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Tiroler Beratungsförderung

Geförderte Beratungsleistungen für Ihre betrieblichen Herausforderungen

Die Tiroler Beratungsförderung ist eine gemeinsame Förderaktion des Landes Tirol und der Tiroler Wirtschaftskammer. Ziel ist es, die Tiroler Wirtschaft durch die Bereitstellung von geförderten Beratungsleistungen durch gelistete externe Expertinnen und Experten in ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Es können folgende Schwerpunkte unterstützt werden:

  • Unternehmensberatung
    • Förderausmaß bei bestehenden Unternehmen bis zu 50 %, bei Jungunternehmen je nach Jungunternehmensstatus bis zu 80 % möglich
  • Innovations-, Kreativitäts- und Technologieberatung
    • Förderausmaß bis zu 50 % möglich
  • Digitalisierung
    • Förderausmaß bis zu 50 % möglich
  • Umwelt-, Energie und Nachhaltigkeitsberatungen
    • Förderausmaß bis zu 80 % möglich
  • Betriebsanlagenberatung
    • Förderausmaß bei bestehenden Unternehmen bis zu 50 %, bei Jungunternehmen je nach Jungunternehmensstatus bis zu 80 % möglich
  • Gleichstellung und Barrierefreiheit
    • Förderausmaß bis zu 80 % möglich

Informationen zu den einzelnen Schwerpunkten finden Sie in der Richtlinie. Gerne berät Sie auch das Team der Tiroler Wirtschaftskammer zu den förderfähigen Inhalten und stellt Ihnen eine Liste der externen Beraterinnen und Berater zur Verfügung. 

Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer

Fördernehmerinnen und Fördernehmer können alle Unternehmen sein, die Mitglieder der Wirtschaftskammer Tirol sind.

Weitere Informationen

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Einmalzuschusses.

Der jeweilige Förderantrag ist ausnahmslos vor Beginn des Förderprojekts bei der Tiroler Wirtschaftskammer einzureichen.