Nach Serbien exportieren / aus Serbien importieren
Grenzen engen uns ein: Wir helfen Ihnen dabei, Ihre geschäftlichen Grenzen zu überwinden und im Ausland Erfolg zu haben
- Das Exporthandbuch
- Wir unterstützen bei Export und Import
- Zoll- und Importbestimmungen
- Informationen zu Wirtschaft, Recht und Steuern sowie Reisen
Das Exporthandbuch
Warum exportieren? Ganz einfach: Der Markt in Österreich ist begrenzt. Allein der bayrische Markt ist eineinhalb Mal größer als der österreichische. Genauso einfach ist es aber, diese Grenze zu durchbrechen, denn Exportieren ist leichter als man denkt: Die Kolleginnen und Kollegen der Wirtschaftskammer Tirol haben in ihrem ausführlichen Exporthandbuch zusammengefasst, was Sie bei Ihren ersten Schritten über die Grenze beachten sollten. Von A wie Ausfuhrbeschränkungen bis Z wie Zollbestimmungen.
Dazu gibt es Startgeld für Mutige: Die Internationalisierungsoffensive go-international unterstützt Sie auch finanziell bei Ihren Internationalisierungsbestrebungen.
Sie wollen Ihr erstes Mal wagen? Unsere Fachleute aus den Landeskammern helfen Ihnen beim Schritt über die Grenze. Melden Sie sich einfach!
Wir unterstützen bei Export und Import
Damit Ihr geschäftlicher Grenzübertritt kein Sprung ins kalte Wasser wird, beraten wir Sie bei Ihren Export- und Importvorhaben. Und wir wollen, dass Sie möglichst weit springen: Die Internationalisierungsoffensive go-international bietet viele verschiedene Förderprogramme für Markteintritt, Marktbearbeitung und das Bezugsquellengeschäft im Ausland.
Starthilfe für Exporteurinnen und Exporteure
Wer ganz am Anfang steht, den nehmen unsere Fachleute aus den Landeskammern an der Hand und unter die Lupe. Sie prüfen mit Ihnen, ob Sie ausreichend auf Ihr Vorhaben vorbereitet sind, helfen bei der Einschätzung von Aufwand und Erfolgsaussichten und definieren mit Ihnen Zielgruppen und Testmärkte. Am Ende wird aus Ihrer Idee eine Strategie. Die macht dem AußenwirtschaftsCenter, das Ihren ersten Markteintritt begleitet, die Suche nach Partnerinnen und Partnern leicht.
Geben Sie den Kolleginnen und Kollegen in Ihrer Landeskammer Bescheid! Gemeinsam machen wir die ersten Schritte in den Export.
Exportfinanzierung
Nur wer sät, kann auch ernten. Gerade beim Geschäft über die Grenze dürfen Vorlaufkosten und Risiken nicht unterschätzt werden. Hausbanken, Exportfonds, Kontrollbank, AWS und private Exportversicherer haben viele Antworten auf Fragen zu Finanzierung, Absicherung von Exportgeschäften und Direktinvestitionen.
Unsere Expertinnen und Experten suchen mit Ihnen die beste Lösung und geeignete Partner. Melden Sie sich bei uns!
Exportförderungen
Sie wollen erstmalig exportieren oder einen neuen Exportmarkt erschließen? Sie möchten wissen, welche Fördermöglichkeiten dafür vorgesehen sind? Bei einem Beratungsgespräch evaluieren wir mit Ihnen die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten und schnüren ein maßgeschneidertes Exportförderpaket für Ihr Exportvorhaben.
Wir haben den Überblick über alle Fördermaßnahmen und sorgen dafür, dass Sie sich im Förderdschungel zurechtfinden!
Auslandsaktivitäten absichern und finanzieren
Risiken kann man selten ausschließen. – Aber man kann sie minimieren: Mit den Exporthaftungen des Bundes und Refinanzierungen über Ihre Hausbank bietet die Österreichische Kontrollbank (OeKB) kräftige Instrumente, die Österreichs Unternehmen und ihre Partner im weltweiten Wettbewerb stärken.
Hier finden Sie die aktuellen Deckungsrichtlinien für Projektgeschäfte, Investitionsgüterlieferungen und Beteiligungen in Serbien.
Exportabwicklung und Exportdokumente
Unsere Exportprofis
- beraten Sie bei Zollverfahren,
- helfen Ihnen bei den Exportdokumenten, die Ihre Exportware begleiten,
- wissen alles über Ausfuhrbestimmungen und Ausfuhrkontrolle und
- unterstützen Sie bei der Feststellung des Ursprungs Ihres Exportproduktes.
- Kurzum: Wir sind Ihre Berater in allen Fragen der Exportabwicklung!
Die Spezialistinnen und Spezialisten in den Landeskammern wissen über Ursprungszeugnisse, Carnet ATA und sonstige für den Export notwendige Dokumente Bescheid und beglaubigen diese auch gerne gleich für Sie.
Importberatung
Man kann sogar von Zuhause aus international tätig sein: Auch andere Märkte haben schöne Produkte und Dienstleistungen. Damit Ihre Lieferungen aus dem Ausland auch reibungslos zu Ihnen finden, haben die Kolleginnen und Kollegen der Wirtschaftskammer Tirol in ihrem ausführlichen Importhandbuch zusammengefasst, was Sie bei der Einfuhr oder Verbringung von Waren nach Österreich beachten müssen.
Sie wollen importieren? Die Spezialistinnen und Spezialisten in den Landeskammern helfen Ihnen dabei, alle Welt nach Österreich zu holen. Melden Sie sich einfach!
Bezugsquellen
Wer im Wettbewerb bestehen will, muss ständig sicherstellen, die notwendigen Vorprodukte in der notwendigen Qualität von verlässlichen Lieferantinnen und Lieferanten zu den bestmöglichen Preisen zuzukaufen. Wir identifizieren diese Lieferantinnen und Lieferanten, prüfen deren Bonität und Leistungsfähigkeit, übermitteln Ihre Spezifikationen und holen Angebote ein. Wenn Sie Wert auf Diskretion legen, können Sie sich dabei auch gerne am Anfang hinter uns verstecken. Und dass wir Sie dann auch bei der Abwicklung eines Beschaffungsgeschäftes unterstützen, versteht sich von selbst.
Sie wollen sich eines unserer AußenwirtschaftsCenter als Einkaufsorganisation an Bord holen? Hier gibt es Unterstützung auf den Beschaffungsmärkten dieser Welt.
Marktanalysen
Ein Überblick über die Absatz- und Konkurrenzsituation in einem Zielmarkt gehört ganz oben in den Werkzeugkasten einer Exporteurin und eines Exporteurs. Der Aufstieg zur Aussichtsplattform ist mit uns ein Spaziergang. Jede Warenlieferung über jede Grenze wird weltweit statistisch erfasst. Wir wissen, wie viele Bohrmaschinen Brasilien importiert oder wohin Belgien Babynahrung liefert.
Die Expertinnen und Experten in unserem Servicecenter in Wien werten den Zahlensalat einer riesigen Datenbanken für Sie aus, sagen Ihnen, welche Informationen Sie brauchen, und liefern maßgeschneiderte Warenstromanalysen, die Ihnen helfen, Ihre Nische zu finden.
Zoll- und Importbestimmungen
- Importbestimmungen
- Zollbestimmungen
- Sonstige Einfuhrabgaben
- Muster
- Vorschriften für Versand per Post
- Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
- Begleitpapiere
- Restriktionen
- Artenschutz
Importbestimmungen
Die Wareneinfuhr nach Serbien ist weitgehend liberalisiert. Aufgrund des 2013 in Kraft getretenen Stabilisierung- und Assoziierungsabkommens zwischen der EU und Serbien können beim Export nach Serbien für eine Vielzahl von Warengruppen Präferenzzölle geltend gemacht werden. Serbien verfügt seit 2000 über ein Freihandelsabkommen mit Russland, das mit einigen Ausnahmen (u.a. fertige Autos) den zollfreien Handel erlaubt. Weitere Freihandelsabkommen bestehen mit Weißrussland, Kasachstan, den CEFTA-Staaten und seit Ende 2010 mit den EFTA-Staaten. Anfang 2019 wurde das bestehende Abkommen mit der Türkei erweitert. Derzeit in Verhandlung steht das Freihandelsabkommen mit der Euroasischen Union, wonach sich auch Kirgisistan und Armenien in die Liste der Freihandelspartner Serbiens einreihen sollten.
Zollbestimmungen
Es gilt das harmonisierte Zollsystem. Als Zollbemessungsgrundlage dienen die Preise franko Grenze. Durch die Anwendung des Interimsabkommens wird Waren (Agrarwaren, Lebensmitteln und Getränken) mit EU-Ursprung, die nach Serbien geliefert werden, ein Präferenzzollsatz eingeräumt. Grundsätzlich sind praktisch alle Waren des gewerblich-industriellen Sektors von Zollabgaben befreit.
Um in den Genuss der Zollpräferenzen zu kommen, ist der Präferenzursprungsnachweis vorzuweisen (Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bzw. bei bevollmächtigten Exporteuren Ursprungserklärung auf der Rechnung). Dabei ist der übliche Passus mit der Anführung der Zollnummer des bevollmächtigten Exporteurs mit separater Unterschrift der zuständigen Person notwendig. Weiteres ist bei jeder Sendung die Kopie der Genehmigung der ausländischen Zollorgane, anhand welcher das Unternehmen den Status des bevollmächtigen Exporteurs bekommen hat, beizulegen.
Bei Warenlieferungen bis 6 000 Euro ist kein EUR.1 notwendig. Es ist ausreichend, dass auf der Faktura mit vorgeschriebenem Wortlaut angeführt wird, dass die Ware in der EU produziert wurde.
Die einfachste Weise Kleinwerkzeug oder Ausstellergut nach Serbien temporär zu importieren ist mittels Carnet ATA. Es ist zu beachten, dass der serbische Zoll eine kürzere Gültigkeit des ATA Carnets als in Österreich vergeben, genehmigen kann.
Sonstige Einfuhrabgaben
Beim Import nach Serbien fällt eine Einfuhrsteuer in Höhe von 20 % an. Für gewisse Lebensmittel, medizinische Hilfsmittel, Schulmaterial und – ausstattung, Saatgut, Lebendvieh und Weiteres gilt der gesonderte Steuersatz von 8 %.
Für Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse werden jährlich und/oder saisonal Schutzzölle auferlegt.
Elektroware, Reifen, Batterien usw. wird bei der Verzollung eine Umweltgebühr pro kg oder Stück berechnet.
Auf Genussmittel wie Kaffee, Alkohol, Zigaretten und Ölderivate fällt eine gesonderte Verbrauchsteuer an. Die Ware muss mit sogen. Akzise-Marken beklebt werden, ehe sie auf den Markt gebracht werden darf.
Muster
Geschenke für physische Personen im Reiseverkehr sind bis zu einem Warenwert von 100 EUR zollfrei. Juristische Personen können Werbegeschenke zollfrei einführen, indem Sie der Ware eine schriftliche Aussage beilegen, dass die Ware nur zu Werbezwecken importiert wird. Auf der Faktura sollte vermerkt werden, dass die Ware kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Sofern kein ersichtliches Logo des Versenders auf der Ware angebracht ist, wird die Zollstelle die Ware durch Stempel oder Löcherung unbrauchbar machen. Es fällt die Mehrwertsteuer an. Bei Drucksorten gibt es eine wertmäßige Begrenzung bis 3.000 Euro.
Vorschriften für Versand per Post
Eine Befreiung von den Einfuhrabgaben ist für Postsendungen wie folgt vorgesehen:
- Sendungen mit geringem Warenwert bis zu 70 Euro (einschließlich Versandkosten), die von einer natürlichen Person an eine andere natürliche Person geschickt werden und nicht kommerziellen Zwecken dienen, sind vom Zoll und der Mehrwertsteuer befreit.
- Sendungen mit geringem Warenwert bis zu 50 Euro (einschließlich Versandkosten), die von einer juristischen Person an eine natürliche Person geschickt werden und nicht kommerziellen Zwecken dienen, sind vom Zoll befreit, aber die Mehrwertsteuer muss entrichtet werden.
In beiden Fällen sollte die Postsendung die Warenrechnung beinhalten.
Anbieter für Eilsendungen sind die die zur österreichischen Post AG gehörende City Express sowie DHL, FedEx, UPS und TNT.
Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung
Jede Ware, die nach Serbien importiert wird, ist vor dem beabsichtigten Import nach Produktgruppe, Produktbezeichnung, Erzeuger und Importeur in der Landessprache zu kennzeichnen. Falls die Ware nach Serbien und Kosovo exportiert wird, ist der Kosovo mit „Kosovo, Srbija“, „UNMIK/Kosovo“, „Kosovo/1244RS“ anzugeben. Sofern die Ware für Serbien und den Kosovo bestimmt ist, empfehlen wir keine Nennung des Kosovo. Die für den Kosovo bestimmte Ware sollte nachträglich mit Aufklebern gekennzeichnet werden.
Begleitpapiere
Es sind die allgemeinen Anordnungen des Spediteurs zu befolgen. Erforderlich sind zumeist: Handelsrechnung 3-fach (mindestens ein Original) und Ursprungszeugnis zweifach (auf Verlangen) sowie Transportpapiere. Bei der Inanspruchnahme von Präferenzzöllen aus Ländern, mit denen entsprechende Abkommen geschlossen wurden, ist das EUR.1 erforderlich. Die Behörden akzeptieren nur Originalrechnungen mit Originalstempel des Verkäufers.
Bestimmte Waren (z.B. Metallware, Zement, Radio-und Telekommunikationsware, usw.) müssen einer Zertifizierung unterzogen werden. Gebrauchsanweisungen und Garantieerklärungen müssen ebenfalls in der Landessprache abgefasst sein, bevor die Waren auf den Markt gebracht werden. Für Kraftfahrzeuge besteht eine Typisierungspflicht.
Transit-und Importgenehmigungen für Lebensmittel und Lebendtiere müssen mit einer Vorlaufzeit von bis zu 30 Tagen beim zuständigen serbischen Ministerium beantragt werden. Gleiches gilt auch für Papier, Altschrott, sekundäre Rohstoffe, Gefahrengut, Dual-Use Ware usw.
Nähere Auskünfte über die Pflichtvorlage von Attesten und Zulassungen erteilt das AußenwirtschaftsCenter Belgrad.
Restriktionen
Die Kennzeichnung CE wird zwar in Serbien anerkannt, muss jedoch mit den serbischen Vorschriften von einem in Serbien autorisierten Labor abgeglichen werden. Für Ware wie Zement, gewisse Metallware, Schrauben und Feuerlöschgeräte muss diese Konformitätserklärung bereits bei der Verzollung vorliegen.
Artenschutz
Österreich ist 1982 dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen beigetreten, Serbien 2002. Die Ein- oder Ausfuhr, der im Übereinkommen gelisteten bedrohten Tier- (2.000) und Pflanzenarten (30.000) in die bzw. aus der Europäischen Union, unterliegt strengen Zollkontrollen. Viele Arten oder ihre Produkte daraus, erfordern Aus- und/oder Einfuhrdokumente. Nicht nur lebende Tiere und Pflanzen sind davon betroffen, sondern auch Präparate und Erzeugnisse daraus, wie z.B. Schmuck und Souvenirs aus Elfenbein, Ledertaschen (Krokodil, Waran), Krallen, Zähne, Felle, Schildkrötenpanzer, Schlangenhäute, etc.
Ansonsten sollten schon vor der Abreise genaue Informationen über die erforderlichen Begleitpapiere (CITES-Papiere) eingeholt werden. Auf die Informationen der dortigen Händlerinnen und Händler, dass das angebotene Exemplar entweder nicht dem Artenschutzübereinkommen unterliegt oder die von den Händlerinnen und Händler vorgelegten Begleitpapiere genügen, sollte man sich – auch gutgläubig – nie verlassen.
Nähere Informationen sind beim Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus, T +43(1)515 22-1402, W www.cites.at (Bereich Natur- und Artenschutz), erhältlich.
Import- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Belgrad (belgrad@wko.at) hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.