th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

Kurzarbeit 1.1. bis 30.9.2023

Informationen zu den wichtigsten Bestimmungen für Unternehmen

Die bis 30.6.2023 geltende Kurzarbeit wurde bis 30.9.2023 verlängert. Die infolge der vorgelagerten Arbeitsmarktprüfung sehr restriktive Genehmigungspraxis wird beibehalten. 

Mit 1.10.2023 erfolgt der Umstieg auf ein Kurzarbeitsmodell, bei dem sich die AMS-Kurzarbeitsbeihilfe für die ausgefallene Arbeitszeit, wie vor Corona, am anteiligen Arbeitslosengeld orientiert. Näheres dazu unter Kurzarbeitsbeihilfe und Qualifizierungsbeihilfe auf ams.at und unserer Infoseite zu Kurzarbeit ab 1.10.2023


alle aufklappen



FAQ - Fragen und Antworten zur Kurzarbeit bis 30.9.2023

Stand: 22.12.2022 | 18:00 Uhr
mehr Corona FAQ 

Definition, Voraussetzungen

alle aufklappen

Zur Begehrensstellung

alle aufklappen

Entgelt während Kurzarbeit

alle aufklappen

Die Kurzarbeitsbeihilfe des AMS

alle aufklappen

Arbeitszeit

alle aufklappen

Urlaubsverbrauch

alle aufklappen

Beschäftigtenstand

alle aufklappen

Sonstiges

alle aufklappen

Weiterbildung

alle aufklappen

Ende der Kurzarbeit

alle aufklappen