Zusatzkollektivvertrag Bauindustrie, Baugewerbe (Spezialisten) Wien, Arbeiter/innen, gültig ab 1.5.2023

Gültigkeit:
1.5.2023-30.4.2024
Gilt für:
Wien

Zusatzkollektivvertrag (Spezialisten)

vom 3. Dezember 1956 in der Fassung vom 1. Mai 2023
abgeschlossen zwischen der Landesinnung Bau Wien und dem Fachverband der Bauindustrie einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Bau-Holz, andererseits.


I.

Maurer, wenn sie länger als die auf einen Arbeitstag entfallende regelmäßige Arbeitszeit mit einer der nachfolgenden Arbeiten beschäftigt sind, erhalten

Lohnkategorienpro Stunde ab 1.5.2023 in Euro
1.für Arbeiten an Fassaden (alte und neue Schauflächen)
Dies gilt nicht für Arbeiten an Feuermauern, Hof- und Lichthofflächen, sofern für die Herstellung des Feinputzes Schleif- bzw. Wellsand und keine Schablone verwendet wird;
19,38
2.für Putzarbeiten an Innenflächen mit Ausnahme von Wiederherstellungsarbeiten, deren geschlossenes Flächenausmaß 5 m2 nicht erreicht,
a) für Glattstukkaturung (auch an Hängedecken)19,38
b) für Stukkaturerarbeiten (Weißarbeiten) an Decken und Wänden19,38
c) Maurer, welche mit der Schablone ausgeführte Profilzüge, Zierverputz und hartgeglätteten Wand- oder Deckenverputz herstellen, erhalten eine Qualifikationszulage von 30 Prozent auf den kollektivvertraglichen Stundenlohn des Stukkateurs.
Für die Ausführung der Grundarbeiten, die Anbringung von Putzträgern sowie die Ausführung sonstiger Arbeiten, die den unter c) angeführten Arbeiten vorangehen, besteht kein Anspruch auf die Qualifikationszulage.
3.für die Herstellung von Trennungswände (nichttragenden Wänden) aus Leichtbaustoffen sowie für die Herstellung von Verkleidunge unter Anwendung von Ka-Be-Platten, Heraklith, Korksteinplatten usw. 19,38
4.für das Auftragen und die Bearbeitun von Kunststeinen17,76

Hilfsarbeiter, die als Helfer für die in diesem Punkt genannten Maurer herangezogen werden, erhalten den Helferlohn, wenn sie gleichfalls länger als die auf einen Arbeitstag entfallende Arbeitszeit beschäftigt sind. 

II.

Maurer erhalten für die Dauer der Beschäftigung als:

 pro Stunde ab 1.5.2023
in Euro
Platten- und Fliesenleger18,49
Rohrleger20,12
Isolierer (Wärme-, Kälte- und Schallschutz)18,84
Leitergerüster19,55
Steinholz-, Estrich- und Terrazzoleger17,76

III.

Die angeführten Stundenlöhne dieses Zusatzkollektivvertrages treten mit 1. Mai 2023 in Kraft.


Wien, am 13. März 2023


Landesinnung Bau Wien

Fachverband der Bauindustrie

Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Bau – Holz


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