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Kundmachungen von Verordnungen der Fachorganisationen zu Grundumlagen

Gemeinsam sind wir stark − nur gemeinsam mit Ihnen können wir optimale Rahmenbedingungen für erfolgreiches Wirtschaften durchsetzen und Sie mit unseren Serviceleistungen beim Erreichen dieser Ziele mit aller Kraft unterstützen. Mit der Grundumlage leisten Sie dazu einen entscheidenden Beitrag.

Informationen zum rechtlichen Hintergrund der Grundumlagen erhalten Sie in unserem Downloadbereich.

Kundmachungen nur mehr online

Gemäß § 141 Abs. 5 WKG  iVm § 36 Abs. 3 GO sind die Beschlüsse über die Festsetzung der Grundumlagen und Sondergrundumlagen in geeigneter Weise zu verlautbaren. Seit 01.10.18 ermöglicht die Geschäftsordnung der Bundeskammer (WKÖ) die Verlautbarung im Internet der jeweiligen Landeskammer, zu der sich die Wirtschaftskammer Tirol als Bekenntnis zu Digitalisierung und Schonung der natürlichen Ressourcen entschieden hat. 

Zur Prüfung der digitalen Amtssignatur für alle unten angeführten Verlautbarungen der Grundumlagenbeschlüsse können Sie diese auf der Homepage der RTR hochladen.

Hier finden Sie alle Grundumlagenbeschlüsse der Fachgruppen und Fachverbände im Bereich der Wirtschaftskammer Tirol ab dem Jahr 2020

Kundmachung der Grundumlage 2023

Kundmachung der Grundumlage vom 22.12.2022 

Kundmachung der Grundumlage 2022

Kundmachung der Grundumlage vom 16.12.2021

Kundmachung der Grundumlage 2021

Kundmachung der Grundumlage vom 17.12.2020

Kundmachung der Ergänzungsbeschlüsse vom 05.10.2021

Kundmachung der Grundumlage 2020

Kundmachung der Ergänzungsbeschlüsse vom 23.09.2020

Kundmachung des Ergänzungsbeschlusses vom 03.09.2020 

Kundmachung der Grundumlage vom 19.12.2019

Weitere Kundmachungen von Verordnungen 

Alle Grundumlagenbeschlüsse und weitere Kundmachungen von Verordnungen finden Sie unter wko.at/kundmachungen

E-Zustellung der Grundumlagenvorschreibung 

Seit 1.1.2020 gilt laut E-Government-Gesetz das "Recht auf elektronischen Verkehr" für jene Angelegenheiten, die in der Gesetzgebung Bundessache sind, wie z.B. das Wirtschaftskammergesetz. Der elektronische Verkehr umfasst auch die elektronische Zustellung (E-Zustellung) und somit werden die Grundumlagenvorschreibungen über das Unternehmerserviceportal zugestellt.


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