Skyline von Taipeh mit Taipei 101 Financial Center, asiatische Stadt mit vielen Hochhäusern in Taiwan
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Taiwan: Export und Import

Fundierte Expertise für Ihr Auslandsgeschäft: Geschäftsabwicklung, Exportwissen, Zoll

Lesedauer: 4 Minuten

Export und Import: So geht's 

In welche Richtung Ihr Vorhaben auch geht: wir geben Ihnen Starthilfe bei den ersten Schritten über die Grenze. Bei uns finden Sie nicht nur die wichtigsten Basics für den Export, sondern auch neue Kund:innen und Lieferant:innen. Ob Zollverfahren, Exportdokumente, Ein- und Ausfuhrbestimmungen oder Ursprung – wir unterstützen Sie bei allen Fragen der Export- und Importabwicklung.

Weil ein Auslandsgeschäft immer zwei Seiten hat, sind wir in Österreich und weltweit für Sie da.

Kompakte Erstinformationen und umfangreiches Wissen zu Bestimmungen in Österreich geben Ihnen die Expert:innen in den Landeskammern.

Ihre Fragen zum Zielmarkt beantworten unsere AußenwirtschaftsCenter in aller Welt: ganz individuell und ohne Sprachbarriere. Melden Sie sich bei uns!

Importbestimmungen

Taiwan verwendet das Harmonisierte System. Die 8.848 Warenpositionen (davon sind über 8.000 frei importierbar) werden prinzipiell in vier Gruppen unterteilt: 

  • Prohibited Import Articles: bestimmte toxische Chemikalien 
  • Controlled Articles: Waffen, bestimmte Chemikalien, usw. Das Bureau of Foreign Trade (BOFT) kann in Abstimmung mit anderen betroffenen Regierungsstellen Einfuhrgenehmigungen erteilen. 
  • Permitted Articles: Hier wird zwischen drei Kategorien unterschieden:
    • Die Lizenz muss vom Bureau of Foreign Trade erteilt werden.
    • Die Lizenz kann von autorisierten Banken erteilt werden.
    • Freiwaren, die ohne Lizenz eingeführt werden können (90 % aller Positionen). 
  • Temporarily Suspended Articles: Für gewisse Produkte kann aufgrund lokaler Gegebenheiten temporär ein Einfuhrverbot verhängt werden. 

Importrestriktionen aus der EU betreffen hauptsächlich den landwirtschaftlichen Bereich (Fleischprodukte, Saatgut, flüssige Milch, etliche Obst- und Gemüsesorten etc.), sowie wenige „sensible Waren“ wie z.B. Pkw.

Taiwans erfolgreiche Export Processing Zones ermöglichen den abgabenfreien Import von Industriegütern und Komponenten zur Weiterverarbeitung und anschließendem Export. Mehr darüber finden Sie auf der Export Processing Zone Administration

Die Zollauslösung von Importgütern muss vom Empfänger binnen 15 Tagen nach Ankunft der Ware eingeleitet werden, danach fällt eine Verzugsgebühr an. Nach 45 Tagen kann eine Versteigerung durch die Zollverwaltung erfolgen.


Zollbestimmungen

Die taiwanesischen Zollbestimmungen sind systematisch und tarifmäßig analog zu den europäischen Verhältnissen gestaltet (Harmonisiertes System). Das heißt, die ersten sechs Stellen des Zolltarifs sind mit der in der EU verwendeten Nomenklatur identisch. Der Zolltarif enthält vorwiegend Wertzollsätze. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert (Duty Paying Value). Dieser Wert ist der CIF-Preis den Zollbehörden unrealistisch niedrig erscheint, der taiwanesische Großhandelspreis, vermindert um eine angenommene Großhandelsspanne.

Carnet ATA

Taiwan ist kein Mitglied des Carnet ATA-Systems und akzeptiert deshalb nur Carnets aus Ländern, mit welchen es bilaterale Abkommen für die gegenseitige Anerkennung von Carnets abgeschlossen hat. Taiwan hat mit den meisten EU-Länder solche Abkommen abgeschlossen (darunter auch mit Österreich). Genauere Informationen finden Sie auf der Seite des Zollamts von Taipei.

Muster

Muster können bis zu einem Gegenwert von 12.000 TWD (ca. 360 Euro) zollfrei importiert werden. Für Warenmuster und Berufsausrüstungsgegenstände im Wert von über 12.000 TWD ist ein Depot in Mindesthöhe des voraussichtlichen Zolls zu entrichten, bei Wiederausfuhr — allerdings nur innerhalb von sechs Monaten — wird das Depot zinslos rückerstattet.

E-Commerce

Zwischen Österreich und Taiwan ist seit 1.1.2015 ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) in Kraft. Das Abkommen gilt für natürliche Personen, Gesellschaften und alle anderen Personenvereinigungen. Entsprechend diesem Abkommen müssen Personen sowie Unternehmen auf ihr erzieltes Einkommen grundsätzlich in dem Land Steuern zahlen, in dem sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben (“Territorialprinzip”).

Aufgrund der Bestimmung des DBA zwischen Österreich und Taiwan (Artikel 2) kann eine Dienstleistungsexporteure bis 2015 belastende Quellensteuer von 20 % auf ausländische Dienstleistungen grundsätzlich entfallen. Nachdem es hier keinen Automatismus gibt, muss dies erst bei der taiwanesischen Behörde entsprechend beantragt werden. Hierfür ist es empfehlenswert, sich vorab mit einem lokalen Steuerberater genau abzustimmen, damit es in der Folge möglichst zu keinen Problemen kommt.

Für steuerrechtliche Detailfragen bzw. Unterstützung bei steuerlichen Beantragungen empfehlen wir jedenfalls die Kontaktnahme mit einem steuerrechtlichen Experten. Das AußenwirtschaftsCenter Taipei kann Ihnen auf Anfrage eine Liste taiwanesischer Steuerberater übermitteln.

Paketversand

Alle in Taiwan einlangenden Pakete werden von der Post oder dem beauftragten Kurierdienst zugestellt—zulässiges Gesamtgewicht und maximale Dimensionen des Paketes richten sich daher nach den Bestimmungen des Ursprunglandes. Auch bei den Begleitpapieren für den Postversand gibt es keine Besonderheiten.

Verpackungsvorschriften, Ursprungsbezeichnung

Im Import bestehen nur beschränkt Verpackungs- und Markierungsvorschriften (Getränke, Textilien, Pharmazeutika). Eine möglichst detaillierte Kennzeichnung, Beschriftung und Inhaltsangabe kann jedoch das Zollabfertigungsverfahren wesentlich erleichtern.

Für den Import bestimmter Waren nach Taiwan (wie PKW, Fahrgestelle, Tabak- und Alkoholprodukte sowie einige landwirtschaftliche Produkte) ist ein Ursprungszeugnis erforderlich. Für die Ausstellung eines Ursprungszeugnisses im Rahmen des Exports von Produkten aus Österreich nach Taiwan ist grundsätzlich jene Wirtschaftskammer zuständig, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich der Antragsteller seinen gewöhnlichen Wohnsitz, Sitz oder eine Betriebstätte hat.

Taiwans Regeln betreffend die Ausstellung eines Ursprungszeugnisses für den Export von in Taiwan hergestellten Waren folgen internationalen Gepflogenheiten.

  1. Ein Produkt wurde ausschließlich auf dem Gebiet von Taiwan produziert;
  2. Ein Produkt unterging in Taiwan die letzte substantielle Umwandlung;

Eine substantielle Umwandlung liegt dann vor, wenn ein Tarifsprung vollzogen wird, oder wenn das Produkt durch Bearbeitung in Taiwan einen Mehrwert-Zuwachs von 35% aufweist.

Begleitpapiere

  • Handelsrechnung (unbeglaubigt), normalerweise in vierfacher Ausführung
  • Luftfrachtbrief bzw. Konnossement
  • Packliste, vierfach
  • in der Regel kein Ursprungszeugnis nötig (nur wenn vom Abnehmer ausdrücklich verlangt bzw. bei speziellen Produktgruppen – siehe oben)
  • Proforma-Rechnung nur, wenn Importlizenz nötig ist.

Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten die Anweisungen des taiwanesischen Geschäftspartners bezüglich der Begleitpapiere sowie der Zolldeklaration genau beachtet werden. Alle Angaben im Zweifel in englischer Sprache.

Restriktionen

Importrestriktionen aus der EU betreffen hauptsächlich den landwirtschaftlichen Bereich, wo ein aufwändiges Genehmigungsverfahren erforderlich ist (Fleischprodukte, flüssige Milch, etliche Obst- und Gemüsesorten, etc.)

Steuer- und zollrechtliche Fragen erfordern eine exakte Klärung. Das AußenwirtschaftsCenter Taipei hilft Ihnen hier gerne mit fachlicher Beratung weiter.

Stand: 07.03.2023