Auf einem Tisch mit weißem Tischtuch stehen gestapelte Teller, Besteck und fünf silberne Speisenwärmer nebeneinander. Vor jedem Behälter liegt eine Zange oder ein größer Löffel auf einem Teller.
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Förderungsrichtlinien des steirischen Tourismusförderungsfonds

Gültig für Mitgliedsbetriebe der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Steiermark 

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Tourismusbetriebe, die der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Steiermark angehören, deren zu fördernde Betriebsstätte sich in der Steiermark in einer Tourismusgemeinde befindet und bei denen folgende Grenzwerte nicht überschritten werden

  • 250 Arbeitnehmer und entweder
  • Jahresnettoumsatz von nicht mehr als € 50 Mio. oder
  •  Bilanzsumme von nicht mehr als € 43 Mio.

Förderungszweck

Stärkung der steirischen Tourismuswirtschaft durch Anhebung ihrer Wirtschaftskraft, Sicherung der Beschäftigungslage, Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit

Förderungsgegenstand

Unterstützung von Investitionen und Beratungen, sofern diese eine Steigerung der Leistungsfähigkeit des Unternehmens oder eine Anpassung an Markterfordernisse herbeiführen und die touristischen Bereiche Beherbergung, Gastronomie, Umwelt, Sicherheit, Barrierefreiheit betreffen.

Ausschlussgrund

Kosten, die vor Einreichung des Förderansuchens entstanden sind,

Ersatzinvestitionen ohne Qualitätsverbesserung, Anschaffung von Betriebsmitteln, Ankauf von unbebauten Grundstücken, Abgaben und Beitragszahlungen, Betriebskosten, Ankauf von Personenkraftwagen, anhängige Insolvenzverfahren

Art und Ausmaß der Förderung

  • Projektkostenzuschüsse
    Zuschuss von 4 % bis 15 % für Investitionen ab € 25.000, -- bis max. € 350.000,-unabhängig von der Finanzierung (Kredit, Leasing, Eigenmittel mind. 30%!) ; Kreditlaufzeit mindestens 3 Jahre.
    Antragsformular: Projektkostenzuschuss
    Rechnungszusammenstellung: Belegverzeichnis
    Richtlinien: Tourismusförderungsfonds 
  • Beteiligungen an Bundesförderungsaktionen (Verstärkerförderung)
    Anschluss des Landes Steiermark bei positiver Entscheidung der ÖHT
    bei den Top-Tourismus-Impuls-Förderungen

Einreichung

Mittels Antragsformular VOR Projektbeginn über Kredit-, Versicherungsunternehmungen bzw. Leasinggesellschaften oder direkt durch den Förderungswerber beim

Amt der Steiermärkischen Landesregierung
Abteilung 12, Referat Tourismus
Radetzkystraße 3
8010 Graz
T +43 316 877 4939 
M tourismus@stmk.gv.at

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.