Verbot von Einwegkunststoffartikeln ab 3. Juli 2021

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Aufgrund einer entsprechenden Richtlinie der EU tritt am 3. Juli 2021 ein Verbot des Inverkehrbringens von bestimmten Einwegkunststoffartikeln und von Artikeln aus oxo-abbaubarem Kunststoff in Kraft. Weiters sind ab diesem Tag bestimmte Produkte speziell zu kennzeichnen.  Die Richtlinie mit den Details ist über den unten angefügten link abrufbar.

Für die Kennzeichnungsvorschriften gibt es eine Durchführungsverordnung, die die Details enthält. Diese Verordnung und eine Korrektur dazu sind ebenfalls angefügt. Betroffen von der Kennzeichnung sind auch Getränkebecher.

An sich ist die Kennzeichnung mittels Aufdruck auf dem Produkt selbst oder auf der Verpackung unauslöschlich anzubringen.  Für Verpackungen, die vor dem 4. Juli 2022 in Verkehr gebracht werden, kann die Kennzeichnung mittels Aufkleber auf der Verpackung erfolgen.

Weitere Informationen:
Servicezentrum,
T: 05 90904 DW 741

Stand: 12.03.2021

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