Person an Tisch sitzend tippt auf Taschenrechner und blickt auf Zettel
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Planrechnung für Gründer/Nachfolger in der Steiermark

Lesedauer: 1 Minute

26.09.2023

Betriebswirtschaftliche Planrechnung für Gründer und Nachfolger

Mit einer Planrechnung kann man vor der Gründung/Übernahme den unbedingt erforderlichen Umsatz ermitteln. Mit diesem müssen sämtliche voraussichtlichen Betriebskosten, aber auch die Kosten für die private Lebensführung gedeckt werden.        

Das Serviceangebot der WKO Steiermark mit dem Planrechnungstool ist eine umfassende Überblicksrechnung. Es geht dabei um die Ermittlung aussagekräftiger Zahlen, sowie um die gezielte Sensibilisierung angehender Selbstständiger für betriebswirtschaftliche Fragen.

Das erleichtert einen realistischen Blick auf die finanziellen Herausforderungen und verhindert unangenehme Überraschungen, die den Erfolg der Gründung/Übernahme in Frage stellen könnten.

Zur Erstellung einer Planrechnung ist eine vollständig ausgefüllte Checkliste – Kosten – Erlöse als Vorabdatenerfassung unbedingt notwendig! 

Selbstverständlich können Sie aber auch diese Checkliste – Kosten – Erlöse zu eigenen Informationszwecken nutzen und ausfüllen. 

Falls Sie jedoch eine Planrechnung durch die WKO Steiermark wünschen, füllen Sie diese Vorlage vollständig aus, und übermitteln Sie diese Exceldatei auf elektronischem Weg im Rahmen einer Terminvereinbarung an den zuständigen Betriebswirtschaftlichen Referenten der WKO Steiermark. 

Nähere Informationen erhalten Sie beim Wirtschaftsservice oder der WKO Regionalstelle vor Ort. Ihr regional zuständiger Betriebswirtschaftlicher Referent der WKO Steiermark wird sich persönlich um Sie kümmern.