichen Grenzen zu überwinden und im Ausland Erfolg zu haben

Das Exporthandbuch

Warum exportieren? Ganz einfach: Der Markt in Österreich ist begrenzt. Allein der bayrische Markt ist eineinhalb Mal größer als der österreichische. Genauso einfach ist es aber, diese Grenze zu durchbrechen, denn Exportieren ist leichter als man denkt: Die Kolleginnen und Kollegen der Wirtschaftskammer Tirol haben in ihrem ausführlichen Exporthandbuch zusammengefasst, was Sie bei Ihren ersten Schritten über die Grenze beachten sollten. Von A wie Ausfuhrbeschränkungen bis Z wie Zollbestimmungen.

Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Die Internationalisierungsoffensive go-international unterstützt Sie auch finanziell bei Ihren Internationalisierungsbestrebungen.

Sie wollen Ihr erstes Mal wagen? Unsere Fachleute aus den Landeskammern helfen Ihnen beim Schritt über die Grenze. Melden Sie sich einfach!

Mit einem Klick in neue Märkte: Das Exporthandbuch der Wirtschaftskammer Tirol

Wir unterstützen bei Export und Import

Damit Ihr geschäftlicher Grenzübertritt kein Sprung ins kalte Wasser wird, beraten wir Sie bei Ihren Export- und Importvorhaben. Und wir wollen, dass Sie möglichst weit springen: Die Internationalisierungsoffensive go-international bietet viele verschiedene Förderprogramme für Markteintritt, Marktbearbeitung und das Bezugsquellengeschäft im Ausland.

Starthilfe für Exporteurinnen und Exporteure

Wer ganz am Anfang steht, den nehmen unsere Fachleute aus den Landeskammern an der Hand und unter die Lupe. Sie prüfen mit Ihnen, ob Sie ausreichend auf Ihr Vorhaben vorbereitet sind, helfen bei der Einschätzung von Aufwand und Erfolgsaussichten und definieren mit Ihnen Zielgruppen und Testmärkte. Am Ende wird aus Ihrer Idee eine Strategie. Die macht dem AußenwirtschaftsCenter, das Ihren ersten Markteintritt begleitet, die Suche nach Partnerinnen und Partnern leicht.

Geben Sie den Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Landeskammer Bescheid! Gemeinsam machen wir die ersten Schritte in den Export.

Exportfinanzierung

Nur wer sät, kann auch ernten. Gerade beim Geschäft über die Grenze dürfen Vorlaufkosten und Risiken nicht unterschätzt werden. Hausbanken, Exportfonds, Kontrollbank, AWS und private Exportversicherer haben viele Antworten auf Fragen zu Finanzierung, Absicherung von Exportgeschäften und Direktinvestitionen.

Unsere Expertinnen und Experten suchen mit Ihnen die beste Lösung und geeignete Partner. Melden Sie sich bei uns! 

Exportförderungen

Sie wollen erstmalig exportieren oder einen neuen Exportmarkt erschließen? Sie möchten wissen, welche Fördermöglichkeiten dafür vorgesehen sind? Bei einem Beratungsgespräch evaluieren wir mit Ihnen die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und schnüren ein maßgeschneidertes Exportförderpaket für Ihr Exportvorhaben.

Wir haben den Überblick über alle Fördermaßnahmen und sorgen dafür, dass Sie sich im Förderdschungel zurechtfinden! 

Auslandsaktivitäten absichern und finanzieren

Risiken kann man selten ausschließen. – Aber man kann sie minimieren: Mit den Exporthaftungen des Bundes und Refinanzierungen über Ihre Hausbank bietet die Österreichische Kontrollbank (OeKB) kräftige Instrumente, die Österreichs Unternehmen und ihre Partner im weltweiten Wettbewerb stärken.

Hier finden Sie die aktuellen Deckungsrichtlinien für Projektgeschäfte, Investitionsgüterlieferungen und Beteiligungen in Island.

Exportabwicklung und Exportdokumente

Unsere Exportprofis

  • beraten Sie bei Zollverfahren,
  • helfen Ihnen bei den Exportdokumenten, die Ihre Exportware begleiten,
  • wissen alles über Ausfuhrbestimmungen und Ausfuhrkontrolle und
  • unterstützen Sie bei der Feststellung des Ursprungs Ihres Exportproduktes.
  • Kurzum: Wir sind Ihre Berater in allen Fragen der Exportabwicklung!

Die Spezialistinnen und Spezialisten in den Landeskammern wissen über Ursprungszeugnisse, Carnet ATA und sonstige für den Export notwendige Dokumente Bescheid und beglaubigen diese auch gerne gleich für Sie.

Importberatung

Man kann sogar von Zuhause aus international tätig sein: Auch andere Märkte haben schöne Produkte und Dienstleistungen. Damit Ihre Lieferungen aus dem Ausland auch reibungslos zu Ihnen finden, haben die Kolleginnen und Kollegen der Wirtschaftskammer Tirol in ihrem ausführlichen Importhandbuch zusammengefasst, was Sie bei der Einfuhr oder Verbringung von Waren nach Österreich beachten müssen.

Sie wollen importieren? Die Spezialistinnen und Spezialisten in den Landeskammern helfen Ihnen dabei, alle Welt nach Österreich zu holen. Melden Sie sich einfach!

Mit einem Klick in neue Märkte: Das Importhandbuch der Wirtschaftskammer Tirol

Bezugsquellen

Wer im Wettbewerb bestehen will, muss ständig sicherstellen, die notwendigen Vorprodukte in der notwendigen Qualität von verlässlichen Lieferantinnen und Lieferanten zu den bestmöglichen Preisen zuzukaufen. Wir identifizieren diese Lieferantinnen und Lieferanten, prüfen deren Bonität und Leistungsfähigkeit, übermitteln Ihre Spezifikationen und holen Angebote ein. Wenn Sie Wert auf Diskretion legen, können Sie sich dabei auch gerne am Anfang hinter uns verstecken. Und dass wir Sie dann auch bei der Abwicklung eines Beschaffungsgeschäftes unterstützen, versteht sich von selbst.

Sie wollen sich eines unserer AußenwirtschaftsCenter als Einkaufsorganisation an Bord holen? Hier gibt es Unterstützung auf den Beschaffungsmärkten dieser Welt.

Marktanalysen

Ein Überblick über die Absatz- und Konkurrenzsituation in einem Zielmarkt gehört ganz oben in den Werkzeugkasten einer Exporteurin und eines Exporteurs. Der Aufstieg zur Aussichtsplattform ist mit uns ein Spaziergang. Jede Warenlieferung über jede Grenze wird weltweit statistisch erfasst. Wir wissen, wie viele Bohrmaschinen Brasilien importiert oder wohin Belgien Babynahrung liefert.

Die Expertinnen und Experten in unserem Servicecenter in Wien werten den Zahlensalat einer riesigen Datenbanken für Sie aus, sagen Ihnen, welche Informationen Sie brauchen, und liefern maßgeschneiderte Warenstromanalysen, die Ihnen helfen, Ihre Nische zu finden.

Zoll- und Importbestimmungen

Weltweite Einfuhrliberalisierung bei fast allen industriell-gewerblichen Waren. Präferenzen für EFTA und EWR. Alle in der „Negativliste“ stehenden Artikel bedürfen einer Einfuhrlizenz. Das Verzeichnis der Zolltarifnummern und -abgaben findet man auf den Webseiten der isländischen Zollbehörde (Tollstòra).

Tollstòra (Zollbehörde)

T +354 560 0300
M tollsjori@tollur.is und für Anfragen upplysingar@tollur.is
W www.tollur.is 

Importbestimmungen

Die Importbestimmungen sind weitestgehend den EWR-Regeln angeglichen. Bei einer Reihe von Nahrungs- und Genussmitteln sowie einigen Konsumgütern sind besondere Qualitätsvorschriften zu beachten. Sonderregelungen gelten u.a. für Frischobst und Gemüse sowie für Frischmilch und Rohmilchprodukte, frische Eier, rohen Fisch und rohes Fleisch inklusive Produkten daraus. Die Einfuhr der genannten tierischen Produkte ist weitestgehend verboten, um Island weiterhin frei von Tierseuchen zu halten.

Für die Ein- und Durchfuhr von lebenden Tieren ist eine Genehmigung einzuholen. Pferde dürfen nicht eingeführt werden. Einmal von Island exportiert, dürfen sie nicht mehr reimportiert werden. 

Generell unterliegt der Import von Fleisch und bestimmten Fleischprodukten strengen Kontrollen, z.B. dürfen den Tieren bei der Aufzucht keine Wachstumshormone oder Antibiotika verabreicht worden sein. Es müssen Gesundheitszeugnisse sowie eine tierärztliche Zulassung auf Englisch vorgewiesen werden können. Bei Einfuhr von lebenden Pflanzen, getrockneten Pflanzen, Zwiebeln, Blumenzwiebeln, Kartoffeln und frischem Gemüse sowie von lebenden Tieren und Mischfutter sind Gesundheitszeugnisse erforderlich. Für gebrauchte Textilien, Federn und Haare (menschliche und tierische) wird ein Desinfektionszeugnis gefordert. 

Zuständig ist die Icelandic Food and Veterinary Authority:

Matvælastofnun (MAST) – The Icelandic Food and Veterinary Authority
Office of import and export
Stórhöfði 23
110 Reykjavík
T +354 530 4800
M mast@mast.is
W www.mast.is 

In Island gibt es ein staatliches Monopol auf Alkohol und Tabak ATVR. ATVR importiert nicht direkt. Um Weine nach Island zu importieren, muss man bei einem isländischen Agenten gelistet sein. Das AußenwirtschaftsCenter Kopenhagen hilft Ihnen gerne bei der Einholung genauerer Informationen.

ATVR (Staatliches Alkohol- und Tabakmonopol) 

Áfengis- og Tóbaksverslun Rikisins
Stuðlahálsi 2
110 Reykjavik
T +354 560 77 00
M atvr@atvr.is
W www.atvr.is 

Pharmazeutische Produkte müssen in Island bei der Icelandic Medicines Agency (IMA) registriert sein: 

Lyfjastofnun (IMA) - Icelandic Medicines Agency
Vínlandsleið 14, 
113 Reykjavík 
T +354 520 2100
M ima@ima.is
W www.ima.is 

Zollbestimmungen

Zolltarif nach dem harmonisierten System. Für Waren mit EFTA- und EU-Ursprung weitgehend Zollfreiheit (ausgenommen für landwirtschaftliche Güter). Bei einigen Positionen werden Fiskalzölle eingehoben, die auch für Waren mit EFTA- und EU-Ursprung angewendet werden. Wertzölle liegen zwischen 0 % und 30 %. 

Geschäfte, bei denen die Möglichkeit besteht, die MwSt. (proportional - bis ca. 20 % des Kaufwertes) zurückerstattet zu bekommen, sind i.d.R. durch einen Aufkleber mit der Aufschrift "Tax Free" im Fenster oder am Schalter gekennzeichnet. Der Antrag auf Rückerstattung muss spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Erwerb der Ware erfolgen. Nach dem Check-in wird der Betrag beim Tax-Free-Schalter refundiert. In manchen Einkaufszentren wird der Betrag auch gegen Vorlage des Tax-Free-Formulars und Reisepasses bzw. Personalausweises direkt rückerstattet.

Weitere Auskünfte finden Sie auf www.tollur.is.

Sonstigen Einfuhrabgaben

Wer auch nur versehentlich mit zollpflichtigen Waren durch die grüne Tür geht, muss zahlen.

Es werden Einfuhrabgaben, also die Steuernachzahlung, sowie eine Strafe, der sogenannte Zollzuschlag, fällig.

Bei speziallen Einfuhren in Island hiflt Ihnen das AußenwirtschaftsCenter Kopenhagen gerne weiter. 

Muster

Warenmuster (ausgenommen Alkoholika und Tabakwaren) können bis zu einem geringen Wert zollfrei eingeführt werden. Die temporäre Einfuhr anderer Muster mit Carnet ATA ist möglich. Ohne Carnet ist eine direkt an der Grenze zu leistende Sicherheit (Barerlag) für die auf den Waren lastenden allfälligen Zöllen und Steuern notwendig. 

Vorschriften für Versand per Post

Postsendungen erfordern eine internationale Paketkarte und eine Zollinhaltserklärung (zweifach). Höchstgewicht 20 kg (für Selbstbucher 30 kg). 

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Verpackung in Heu und Stroh, gebrauchten Säcken sowie gebrauchtem Packmaterial ist unzulässig. Holzverpackungen müssen wärmebehandelt werden (ISPM 15). Es bestehen keine besonderen Markierungsvorschriften. 

Der Integrationsursprungsnachweis kann durch die Warenverkehrsbescheinigung 1 Euro bzw. für Kleinsendungen im Werte bis zu 6.000 Euro durch Ursprungserklärung, nach dem zwischen EU / EFTA festgelegten Wortlaut auf der Rechnung, entweder mit Maschine geschrieben oder mittels eines Stempels, erbracht werden. Ermächtigte Exporteure können diese Ursprungserklärung anstelle der Warenverkehrsbescheinigung EUR1 ohne Wertbeschränkung nach oben abgeben.

Die Ursprungserklärung hat folgendermaßen zu lauten: 

“The exporter of the products covered by this document (customs authorization number…) declares that, except where otherwise clearly indicated, these products are of EEA/EEC/EFTA/certain country preferential origin. 

Ort/Datum

Unterschrift“ 

Island nimmt am Gemeinsamen Versandverfahren EU/EFTA teil. 

Bei Vorlage der Originaldokumente werden die Waren von den Zollbehörden ausgehändigt. Besitzt der Importeur die Originaldokumente, ist es daher nicht notwendig die Bezahlung nachzuweisen. In Ausnahmefällen können Waren auch bei Vorlage von Kopien der Originaldokumente ausgelöst werden. In diesen Fällen sind jedoch die Originalpapiere innerhalb einer bestimmten Frist (gewöhnlich ein Monat) den Zollbehörden nachzureichen.

Einfuhren im persönlichen Gepäck von Reisenden bis zum Wert von 1.200 Euro bedürfen keines Ursprungsnachweises. Dies beschränkt sich auf Einfuhren, die nicht aus geschäftlichen Gründen erfolgen. Kleinsendungen von Privatpersonen an Privatpersonen bis zu einem Warenwert von 500 Euro sind nicht ursprungsnachweispflichtig. 

Begleitpapiere

Neben dem europäischen Einheitsdokument (EUR1) können folgende Begleitpapiere erforderlich werden:

  • Bill of lading / Seaway bill / Airway bill
  • Handelsrechnung, 2-fach
  • Warenverkehrsbescheinigung (Präferenz-Ursprungsnachweis) für bestimmte Waren
  • Frachtpapiere, hierunter Rechnung über Transportkosten
  • andere Unterlagen, die der Zollbehörde die korrekte Bestimmung der Ware erleichtern

Unterzeichnung und Beglaubigung von Rechnungen ist nicht erforderlich. 

Restriktionen

Touristen können Arzneimittel einführen, welche für den persönlichen Gebrauch (für nicht mehr als 100 Tage) bestimmt sind. Zollbeamte könnten auch eine ärztliche Bescheinigung verlangen. Einfuhrbeschränkungen bestehen auch für bestimmte Telefon- und andere Kommunikationsgeräte, für die eine Genehmigung der Post- und Telekom-Administration erforderlich ist. Die Einfuhr eines Mobiltelefons ist jedoch ohne Genehmigung möglich.

Die Einfuhr von Jagdwaffen und Munition ist nur mit einer (selten erteilten) Genehmigung des Justizministeriums möglich.

Gebrauchte Angelausrüstung und Reitbekleidung (einschließlich Handschuhen und Steifeln) müssen ebenfalls vor Einfuhr - für den Besitzer kostenpflichtig - desinfiziert werden, es sei denn, es kann nachgewiesen werden, dass die Kleidungsstücke bereits vor Abreise desinfiziert wurden. Dieser Nachweis muss von einer autorisierten Veterinärbehörde ausgestellt worden sein.

Verbotene Importe

Narkotika, Waffen und Munition, rohes Fleisch (auch Salami und roher Schinken), nicht pasteurisierte Milch und Milchprodukte, Butter, rohe Eier und andere Geflügelprodukte, Schnupf- und Kautabak, außerhalb Islands gebrauchte Reitausrüstung (Sättel, Gerten, Zaumzäuge, Halfter). 

Artenschutz

Aufgrund seiner isolierten geographischen Lage ist Islands Natur sehr ursprünglich und schutzbedürftig. In Island achtet man streng darauf, dass keine Krankheitskeime und Parasiten eingeschleppt werden. Die Einfuhr von Pflanzen ist stark limitiert. Ebenso ist die Einfuhr von lebenden Tieren nur unter strengen Auflagen erlaubt und muss im Einzelfall bei der Icelandic Food and Veterinary Authority (MAST) beantragt werden. Sattel und Reiterausstattungen werden bei Einfuhr gegen Gebühren desinfiziert. Auch die Ausfuhr von lebenden Tieren muss bei MAST beantragt werden. 

Essbare Pflanzen, Beeren und Pilze dürfen auf öffentlichem Grund für den eigenen Verzehr gesammelt werden. Auf privatem Gelände ist die Genehmigung des Besitzers notwendig. Für Jagd und Fischerei ist eine Lizenz nötig. 

Die Einfuhr von Walfleisch aus Island nach Österreich ist auch für Privatpersonen eine strafbare Handlung, da dies einen Verstoß gegen das Artenschutzübereinkommen darstellt. 

Österreich ist 1982 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten. Die Ein- oder Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc.

Aufgrund der für Laien teils schwierigen Zuordnung, ob eine Art oder ein Produkt dokumentenpflichtig ist, ist es sicherlich das Beste - zum Schutz der gefährdeten Arten und der Vermeidung einer Beschlagnahme und möglicherweise hohen Geldstrafen bei der Einfuhr -, vom Kauf solcher Souvenirs abzusehen.

Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händlerinnen und Händler, dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder die von den Händlerinnen und Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen.

Nähere Informationen sind beim Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, Umwelt, Abteilung Nationalparks, Natur- und Artenschutz, T +43(1) 711 00, W www.cites.at (Bereich Natur- und Artenschutz), erhältlich. 

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.