Panoramablick auf die roten Dächer der historischen Häuser im Zentrum von Zagreb mit der katholischen Kathedrale, der Himmel mit einigen Wolken ist blau
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Kroatien: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 6 Minuten

Export und Import: So geht's 

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

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Importbestimmungen

Seit dem EU-Beitritt am 1.7.2013 ist Kroatien Teil des EU-Binnenmarktes, weshalb bei der Warenausfuhr aus Österreich bzw. EU-Ländern nach Kroatien die Zollgebühr und die Erstellung der Zolldeklaration entfallen. Dies gilt ebenfalls für Lieferungen aus Kroatien nach Österreich bzw. in die EU. Es muss die Rechnung beigelegt werden. Die Ware muss an der Grenze nicht mehr gemeldet werden. Die statistische Erfassung der Einfuhr erledigt der Empfänger der Lieferung.

Zollbestimmungen

Kroatien wendet in allen Bereichen das EU-Zollrecht und den EU-Zolltarif (Harmonisiertes System zur Bezeichnung und Codierung von Waren) an. Auch die Anwendung eines Carnet ATA bei der vorübergehenden Einfuhr, von z.B. Montageausrüstung, aus Drittstaaten nach Kroatien, wird EU üblich gehandhabt.

Waren aus Drittstaaten können vorübergehend in öffentlichen und privaten Zolllagern unverzollt und unversteuert gelagert werden. Dazu ist ein kroatischer Spediteur bei der Einfuhr und Ausfuhr zu beauftragen. Es fallen keine Einfuhrabgaben an, da die Waren in dem gleichen Zustand, in dem sie eingeführt auch wieder ausgeführt werden müssen. Betreiber von Zolllagern müssen dafür eine Genehmigung beim zuständigen Zollamt erlangen.

Handelsabkommen

Kroatien wendet die von der EU unterzeichneten Freihandelsabkommen mit verschiedenen Staatengruppen und einzelnen Staaten an.

Sonstige Einfuhrabgaben

In Kroatien gibt es drei UST-Sätze. Der 5 %-ige Satz wird auf alle Brot- und Milcharten, für Medikamente und medizinischen Produkte, welche über die entsprechende Zulassung der zuständigen Organe verfügen sowie auf bestimmte Bucharten angewandt.

Der verminderte UST-Satz von 13 % wird auf touristische Dienstleistungen, lebende Tiere, frisches oder gekühltes Fleisch, lebende oder gekühlte Fische, Krebse oder Meeresfürchte, Obst und Gemüse, Eier, Kinderwindeln sowie Dienstleistungen und damit verbundene Autorenrechte von Schriftstellern, Komponisten und Künstlern, elektrische Energie, etc. berechnet. Alle anderen Produkte und Dienstleistungen unterliegen dem allgemeinen UST-Satz in Höhe von 25 %.

Besondere Bestimmungen gelten für:

  • Lebendvieh, Fleisch: EU-Zulassung, Veterinärkontrollen
  • Alkoholfreie- und alkoholische Getränke, Bier, Kaffee, Tabak und Zigaretten: Verbrauchssteuer
  • Arznei- und Heilmittel, Pflanzenschutzmittel: teilweise Registrierung beim kroatischen Gesundheitsministerium
  • Pkw, Lkw: Sondersteuer, Homologation
  • Waffen: Genehmigung des Verteidigungsministeriums

Muster

Werden Muster (Waren mit einem geringen Wert – wobei der Begriff nicht klar definiert ist) aus Staaten, mit denen die EU kein Freihandelsabkommen unterzeichnet hat, nach Kroatien eingeführt, müssen diese klar als kostenlose Vorführprodukte gekennzeichnet sein (wie z.B. Aufdruck: kostenloses Muster ist nicht für den Verkauf bestimmt, etc.) um vom Einfuhrzoll und der UST befreit zu werden. 

E-Commerce

Seit 2021 gilt für alle EU-Staaten eine gemeinsame Umsatzschwelle für die Entrichtung der UST bei grenzüberschreitenden Verkäufen an Privatkunden innerhalb der EU. Die Umsatzschwelle liegt bei 10.000 EUR. Ab dem Verkauf, der zur Überschreitung der Umsatzschwelle führt, muss die Besteuerung mit dem Mehrwertsteuersatz erfolgen, der in dem Land gilt, in dem der Käufer seinen Sitz hat oder der Transport der Ware endet. Der Schwellenwert gilt nicht für Verkäufe in jedes einzelne EU-Land, sondern insgesamt.

Online-Händler finden im Unternehmensportal Informationen dazu, wie sie über den sogenannten EU-OSS die Mehrwertsteuer auf Waren und Dienstleistungen melden, die in andere EU-Ländern verkauft wurden.

Alternativ kann bei Überschreitung der Umsatzschwelle für die Entrichtung der UST aus B2C Fernverkäufen nach Kroatien, auch eine UST Registrierung in Kroatien vorgenommen werden. Dabei gilt lokales Recht und der Unternehmer hat sich über die entsprechenden Pflichten zur Abgabe der Steuererklärung bzw. Zahlung der Umsatzsteuer zu informieren bzw. einen Fiskalvertreter zu beauftragen.

Paketversand

Standardbrief bis 50 g (mind. 14 x 9 cm, Stärke 0,5 cm); Brief Höchstgewicht 2 kg (Breite, Länge, Stärke insgesamt max. 90 cm); Zeitungen, Zeitschriften und Bücher bzw. Drucksachen max. 2 kg; Paket max. 20 kg über die kroatische Post.

Privatanbieter übernehmen Pakete bis zu 31 kg. Hier sind jedoch die Bestimmungen ausschlaggebend, welche im Empfängerstaat angewandt werden. So wird niemand ein Paket übernehmen, dessen Gewicht, das zugelassene Maximalgewicht im Empfängerstaat überschreitet.

Einzelne nicht-kommerzielle (kostenlose) Lieferungen (Geschenke) von einer Privatperson aus Staaten, mit denen die EU kein Freihandelsabkommen unterzeichnet hat, an eine Privatperson in Kroatien, sind bis zu einem Warenwert von 45 Euro, vom Einfuhrzoll und der kroatischen UST befreit. Für diese Art von Lieferungen wird automatisch eine vereinfachte Einfuhrzolldeklaration von den kroatischen Zollbehörden erstellt. Solche Lieferungen dürfen keinen konstanten Charakter haben und müssen ausschließlich für den Eigenverbrauch des Empfängers und seiner Familie bestimmt sein.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Mit dem EU-Beitritt hat Kroatien sämtliche Vorschriften bzgl. der Etikettierungsvorschriften und Qualitätszertifikate für Importprodukte aus der EU-Legislative übernommen. Zertifikate und Qualitätszeugnisse, ausgestellt in anderen EU-Mitgliedsstaaten, werden anerkannt. Zusätzliche Qualitätskontrollen und/oder Zertifikate sind grundsätzlich nicht erforderlich. Vor der Inverkehrbringung in Kroatien ist die Produktkennzeichnung (Etikettierung) in kroatischer Sprache durchzuführen. Gemäß dem Verbraucherschutzgesetz muss das Etikett unbedingt Mindestangaben über das Produkt in kroatischer Sprache enthalten, die für eine verständliche und eindeutige Information des Konsumenten erforderlich sind sowie Zusatzangaben, die für bestimmte Produkte/Produktgruppen vorgeschrieben sind (z.B. Lebensmittel, Kosmetikprodukte, Textilien, Arzneimittel etc.).

Es ist nicht erforderlich, auf dem Etikett den Namen und die Anschrift des kroatischen Importeurs anzugeben. Das Produkt kann unter dem Namen des Herstellers (sofern innerhalb der EU), oder des Importeurs (sofern das Produkt aus einem Drittland in die EU importiert wird) auf den Markt gebracht werden.

Das Ursprungsland muss auf dem Produkt nur dann angeführt werden, wenn der Name und die Bezeichnung für den Konsumenten irreführend sein könnte (z.B. Produkt mit chinesischem Namen, hergestellt in Österreich). Bei Produkten mit EU-Ursprung ist die Bezeichnung „Hergestellt in der EU“ gestattet.

Begleitpapiere

Unterlagen, die bei der Verzollung von Drittlandsware nötig sind:

  • Rechnung und andere Handelspapiere (Lieferschein ist nicht zwingend)
  • Deklaration über den Zollwert der Ware
  • Ursprungszeugnis der Ware (EUR 1 oder Ursprungsnachweis auf Rechnung oder Lieferschein)
  • Andere notwendige Dokumente, z.B. besondere Zertifikate etc.
  • Diverse Transportdokumente, z.B. CMR, Speditionszulassung, Transportgenehmigungen, etc.

Für innergemeinschaftliche Lieferungen muss neben der Rechnung und den üblichen Dokumenten für Fahrzeug und Lenker, für LKW ein CMR-Frachtbrief mitgeführt und bei eventuellen Kontrollen (z.B. durch Polizei auf Autobahnen) vorgezeigt werden.

Ausländische Busse müssen bestimmte Nachweise vorlegen können, dass eine Anmeldung der Route bzw. der kroatischen UST beim kroatischen Finanzamt durchgeführt wurde. Detailinformationen dazu stellt das AußenwirtschaftsCenter Zagreb auf Anfrage gerne zur Verfügung.

Restriktionen

Restriktionen bestehen z.B. bei Waffenimporten, Import von bestimmten Pflanzen, Ausfuhr von kulturellen Gütern.

Bei einem Zollvergehen bzw. Beschlagnahmung der Waren informiert die zuständige Zollbehörde den Importeur / Spediteur schriftlich innerhalb von 30 Tagen über die weitere Vorgangsweise.

Wichtige Links:

Artenschutz: Kroatien ist 1999 dem CITES-Abkommen beigetreten.

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Zagreb hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.

Stand: 03.03.2023