Stadtansicht von Belgrad: Luftaufnahme der Gemeinde Palilula mit historischen und modernen Wohnhäusern, Donau und und der St. Markus Kirche. Über das Bild wurde ein weißes Austria A gelegt.
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Serbien: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 6 Minuten

08.03.2024

Export und Import: So geht's 

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

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Importbestimmungen

Für jegliche Waren, außer für Gegenstände, die im Gepäck für den persönlichen Gebrauch mitgeführt werden, fällt in Serbien Zoll und eine Importsteuer an.

Bei Waren, die nur kurzfristig nach Serbien und wieder zurück ins Heimatland gebracht werden, muss die Zollprozedur der „vorübergehenden Einfuhr“ durchlaufen werden.

Bei Kleinwerkzeug, das z.B. zu Montagearbeit mitgeführt wird, oder bei Maschinen, die nur zu Vorführzwecken (z.B. Messe) nach Serbien gebracht werden, kann die vorübergehende Einfuhr unkompliziert unter Verwendung eines Carnet ATA durchgeführt werden.

Maschinen und Geräte, die zwecks Wertschöpfung in Serbien genutzt werden, können nicht mit dem Carnet ATA temporär importiert werden. Hierfür muss die vorübergehende Einfuhr durch Ihre Spedition beim serbischen Zoll, mit einer Vorlaufzeit, beantragt werden. Pro angebrochenem Monat fallen Zollabgaben in Höhe von 3 % der Zollabgaben an, die bei einer vollständigen Einfuhr gezahlt werden müssten. Für die temporäre Einfuhr ist ein in Serbien ansässiges Unternehmen verantwortlich. Es muss des Weiteren auch eine Garantie für die temporäre Einfuhr gelegt werden. 

Zollbestimmungen

Es gilt das harmonisierte Zollsystem. Als Zollbemessungsgrundlage dienen die Preise franko Grenze (= realer Warenwert). Durch die Anwendung des Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens der EU mit Serbien wird für Waren (Agrarwaren, Lebensmitteln und Getränken) mit EU-Ursprung, welche nach Serbien geliefert werden, ein Präferenzzollsatz eingeräumt. Grundsätzlich sind viele Waren des gewerblich-industriellen Sektors von Zollabgaben befreit.

Um in den Genuss der Zollpräferenzen zu kommen, ist ein Präferenzursprungsnachweis vorzuweisen (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bzw. bei bevollmächtigten Exporteuren Ursprungserklärung auf der Rechnung).

Bei einem Warenwert bis EUR 6.000 muss man kein bevollmächtigter Exporteur sein, um eine Ursprungserklärung auf der Rechnung als Präferenznachweis zu nutzen. Für die Ursprungserklärung muss der vorgeschriebene Wortlaut eingehalten werden.

Handelsabkommen

Aufgrund des 2013 in Kraft getretenen Stabilisierung- und Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Serbien können beim Export nach Serbien für eine Vielzahl von Warengruppen Präferenzzölle (Zollsenkung) geltend gemacht werden. Weitere Freihandelsabkommen bestehen mit den CEFTA-Staaten und seit Ende 2010 mit den EFTA-Staaten. Anfang 2019 wurde das bestehende Abkommen mit der Türkei erweitert.

Am 25. Oktober 2019 wurde das Freihandelsabkommen mit der Eurasischen Union abgeschlossen, wonach sich auch Kirgisistan und Armenien in die Liste der Freihandelspartner Serbiens eingereiht haben. Die Mitglieder der Eurasischen Union sind seitdem: Russland, Weißrussland, Kasachstan, Kirgisistan und Armenien. In Verhandlung stehen noch die Freihandelsabkommen mit Ägypten und China.

Sonstige Einfuhrabgaben

Beim Import nach Serbien fällt normalerweise eine Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 20 % an. Für gewisse Lebensmittel, medizinische Hilfsmittel, Schulmaterial und -ausstattung, Saatgut, Lebendvieh und Weiteres gilt der begünstigte Steuersatz von 8 %.

Für Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse werden zusätzlich jährlich und/oder saisonal Schutzzölle auferlegt.
Für Elektrowaren, Reifen, Batterien usw. wird bei der Verzollung eine Umweltgebühr pro kg oder Stück berechnet.
Für die meisten Abfallarten – auch ungefährliche – sind zumeist vorab Genehmigungen von allen involvierten Ländern einzuholen.

Auf Genussmittel wie Kaffee, Alkohol, Zigaretten und Ölderivate fällt eine gesonderte Verbrauchsteuer an. Die Ware muss mit sogenannten Akzise-Marken beklebt werden, ehe sie auf den Markt gebracht werden darf.

Muster

Juristische Personen können Werbegeschenke zollfrei nach Serbien einführen, indem Sie der Ware eine schriftliche Aussage beilegen, dass die Ware nur zu Werbezwecken importiert wird. Auf der Proforma-Rechnung wird trotzdem der Warenwert angegeben mit der Anmerkung „No commercial value, not for sale. Value for customs purpose only”. Es fällt die serbische Mehrwertsteuer an.
In Abhängigkeit von den Werbemitteln (Give-Aways oder Muster) gelten unterschiedliche Wertgrenzen. Bei Drucksorten beträgt die wertmäßige Begrenzung 3.000 Euro. 
Sollte kein ersichtliches Logo des Versenders auf den Werbeartikeln angebracht sein, wird die Zollstelle die Ware durch Stempel oder Lochung unbrauchbar machen.

E-Commerce

Bei Verkauf über das Internet fallen dieselben Zoll- und Steuerabgaben wie im üblichen Warenverkehr an. Bei privaten Abnehmern aus Serbien gilt der allgemeine Zollsatz von 10 %. Der Verkauf bzw. die Zurverfügungstellung von digitalen Produkten zieht eine Registrierungspflicht im serbischen Steuersystem mithilfe eines serbischen Fiskalvertreters mit sich.

Paketversand

Eine Befreiung von den Einfuhrabgaben ist für Postsendungen wie folgt vorgesehen:

  • Sendungen mit geringem Warenwert bis zu 50 Euro (einschließlich Versandkosten), die von einer juristischen Person an eine natürliche Person gesendet werden und nicht kommerziellen Zwecken dienen, sind vom Zoll befreit, aber die Mehrwertsteuer muss entrichtet werden.
  • Sendungen mit geringem Warenwert bis zu 70 Euro (einschließlich Versandkosten), die von einer natürlichen Person an eine andere natürliche Person kostenlos gesendet werden und nicht kommerziellen Zwecken dienen, sind vom Zoll und der Mehrwertsteuer befreit.

In beiden Fällen sollte die Postsendung die Warenrechnung beinhalten.

Anbieter von Eilsendungen sind die zur österreichischen Post AG gehörende City Express sowie DHL, FedEx, UPS und TNT. 

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

In Abhängigkeit von der Art der Ware (Pharmazeutika, Lebensmittel, usw.) sind bestimmte Informationen in serbischer Sprache an der Ware anzubringen. Neben den grundlegenden Angeben wie Gewicht, Inhaltsstoffen, Hersteller usw. müssen Angaben zum Unternehmen, welches das Produkt auf den Markt bringt, zu potentiellen Allergenen, eine Nährwertdeklaration als auch die Herkunft der Ware „Made in …“ angegeben werden. Seit Januar 2020 müssen die Etiketten auch mit einem QR oder Bar-Code versehen werden.

Begleitpapiere

Es sind die allgemeinen Anordnungen des Spediteurs zu befolgen. Erforderlich sind zumeist: Handelsrechnung in dreifacher Ausführung (mindestens ein Original) und Ursprungszeugnis zweifach (auf Verlangen) sowie Transportpapiere. Zwischen Serbien und der EU gilt das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen, wonach bei der Verzollung gesenkte Zollsätze genutzt werden können. Um diesen Anspruch geltend zu machen, muss der Ware ein präferenzielles Ursprungszeugnis beigelegt werden (Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 oder Ursprungserklärung auf der Rechnung).

Restriktionen

Für bestimmte Waren (z.B. Schrauben, Zement, Radio- und Telekommunikationsware, usw.) muss bereits bei der Verzollung eine Konformitätserklärung beigelegt werden. Gebrauchsanweisungen und Garantieerklärungen müssen ebenfalls in der Landessprache abgefasst sein, bevor die Waren auf den Markt gebracht werden. Für Kraftfahrzeuge besteht eine Typisierungspflicht.

Transit- und Importgenehmigungen für Lebensmittel, Lebendtiere, Papier, Altschrott, sekundäre Rohstoffe, Gefahrengut, Dual-Use Ware usw. müssen mit einer längeren Vorlaufzeit beim zuständigen serbischen Ministerium beantragt werden.

Pflanzen, Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände werden an der Grenze einer kostenpflichtigen Untersuchung auf gesundheitliche Unschädlichkeit unterzogen.

Nähere Auskünfte über die Pflichtvorlage von Attesten und Zulassungen erteilt das AußenwirtschaftsCenter Belgrad

Viele Pflanzen- und Tierarten erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente bzw. eine CITES-Genehmigung. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute etc. 

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