Zusatzkollektivvertrag Lichtspieltheater / Audiovisionsveranstaltungsbetriebe Wien, Angestellte, gültig ab 1.4.2021

Gültigkeit:
1.4.2021 - 31.3.2024
Gilt für:
Wien

 Zusatzkollektivvertrag

zum Kollektivvertrag für die Angestellten der in den Lichtspieltheatern und Audiovisionsveranstaltungsbetrieben in Wien abgeschlossen am 14.  Juli 2005 und mit Stand 1. Juli 2019

 abgeschlossen am 1.3.2021
              zwischen der 

Fachgruppe Wien der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Wirtschaftskammer Wien, 1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1, 

  und dem

Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Glückspiel/Tourismus/Freizeit, 1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1

I. Geltungsbereich

Dieser Kollektivvertrag gilt für alle Dienstnehmer, die dem räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich des Kollektivvertrages vom 14. Juli 2005 mit Stand 1. Juli 2019 unterliegen.

II. Geltungsbeginn

Geltungsbeginn des Kollektivvertrags mit den Änderungen dieses Zusatzkollektivvertrags ist der 1. April 2021.

III. Valorisierung

Die kollektivvertraglichen Mindestgehälter des Gehaltsschemas gemäß Artikel XXII. Ziffer 2 Rahmenkollektivvertrag – zuletzt erhöht per 1. Juli 2019 – werden ab 1. April 2021 um den durchschnittlichen VPI von April 2019 bis März 2020, das ist 1,6 %, mit Rundung auf die erste Kommastelle erhöht.

Das Mindestgehalt beträgt mit 1. April 2021 jedoch jedenfalls 1.500,00 Euro.

gültig ab 1. April 2021 BG I BG II BG III BG IV
1. bis 3. Berufsjahr 1.500,00 1.603,20 1.662,40 1.616,80
4. und 5. Berufsjahr 1.500,00 1.702,90 1.754,80 1.616,80
6. und 7. Berufsjahr 1.500,00 1.807,80 1.856,50 1.616,80
8. und 9. Berufsjahr 1.500,00 1.807,80 1.957,30 1.616,80
10. Berufsjahr 1.500,00 1.807,80 1.957,30 1.616,80
11. bis 15. Berufsjahr 1.544,00 1.910,60 1.957,30 1.616,80
16. bis 19. Berufsjahr 1.612,60 1.910,60 1.957,30 1.616,80
ab dem 20. Berufsjahr 1.734,00 1.910,60 1.957,30 1.616,80

IV. Fehlgeldentschädigung

Die Fehlgeldentschädigung gemäß Artikel XXIV Rahmenkollektivvertrag wird per
1. April 2021 um 1,6 % erhöht und beträgt 36,43 Euro bzw. in Kinocentern ab 2 Sälen 42,94 Euro.

V. Kleiderpauschale

Die in Zahl XXV. Kleiderpauschale, Z. 3  erwähnten  Beträge werden per 1. April 2021 um 1,6 % erhöht und lauten neu:

Jacke/Sakko: .... 55,20 Euro
Leibchen/Hemd: 33,12 Euro
Hose: ................. 27,59 Euro
Schuhe: ............. 33,12 Euro

VI. weitere Anpassungen

Entsprechend dem Abschluss der ‘Lohnordnung Kinobetriebe Wien, Arbeiter/innen’ (gültig ab 1.4.2019)  werden folgende Punkte vereinbart:

A) Zum 1.4.2022 werden alle Werte der ab 1.4.2021 geltenden KV-Tabelle analog zur ‘Lohnordnung Kinobetriebe Wien, Arbeiter/innen’ (gültig ab 1.4.2019) um den durchschnittlichen VPI von April 2021 bis März 2022 angepasst. Ebenso werden die Fehlgeldentschädigung und Kleiderpauschalen um diesen Prozentsatz wertangepasst.

B) Zum 1.12.2022 werden alle Werte der ab 1.4.2022 geltenden KV-Tabelle analog  zur ‘Lohnordnung Kinobetriebe Wien, Arbeiter/innen’ (gültig ab 1.4.2019) um den durchschnittlichen VPI der vorangegangenen acht Monate (April 2022 bis November 2022) angepasst. Ebenso werden die Fehlgeldentschädigung und Kleiderpauschalen um diesen Prozentsatz wertangepasst.

C) Die Werte der Punkte A) und B) werden jeweils zeitnahe nach der Veröffentlichung des relevanten VPI unter den Sozialpartnern abgeglichen und verlautbart.

VII. Geltungsdauer

Diese Gehaltsordnung tritt mit 1.4.2021 in Kraft und gilt bis zum 31.3.2024. Es gilt als vereinbart, dass die Neuverhandlung der Gehälter ab dem 1.4.2024 auf Grundlage des durchschnittlichen VPI im Zeitraum vom April 2023 bis zum März 2024 erfolgen wird.


Wien, 9.2.2021

Fachgruppe Wien der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Wirtschaftskammer Wien,
1020 Wien, Straße der  Wiener  Wirtschaft 1

Fachgruppenobmann-Stv.

Milan Brantusa

Fachgruppengeschäftsführerin

Mag. Johanna Fangl, LL.M.

Berufszweigvorsitzender Kinos

Mag. Christian Dörfler


Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft GPA
1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1

Vorsitzende

Barbara Teiber, MA

Geschäftsbereichsleiter

Karl Dürtscher


Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft GPA
Wirtschaftsbereich Glücksspiel,  Tourismus, Freizeit
1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz
1

Vorsitzender

Manfred Schönbauer

Wirtschaftsbereichsseretär

Mag. Andreas Laaber