Markenschutz: Weg zur geschützten Marke

Leitfaden: Recherche, Markenanmeldung, Markenschutz

Lesedauer: 6 Minuten

Was ist eine Marke?

Eine Marke im Sinne dieses Leitfadens ist ein Kennzeichen für Waren oder Dienstleistungen, z. B. in Form von Logos, Namen oder Schriftzügen. Diese können auf dem Produkt selbst, auf der Verpackung, auf der Homepage, auf Broschüren oder dem Geschäft etc. angebracht sein.

Bekannte Beispiele sind Red Bull oder Swarovski. Anhand der Marke erkennt der Kunde, von wem die Ware oder die Dienstleistung stammt. Sie lässt auch Rückschlüsse auf die Vertrauenswürdigkeit, Qualität usw. zu und verschafft dem Markeninhaber dadurch eine gewisse Bekanntheit, einen Schutz vor Nachahmern und einen Wettbewerbsvorteil. Die Marke kann geschützt oder ungeschützt sein.

Markenschutz: Allgemeine Infos

Der Schutz kann durch Verwendung, Bekanntheit und Berühmtheit quasi von selbst entstehen oder auch angemeldet und registriert werden. Auch ohne Anmeldung/Registrierung besteht gewisser Schutz schon durch das Gesetz, insbesondere durch § 9 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Logos können außerdem urheberrechtlich geschützt sein.

Im Folgenden wird der Schutz durch Anmeldung und in der Folge Registrierung einer Marke beschrieben. Mit einer registrierten Marke können Sie anderen verbieten, ein identisches oder verwechselbares Kennzeichen im Geschäftsverkehr zu benutzen.

Wie geht man beim Markenschutz vor?

Zunächst ist es wichtig, folgende Fragen zu beantworten:

1. Welche Produkte und Dienstleistungen möchten Sie genau mit der Marke schützen?

Daraus ergeben sich die Warenklassen laut Patentamt.

Aus diesem Verzeichnis sind diejenigen Klassen auszuwählen, in welche Ihre Produkte und Dienstleistungen fallen.

Beachten Sie dabei auch mögliche zukünftige Produkte, Abwandlungen und Dienstleistungen! Mehr Infos: Details zur Warenklassifikation 

2. Welcher Aspekt soll geschützt sein?

Daraus ergibt sich der Markentyp:

  • Wortmarke für reine Namen, unabhängig von der Darstellung (z. B. RED BULL)
  • Wortbildmarke für die Kombination von Schriftzügen mit grafischen Elementen (z. B. die geschwungene Coca Cola-Schrift oder das RED BULL-Logo Sonne + Stiere mit Schrift „RED BULL“).
  • Bildmarke für Logos ohne Schriftzug (z. B. der Schwan von Swarovski).
  • andere Markentypen wie zum Beispiel 3D-Marken sind möglich (z. B. der Osterhase von Lindt).

Tipp:

Einen breiteren Schutz bietet die Wortmarke anstatt der Wortbildmarke.
Durch den breiteren Schutz steigt allerdings auch das Risiko eines Konfliktes.
Setzt sich ein Zeichen aus Wort und Bild zusammen, ist der dominante Teil für den Gesamteindruck maßgebend.


3. In welchen Ländern ist Schutz nötig und sinnvoll?

Normalerweise dort, wo das eigene Marktinteresse oder das Marktinteresse von Partnern/Lizenznehmern liegt.

Folgende Möglichkeiten stehen zur Verfügung:

  • Nationale Anmeldung(en) direkt in Österreich, Deutschland, Schweiz, etc. exakt nach Bedarf in den Ländern, wo man Schutz haben möchte » mehr Infos zu nationalen Marken
  • Internationale Anmeldung: Direkte nationale Anmeldung in Österreich und Ausweitung dieser Basismarke innerhalb von 6 Monaten auf andere Länder über die internationale Schiene.
  • EU-Marke = „Unionsmarke“ 

Hinweis:

Die Unionsmarke bietet den Vorteil, dass Sie damit den gesamten EU-Binnenmarkt (Vorsicht: ohne Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island!) abdecken können.
Die Anmeldung ist mit oder ohne vorherige österreichische Markenanmeldung möglich.


Mit welchen Kosten ist zu rechnen?

Mit Patentanwalt oder spezialisiertem Rechtsanwalt betragen die Kosten ca. (Nettorichtwerte, inklusive Patentamtsgebühren):

  • 1250,- Euro für die Markenanmeldung in Österreich
  • 2600,- Euro für die Internationale Markenanmeldung für drei Länder
  • 2600,- Euro für die Unionsmarke

Diese Preise sind vom jeweiligen Anwaltshonorar, der Anzahl der Warenklassen und weiteren Details abhängig. Die Amtsgebühren werden zudem von Zeit zu Zeit geändert.

Recherche: Wie recherchiere ich bereits vorhandene Marken?

Je höher das wirtschaftliche Interesse und das Sicherheitsbedürfnis, desto mehr wird man in Recherchearbeiten investieren. Namen oder Logos können nämlich, selbst wenn der Schutz erteilt wird, mit bereits vorhandenen Marken, Namen, Geschäfts- oder Produktbezeichnungen, etc. in Konflikt geraten. Je phantasievoller der Begriff und origineller ein Logo, umso kleiner die Konfliktwahrscheinlichkeit.

Um einen starken Markenschutz zu erzielen empfehlen wir daher, vor der Anmeldung nach identen und ähnlichen (verwechselbaren) Marken, Produkten etc. zu suchen oder suchen zu lassen. Vor allem bei einfachen Wortmarken ist durch ihren weniger breiten Schutzumfang eine Recherche unbedingt empfehlenswert, ebenso bei umfangreichen Auslandsanmeldungen.

Die Recherche liefert Informationen darüber, ob die Marke in gleicher oder ähnlicher Form in den gewünschten Ländern/Produktbereichen bereits existiert.

Aus Gründen, die im Markenrecht liegen, ist die Markenrecherche idealerweise nach 6 Monaten zu wiederholen (Stichwort „Priorität“).

Es benötigt Zeit bzw. Erfahrung und eventuell Fachwissen um gute Recherchen durchführen zu können. Falls Sie selbst recherchieren wollen, empfehlen wir folgende Quellen:

  • Suche nach existierenden Firmennamen z. B. im WKO Firmen A bis Z der Wirtschaftskammer Österreich oder im firmenbuch.at, oder auch auf herold.at.
  • Suche im Internet mit Hilfe verschiedener Suchmaschinen und Recherchediensten nach ähnlichen/verwechselbaren Namen von Firmen, Internetadressen, Produkten und Dienstleistungen. Die Verfügbarkeit von Domains kann z. B. auf nic.at überprüft werden.
  • Suche nach eingetragenen Marken.
  • Eine unverbindliche Auskunft über in Österreich registrierte Marken, die den gewünschten Wortlaut identisch beinhalten, ist auch beim Patentamt zu erhalten.
  • Unionsmarken, internationale Marken und Marken zahlreicher nationaler Patentämter findet man in der Suchmaschine TMView.

Alle in Österreich gültigen Marken, das sind österreichische nationale Marken, Unionsmarken und internationale Marken mit Schutz in Österreich findet man auf see-ip.patentamt.at. Alle in Deutschland gültigen Marken sind auf dpma.de, Schweizer nationale Marken auf swissreg.ch abrufbar.

Eine ausführliche Ähnlichkeitsrecherche erfolgt z. B. seitens des Österreichischen Patentamtes im Zuge des Anmeldeverfahrens einer Marke. Bei der Abklärung der eigenen rechtlichen Position gegenüber den Rechercheergebnissen helfen Patent- oder Rechtsanwälte. Diese sollte man beauftragen, bevor man in den Markenaufbau investiert. Ansonsten riskiert man unter anderem, dass man das Produkt, dessen Verpackung, Folder, Visitenkarten, Drucksorten oder die Homepage (bzw. den Domainnamen) ändern oder vernichten muss. 

Warenklassifikation: Was muss beachtet werden?

Infos zur Warenklassifikation finden Sie in der aktuellen Version der Nizza-Klassifikation. Aus dem Verzeichnis sind diejenigen Klassen auszuwählen, in welche die zu schützenden Produkte fallen.

Die Listen der Waren und Dienstleistungen erleichtern die Suche nach den passenden Klassen.

Unter DPMA.de bietet das Deutsche Patent- und Markenamt deutschsprachige und mehrsprachige Online-Datenbanken an, mit deren Hilfe man die passende Klassifizierung suchen kann. Auch das Österreichische Patentamt bietet weitere Informationen zur Markenrecherche an. 

Klassifizierungstool des Harmonisierungsamtes oami.europa.eu

Hilfe bei der Auswahl bieten auch die Experten des Österreichischen Patentamtes, der Wirtschaftskammern oder Patent- und Rechtsanwälte.

Man kann die zu schützenden Waren/Dienstleistungen in der Anmeldung dann bei Bedarf noch näher definieren. Dies schränkt zwar den Schutzumfang ein, reduziert dafür die Wahrscheinlichkeit von Konflikten.


Tipp:

Beachten Sie bei der Auswahl der Klassen und Auflistung der Waren/Dienstleistungen auch Ihre zukünftigen Produkte, Nebenprodukte und Dienstleistungen der nächsten fünf Jahre.


Anwälte: Wo finde ich einen Patentanwalt?

Patentanwälte und Rechtsanwälte sind befugt, ihre Mandanten zu allen Aspekten des Markenschutzes zu beraten und zu vertreten.

Die Liste der österreichischen Patentanwälte findet man über die Homepage der Patentanwaltskammer patentanwalt.at. Der Patentanwalt berät und vertritt in allen Detailfragen kompetent, dies ist besonders bei der internationalen oder EU-Markenanmeldung wichtig.


Tipp:

Stellen Sie bei Beauftragung eines Rechtsanwaltes sicher, dass entsprechende markenrechtliche Kompetenz vorhanden ist.


Noch Fragen?

Nutzen Sie die Beratungsservices der Wirtschaftskammern! 

Das Thema Markenrecht/Urheberrecht/Wettbewerbsrecht kann im Einzelfall komplex sein, daher empfehlen wir den Rat von Experten der Wirtschaftskammer, der Patentanwälte oder spezialisierter Rechtsanwälte einzuholen.

Noch zwei wichtige Hinweise zum Schluss 


Die Verwendung des Zeichens ® ist erst dann erlaubt, wenn die Registrierung tatsächlich erfolgt ist!
Sollten Sie es vorher verwenden, könnte ein Neider oder Mitbewerber sehr einfach eine empfindliche Strafe für Sie erreichen. Manche Unternehmen verwenden das TM, dessen Verwendung hierzulande aber nicht gesetzlich geregelt ist.



Fallen Sie nicht auf Betrüger herein!
Viele Anmelder erhalten ein unseriöses Schreiben mit der Aufforderung, Geld einzubezahlen, damit die Marke in ein Register eingetragen wird.
Alle Schreiben, die nicht von der jeweiligen Anmeldebehörde wie z. B. dem Österreichischen Patentamt oder von Ihrem Patentanwalt kommen, können Sie ignorieren!


Fragen Sie die Spezialisten, wenn Sie nicht sicher sind.

Stand: 22.12.2023