Nahaufnahme von einem Smartphone mit grünem Recyling Icon, das von einer Person mit orangem T-Shirt gehalten wird
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WEEE-Richtlinie

Vorschriften für Berechnung, Prüfung und Übermittlung von Daten sowie Datenformate

Lesedauer: 1 Minute

Mit Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2193 werden die Vorschriften für die Berechnung, die Prüfung und die Übermittlung von Daten sowie der Datenformate für die Zwecke der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte festgelegt.

Mit diesem Beschluss werden auf Grundlage des Artikel 11 WEEE-Richtlinie eine harmonisierte Berechnung, Überprüfung und Berichterstattung in Bezug auf die Sammlung, Vorbereitung zur Wiederwendung bzw. Behandlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten festgelegt. Vorschriften für die häufigsten Materialien der Bauteile und für bestimmte Recyclingverfahren sollen zu einer hohen Zielerreichung führen. Festgelegt wird auch der Punkt, der als Abfallende angesehen wird (Zuführung zum Recyclingverfahren, Wiederverwendung). Zu berücksichtigen sind auch allfällig entfernte Materialien bzw. die Verbringung in andere Mitgliedsstaaten oder einen anderen Staat zur weiteren Behandlung.

Die Meldeformate sollen eine solide Grundlage für die Überprüfung und Erreichung der festgelegten Mindestzielvorgaben bieten. Die Mitgliedsstaaten erstellen zudem einen Qualitätskontrollbericht mit vorgegebenen Format, der insbesondere Auskunft gibt über Organisation der Datenerhebung, Datenquellen, die Methode der Berechnung, Vollständigkeit, Zuverlässigkeit und Aktualität.

Die Erreichung der Mindestsammelquoten (Art. 7 Abs. 1 WEEE-Richtlinie) soll je nach angewandter Methode (Sammelmenge oder in Verkehr gesetzter Menge) im Rahmen der Berechnung, der Berichterstattung bzw. im Qualitätskontrollbericht berücksichtigt werden.

Der Durchführungsbeschluss wurde am 20. Dezember 2019 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und gilt ab sofort. Vorrangig betrifft der Durchführungsbeschluss die Mitgliedstaaten und in weiterer Folge die betroffenen Betriebe der WEEE-Richtlinie/Elektroaltgeräteverordnung im Rahmen ihrer Meldepflichten.


Weitere Informationen:

WKO-Infos zum Thema Elektroaltgeräte unter https://www.wko.at/service/umwelt-energie/kreislaufwirtschaft.html

Stand: 04.01.2021

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