Coronavirus-FAQ: WKÖ Informationen für Unternehmen
Antworten auf die häufigsten Fragen rund um Corona im betrieblichen Alltag
COVID-19-Bestimmungen ausgelaufen
Mit dem COVID-19-Überführungsgesetz sind per 30.6.2023 die letzten Bestimmungen außer Kraft getreten.
Allgemeine Infos zu Corona und zur Schutzimpfung finden Sie auf der Homepage des Gesundheitsministeriums.
FAQ - Fragen und Antworten
Stand: 11.9.2023
Übersicht
Bevorzugt empfohlen wird die Impfung für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitserlauf. Grundsätzlich kann jedoch jeder:jede, der:die sich schützen möchte laut Zulassung ab dem Alter von 6 Monaten geimpft werden. Es sollten ausschließlich gegen XBB gerichtete Variantenimpfstoffe verwendet werden.
Nähere Details:
Bei Ärztinnen und Ärzten, Vertragsgruppenpraxen bzw. Primärversorgungseinheiten sowie selbständigen Vertragsambulatorien für Labormedizin können auch weiterhin kostenlose COVID-19-Tests (grundsätzlich Antigen) durchgeführt werden. Dies gilt allerdings nur für Personen, bei denen Symptome vorliegen, die eine Infektion mit SARS-CoV-2 vermuten lassen.
Wer sich impfen will, muss dies – wie bei einem Arztbesuch – außerhalb der Arbeitszeit tun.
Ist das nicht möglich (z.B. bei einem vorgegebenem Impftermin) hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die erforderliche Zeit unter Entgeltfortzahlung frei zu geben. Es liegt ein persönlicher Dienstverhinderungsgrund vor.
Finanzielle Unterstützung für Betriebe
Infos dazu finden Sie unter Corona-Unternehmenshilfen.
Ein- und Ausreise
Die Einreise nach Österreich erfolgt nach den Vorgaben der vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz erlassenen COVID-19-Einreiseverordnung (aktuelle Fassung abrufbar unter ris.bka.gv.at).
Für Detailfragen zur Einreiseverordnung in der jeweils gültigen Fassung steht Ihnen das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bzw. die Hotline der AGES unter T 0800 555 621 zur Verfügung.
Alle Rechtsauskünfte werden von der WKO nach bestem Wissen und Gewissen erteilt und beruhen auf den zum jeweiligen Zeitpunkt gesicherten Informationen. Die WKO übernimmt für die Zuverlässigkeit der Auskünfte keine Haftung.