Tiroler Beratungsförderung
Geförderte Beratungsleistungen für Ihre betrieblichen Herausforderungen
Die Tiroler Beratungsförderung ist eine gemeinsame Förderaktion vom Land Tirol und der Tiroler Wirtschaftskammer. Ziel ist es, die Tiroler Wirtschaft durch die Bereitstellung von geförderten Beratungsleistungen durch gelistete externe Experten in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Es können folgende Schwerpunkte unterstützt werden:
- Unternehmensberatung
- Innovations-, Kreativitäts- und Technologieberatung
- Digitalisierung
- Umwelt-, Energie und Nachhaltigkeitsberatungen
- Betriebsanlagenberatung
- Gleichstellung und Barrierefreiheit
Informationen zu den einzelnen Schwerpunkten finden Sie in der Richtlinie. Gerne berät Sie auch das Team der Tiroler Wirtschaftskammer zu den förderfähigen Inhalten und stellt Ihnen eine Liste mit Beratern zur Verfügung.
Förderungsnehmer
Förderungsnehmer können alle Unternehmen sein, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Tirol sind.
Art und Ausmaß der Förderung
Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Einmalzuschusses und beträgt max. 50 Prozent der förderbaren Kosten. Bei Jungunternehmerberatungen oder bei Beratungen zu Gleichstellung und Barrierefreiheit kann das Förderausmaß auf bis zu 80 Prozent erhöht werden.
Der jeweilige Förderantrag ist ausnahmslos vor Beginn des Förderprojekts bei der Tiroler Wirtschaftskammer einzureichen.