aws-Garantien für Investitionen

Unterstützung für Finanzierung durch staatliche Garantien

Einstellungen

Geltungsdauer:
Beantragung bis 31.12.2026, Geltung bis 30.6.2027 (Garantien gem. KMU-Förderungsgesetz). Für größere Projekte – garantiertes Obligo über € 2 Mio.: bis 30.12.2025 (Garantien gem. Garantiegesetz 1977).
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Garantie oder Haftung

Förderungswerber 

Unternehmen aller Größen (Garantien gem. KMU-Förderungsgesetz: ausschließlich KMU)

Tourismus nur bei größeren Projekten mit Obligo über € 4 Mio., darunter stehen die ÖHT-Haftungen für die Tourismus- und Freizeitwirtschaft zur Verfügung.

Förderungszweck 

Finanzierung von volkswirtschaftlich wünschenswerten Investitionen, Unternehmensnachfolgen und nicht aktivierungspflichtigen Investitionen; Erleichterung der Finanzierung von erfolgversprechenden Projekten, insbesonders wenn bankmäßige Sicherheiten nicht ausreichen.

Förderungsgegenstand

Projekte, die der Errichtung, Erweiterung, Modernisierung oder Stabilisierung österr. KMU, der Einführung von Innovationen oder den Kauf von oder der Beteiligung an Unternehmen im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgen und -übernahmen dienen.

Grundsätzlich werden Kredite für materielle und immaterielle Investitionen, Betriebsmittel und Marketing- und Vertriebskosten garantiert. Auch Beteiligungserwerbe bei Unternehmensübernahmen und -nachfolgen können unterstützt werden. Garantiefähig sind Kredite und Darlehen, einschließlich nachrangige Kredite, und auch Leasingfinanzierungen (Finanzierungsleasing).

Besondere Schwerpunkte (Garantien gem. KMU-Förderungsgesetz)

  • Unternehmensgründungen und nachfolgen, Gründung innovativer Start-ups: Bei Unternehmen bis sechs Jahre nach Gründung/Übernahme, bzw bei innovativen start ups bis sieben Jahre nach dem Markteintritt, kann zusätzliches Eigenkapital durch einen garantierten Kredit „verdoppelt“ werden („double equity“). Sonderkonditionen, persönliche Haftung der Eigentümer erforderlich.
  • Wachstums- und Übernahmeprojekte
  • Forschung, Entwicklung und Innovation (zeitlich nach einer etwaigen FFG-Förderung)
  • Umweltschutz und Energieeffizienz
  • Stabilisierung (ab € 300.000,00, außer hohe volkswirtschaftliche Bedeutung; Mitwirkung der Gläubiger erforderlich, durch Forderungsnachlässe).

Schwerpunkte der Garantien gem. Garantiegesetz 1977

  • Wachstum und Beteiligungen (auch Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften, wenn bedeutender Teil der Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Österreich geschaffen und gesichert wird, hoher volkswirtschaftlicher Mehrwert für Österreich)
  • Forschung, Entwicklung und Innovation: Überleitung von F&E in vermarktbare Produkte, Verfahren und Dienstleistungen und unternehmerische Forschungsinfrastrukturprojekte; (zeitlich nach einer etwaigen FFG-Förderung)
  • Projekte zur Finanzierung ökologisch nachhaltiger Wirtschaftstätigkeiten, welche sich deutlich positiv auf Klima und Umwelt auswirken: Durch die Gewährung von Garantien soll die Erreichung von sechs konkreten Umweltzielen (Klimaschutz, Anpassung an den Klimawandel, nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung, Schutz und Wiederherstellung der Biodiversität und Ökosysteme) unterstützt werden.
  • Digitalisierungsprojekte: Insbesondere sollen die digitalen Ziele von InvestEU in folgenden Bereichen auf nationaler Ebene unterstützt werden: künstliche Intelligenz; Quantentechnologie; Infrastruktur für die Cybersicherheit und den Netzwerkschutz; das Internet der Dinge; die Blockchain und andere Distributed-Ledger-Technologien; fortgeschrittene digitale Kompetenzen; Robotik und Automatisierung; Photonik; sonstige fortschrittliche digitale Technologien und Dienste, die zur Digitalisierung der Wirtschaft in Österreich beitragen; und Recycling- und Produktionsanlagen für die Produktion von Komponenten und Geräten der Informationskommunikation und -technologien in Österreich.

Ausschlussgrund 

  • Projekte, die keine plausiblen Erfolgschancen haben oder eine nachhaltig positive Unternehmensentwick­lung nicht erwarten lassen. Diesbezüglich werden jedenfalls auch die Eigenmittelausstattung und die Marktchancen des Unternehmens bzw. des Projekts in die Prüfung miteinbezogen.
  • Projekte, die nicht in Österreich durchgeführt werden (Ausnahme: spezielle Konditionen/Bedingungen: Internationalisierung)
  • Kosten für ausfuhrbezogene Tätigkeiten, insbesondere solche, die unmittelbar mit den ausgeführten Mengen, dem Aufbau oder Betrieb eines Vertriebsnetzes oder anderen laufenden Ausgaben in Verbindung mit der Ausfuhrtätigkeit zusammenhängen
  • Kosten, die aus Kleinbetragsrechnungen unter € 150,- (netto) resultieren
  • Projekte, die die alleinige Übernahme von Unterneh­mensanteilen im Sinne einer Finanzbeteiligung ohne eigenen Projektcharakter (z. B. durch eine neue strate­gische Ausrichtung) betreffen
  • Projekte, die nicht im Zusammenhang mit einem unter­nehmerischen Vorhaben stehen (z. B. Privatanteile als Bestandteil von Projektkosten)
  • reine Auftragsfinanzierungen, d. h. kurzfristige Kredite/Rahmenerhöhungen, die der (Zwischen-)Finanzierung von einzelnen Aufträgen dienen
  • die Nachbesicherung von bereits bestehenden Krediten, ausgenommen  spezielle Konditionen/Bedingungen Stabilisierung
  • Kosten, die im Zusammenhang mit der Anschaffung/Errichtung eines Gebäudes stehen, welches vom Unternehmen nicht selbst genutzt wird, sondern zum Zweck des Verkaufs und/oder der Vermietung errichtet oder angeschafft wird (= “Realitätenwesen“)

Art und Ausmaß der Förderung 

Garantie als Besicherung der Finanzierung. Garantiequote bis zu 80 %; Beträgt bei bestimmten Finanzierungen nur 50 % (z.B. bestimmte Betriebsmittelfinanzierungen, bei Projektvolumen ab € 5 Mio. übernimmt die aws grundsätzlich nicht mehr als 1/3 des Gesamtrisikos .

Beachten Sie die näheren Infos der aws zu den Konditionen und Laufzeiten der besicherten Finanzierungen.

Anmerkung 

Kosten der Garantie: ein einmaliges Bearbeitungs- und ein jährliches Garantieentgelt werden verrechnet. Für einen nicht in Anspruch genommenen Garantiebetrag kann ein Bereitstellungsentgelt verrechnet werden.

Bei Projekten bis zu € 100.000 verzichtet die aws auf Sicherheiten, außer persönliche Haftung.

Unternehmen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft steht die Garantie erst ab einer Haftungssumme (Obligo) von € 4 Mio.  zur Verfügung. Bei Tourismus-Projekten, bei denen eine Haftung von unter € 4 Mio. angestrebt wird, kommen die Haftungen der ÖHT in Betracht.

Einreichung 

erfolgt gemeinsam mit dem finanzierenden Kreditinstitut über den Fördermanager der aws

Richtlinientext als PDF 

aws-Infos zu den Garantien


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.