Steiermark: „Wachstums!Schritt 2021-2027" – die Förderung für Investitionen in KMU

Für Industrie, Gewerbe und Dienstleistungsbetriebe

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

  • Produktionsbetriebe des industriell-gewerblichen Sektors und

  • Unternehmensbezogene Dienstleistungsbetriebe

Unternehmen müssen vorwiegend in den steirischen Leitthemen oder Kernkompetenzen tätig sein.

Förderungszweck

Unterstützung von Investitionsprojekten von steirischen KMU in Verbindung mit den Notwendigkeiten und Chancen der Klimaneutralität als Wachstumstreiber und um Arbeitsplätzen zu schaffen bzw. zu erhalten.

Förderungsgegenstand

  • Neubau oder Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
  • Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte
  • grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte

Bewertung des Projektes nach folgenden
Kriterienschwerpunkten ( Mindestpunkte:60):

  • Innovationsgehalt: Produkt,- Prozess- und Design-Innovation
  • Digitalisierung 
  • Kreislaufwirtschaft 
  • Wachstum
  • Regionale Relevanz

Ausschlussgrund

Großunternehmen

Art und Ausmaß der Förderung

Zuschuss abhängig von der Unternehmensgröße:

  • 15 % für kleinste und kleine Unternehmen
  • 10 % für mittlere Unternehmen
EFRE-Boni von jeweils 10 % zusätzlich möglich 

Anmerkung

Investitionen müssen drei Jahre im Betrieb (am Projektstandort) verbleiben.

Einreichung

Vor Projektbeginn ausschließlich Online über das Förderportal bei der  

Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
Nikolaiplatz 2
8020 Graz
T +43 316 7093 0 
E-Mail office@sfg.at

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.