th share video content contact download event event-wifi cross checkmark close icon-window-edit icon-file-download icon-phone xing whatsapp wko-zahlen-daten-fakten wko-wirtschaftrecht-und-gewerberecht wko-verkehr-und-betriebsstandort wko-unternehmensfuehrung wko-umwelt-und-energie wko-steuern netzwerk wko-innovation-und-technologie wko-gruendung-und-nachfolge wko-bildung-und-lehre wko-aussenwirtschaft wko-arbeitsrecht-und-sozialrecht twitter search print pdf mail linkedin Google-plus facebook pinterest skype vimeo snapchat arrow-up arrow-right arrow-left arrow-down calendar user home icon-gallery icon-flickr icon-youtube icon-instagram

Messung von Lebensmittelabfällen

Einhaltung von Mindestqualitätsstandards und Messung alle 4 Jahre

In Ergänzung der Abfallrahmenrichtlinie (2008/98/EU) wurde zur Überprüfung der Vermeidungsmaßnahmen eine gemeinsame Methodik sowie Mindestqualitätsanforderungen für die einheitliche Messung des Umfangs von Lebensmittelabfällen veröffentlicht.

Mit dem delegierten Beschluss (2019/1597/EU) werden folgende Stufen der Lebensmittelkette: Primärerzeuger; Verarbeitung und Herstellung; Einzelhandel und andere Formen des Vertriebs von Lebensmittel; Gaststätten und Verpflegungsdienstleistungen sowie private Haushalte zur Messung verpflichtet. Die Messung soll zumindest alle 4 Jahre unter Einhaltung von Mindestqualitätsanforderungen erfolgen. Der Beschluss tritt am 17. Oktober 2019 in Kraft und ist zur Umsetzung an die Mitgliedsstaaten gerichtet.

Stand: