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Unternehmensschutzpaket

NEU: Rechtsschutz bei Verwaltungsstrafverfahren

Durch die wachsende Gesetzesflut wächst die Gefahr von Verwaltungsstrafen für Unternehmen. Manche Verwaltungsstrafe können existenzbedrohende Ausmaße annehmen.

Deshalb unterstützt die Wirtschaftskammer Kärnten, gemeinsam mit der Rechtsanwaltskammer, ihre Mitglieder bei Verwaltungsstrafen und gibt Rechtsbeistand, wenn Verwaltungsstrafverfahren, in Zusammenhang mit dem Betrieb, eingeleitet werden.

Unternehmensschutzpaket Rettungsring © TOOKAPIC_AT_PIXABAY
© TOOKAPIC_AT_PIXABAY

Das Unternehmensschutzpaket-Rechtsschutz gilt bis zum 31. Dezember 2023 für alle aktiven Mitgliedsbetriebe der Wirtschaftskammer Kärnten mit bis zu 49 MitarbeiterInnen.

Dieser Rechtsschutz besteht nur dann, wenn das Mitglied über keine eigene Rechtsschutz-versicherung mit Deckung für Verwaltungsstrafverfahren verfügt. Auf die Gewährung der Unterstützung besteht kein Rechtsanspruch.

>> Was wird unterstützt?

Das Unternehmensschutzpaket-Rechtsschutz unterstützt bei den Kosten für die Vertretung in Verwaltungsstrafverfahren vor Verwaltungsbehörden oder Verwaltungsgerichten, wenn diese mit dem Betrieb zusammenhängen und eine Strafdrohung von mehr als EUR 500,-- eingeleitet wird. Diese Leistung kann ein Mal pro Jahr in Anspruch genommen werden.

Unterstützt werden zum Beispiel Verwaltungsstrafverfahren:

  • im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Arbeitnehmern
    (Arbeitszeitgesetz, Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz, Arbeitnehmerschutz)
  • im Betriebsanlagen- und Umweltrecht
  • im Baurecht
  • im Telekommunikationsrecht
  • im Bereich Datenschutz

NICHT unterstützt werden folgende Verfahren.


>> Höhe der Kostenübernahme

  • Seitens der Wirtschaftskammer Kärnten werden, 
    maximal € 3.000,-- (netto) der Rechtsanwaltskosten übernommen. 

  • Vom Mitglied ist ein Selbstbehaltsbetrag von € 300,-- netto in jedem Fall zu tragen. 

    Details zu Kosten und Zahlung erfahren Sie bei der Kontaktaufnahme mit uns.


So funktioniert`s:
  1. Bitte informieren Sie die Wirtschaftskammer Kärnten per Mail an sofortservice@wkk.or.at

    Achtung: 
    Die Information muss spätestens 7 Tage vor Ablauf der Rechtsmittelfrist erfolgen, damit keine Fristen versäumt werden!

  2. Die Juristen der Wirtschaftskammer Kärnten prüfen Ihr Anliegen und geben bekannt, ob das Unternehmensschutzpaket-Rechtsschutz gewährt und eine Deckungszusage erteilt wird.

  3. Sie erhalten von der Wirtschaftskammer Kärnten die Liste der Kooperationsanwälte und beauftragen aus diesem Pool einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

  4. Der Selbstbehalt von € 300,-- ist bereits zu Beginn des Verfahrens direkt an den Anwalt zu bezahlen. Danach wickeln Sie das Verwaltungsstrafverfahren mit Ihrem Anwalt ab. 

  5. Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie die gesamte Honorarnote mit ausgewiesener Umsatzsteuer und zahlen den Restbetrag, abzüglich der Kostenübernahme durch die Wirtschaftskammer Kärnten.
Stand: