Katastrophenfonds - Tirol

Wenn die Natur zur Katastrophe wird – Was dann?

Lesedauer: 1 Minute

27.11.2023

Leider geschieht es immer wieder, dass das ganze Land ohnmächtig zusehen muss, welche Gewalt die Natur hat. Ob es nun Lawinen, Muren, Hochwasser oder Erdbeben sind, es ist für die Betroffenen immer eine Katastrophe. Doch leiden nicht nur Privatpersonen unter den Schäden und Nachwirkungen solcher Ereignisse, auch Unternehmen werden oft stark getroffen und müssen um ihre Existenz bangen.

Viel zu oft steht in solchen Momenten der Mensch hilflos der Natur gegenüber. Die Wirtschaftskammer Tirol ist besonders in solch schweren Zeiten bemüht rasche und unbürokratische Hilfe für die betroffenen Unternehmen zur Verfügung zu stellen. Hierbei legen wir besonderen Wert darauf, dass nicht nur finanzielle Unterstützung geleistet wird, sondern auch Unterstützung in allen relevanten Fachbereichen, die die Zeit nach der ersten Schadensbeseitigung betreffen.

Die Experten der Wirtschaftskammer Tirol stehen bei Fragen und Problemen in folgenden Themenbereichen mit ihrem Know-how zur Verfügung:  

  • Beratung bei katastrophenbedingten Zahlungsproblemen (Beispiel: notwendige Information von Finanzamt, Sozialversicherung und Bank
    Unternehmerservice - T 05 90 90 5-1380
  • Beratung in arbeitsrechtlichen Fragen (Beispiel: Personalfragen)
    Rechts- und Informationsservice - T 05 90 90 5-1111
  • Hilfe bei Anträgen an den WK-Katastrophenfonds sowie an die Elementarschadenskommission des Landes Tirol
    Unternehmerservice - T 05 90 90 5-1380
  • Betriebswirtschaftliche Beratung zur notwendigen Reaktion auf einen Betriebsausfall
    Unternehmerservice - T 05 90 90 5-1380
  • Förderungsberatung für nötige Investitionen zur Bewältigung der Katastrophe
    Förderservice - T 05 90 90 5-1383
  • Beratung bei Schwierigkeiten mit dem Miet-/Pachtvertrag der Betriebsstätte
    Rechts- und Informationsservice - T 05 90 90 5-1111


Wann ist es eine Katastrophe?
Eine Katastrophe ist ein Großschadensereignis, das zeitlich und örtlich kaum begrenzbar ist und großflächige Auswirkungen auf Mensch, Werte und Sachen hat oder haben kann.

Eine Katastrophe wird von der Landes- oder Bundesregierung ausgerufen und die durch bzw. während der Katastrophe verursachten Schäden können mit Hilfe des Katastrophenfonds des Landes kompensiert werden.

Für weitere Informationen beachten Sie bitten die Liste der Downloads oder rufen Sie mich an unter:

Wirtschaftskammer Tirol
Unternehmerservice
Mag. Wolfgang Teuchner
T 05 90 90 5-1380 
E wolfgang.teuchner@wktirol.at