Corona Virus Infopoint
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Coronavirus-FAQ: WKÖ Informationen für Unternehmen

Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Corona im betrieblichen Alltag

Lesedauer: 3 Minuten

11.01.2024

COVID-19-Bestimmungen ausgelaufen

Mit dem COVID-19-Überführungsgesetz sind per 30.6.2023 die letzten Bestimmungen außer Kraft getreten.

Allgemeine Infos zu Corona und zur Schutzimpfung finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsministeriums



FAQ - Fragen und Antworten 

Stand: 11.9.2023 

Übersicht

Nein, durch die Aufhebung der COVID-19-Verkehrsbeschränkungsverordnung gibt es ab 1.7.2023 keine Verkehrsbeschränkungen für Personen mit einem positiven SARS-CoV-2-Test. 

Nein, ab 1.7.2023 wird COVID-19 rechtlich wie alle nicht anzeigepflichtigen Infektionskrankheiten behandelt. 

Wer sich impfen will, muss dies – wie bei einem Arztbesuch – außerhalb der Arbeitszeit tun.

Ist das nicht möglich (z.B. bei einem vorgegebenem Impftermin) hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die erforderliche Zeit unter Entgeltfortzahlung frei zu geben. Es liegt ein persönlicher Dienstverhinderungsgrund vor.

Die Länder und Gemeinden können auch weiterhin Impfungen durchführen (zB Impfbusse). Auch Ärztinnen und Ärzte, Gruppenpraxen bzw. Primärversorgungseinheiten sowie selbständige Ambulatorien dürfen Impfungen kostenlos durchführen. 

Für Details siehe COVID-19 | Impfen schützt einfach.

Bei Ärztinnen und Ärzten, Vertragsgruppenpraxen bzw. Primärversorgungseinheiten sowie selbständigen Vertragsambulatorien für Labormedizin können auch weiterhin kostenlose COVID-19-Tests (grundsätzlich Antigen) durchgeführt werden. Dies gilt allerdings nur für Personen, bei denen Symptome vorliegen, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 vermuten lassen. 

Nein, mit dem Auslaufen der 2. COVID-19-Basismaßnahmenverordnung per 30.4.2023 entfielen Vorgaben wie zB COVID-19-Beauftragte und Präventionskonzept in Betrieben sowie die Maskenpflicht in Kranken- und Kuranstalten sowie Alten- und Pflegeheimen.

Bevorzugt empfohlen wird die Impfung für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitserlauf. Grundsätzlich kann jedoch jeder:jede, der:die sich schützen möchte laut Zulassung ab dem Alter von 6 Monaten geimpft werden. Es sollten ausschließlich gegen XBB gerichtete Variantenimpfstoffe verwendet werden.

Nähere Details:

Finanzielle Unterstützung für Betriebe

Die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen sind ausgelaufen. 

Ein- und Ausreise

Reisewarnungen des Außenministeriums sind bei Reisen ins Ausland vom Arbeitgeber jedenfalls zu beachten. Aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich, ob der Arbeitnehmer zu Dienstreisen verpflichtet ist und wenn ja, in welche Gebiete.

Die Einreise nach Österreich erfolgt nach den Vorgaben der vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erlassenen COVID-19-Einreiseverordnung (aktuelle Fassung abrufbar unter ris.bka.gv.at).

Für Detailfragen zur Einreiseverordnung in der jeweils gültigen Fassung steht Ihnen das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bzw. die Hotline der AGES unter T 0800 555 621 zur Verfügung.




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