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Maut-Österreich und GO-Box: Informationsblatt für LKW- und Bus-Lenker

Wie bringe ich die GO-Box an? Was muss ich als Lenker beachten?

Für die Benutzung des hochrangigen Straßennetzes durch Kraftfahrzeuge mit mehr als 3,5 t höchstem zulässigen Gesamtgewicht (hzG) ist seit 2004 eine fahrleistungsabhängige Maut zu entrichten. Die Maut kann nur durch das Mitführen einer zugelassenen sowie korrekt angebrachten und funktionierenden GO-Box bezahlt werden. Die Mauthöhe richtet sich nach der Anzahl der Achsen, der EURO-Motorklasse und der Tageszeit (Nacht: 22 – 5 Uhr) und beträgt je Kilometer zwischen ca. 15 und 45 Cent pro Kilometer netto (Stand 2016).

Auf den Sondermautstrecken (z.B. Brenner, Tauerntunnel) gelten höhere Tarife, die auch über die GO-Box abgerechnet werden.

Bestimmungen: GO-Box und Dokumente

Die GO-Box ist an ein bestimmtes Kennzeichen gebunden und darf daher nicht in einem anderen Fahrzeug verwendet werden. Wenn sich das Kennzeichen ändert, muss dies auch in der GO-Box geändert werden. Anhänger die von Autobussen gezogen werden, zählen bei der Ermittlung der Achsenzahlen nicht mit.

Bei LKW/Bussen mit EURO 4, 5 und 6- bzw. EEV-Motoren müssen seit 2010 die Fahrzeugdeklaration der  Asfinag sowie jene Dokumente im Original mitgeführt werden, die die Motorklasse belegen können (Fahrzeugdeklaration, Zulassungsbescheinigung, Herstellernachweis (COP) oder CEMT-Genehmigung).

Mit 1.1.2019 werden auch reine Elektrofahrzeuge und Fahrzeuge mit Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb bei den Mauttarifen berücksichtigt (Antriebsart E/H2)

Fahrzeugdeklaration

Bezahlung der Maut

Für die Bezahlung der Maut sind sowohl der Lenker als auch der Halter (Zulassungsbesitzer) verantwortlich! Wird die Maut nicht (oder für zu wenige Achsen) bezahlt, erhält der Fahrzeughalter eine Aufforderung zur Bezahlung der Ersatzmaut in Höhe von 120,- oder 240,- Euro. Wird diese Ersatzmaut nicht bezahlt, kommt es zur Lenkererhebung und zu einem Strafverfahren gegen den Lenker mit Strafen von mindestens 300,- Euro

Ordnungsgemäße Anbringung der GO-Box

Die GO-Box ist an der Innenseite der Windschutzscheibe zu montieren, und zwar zwischen Fahrzeugmitte und Lenkrad nahe der Windschutzscheiben-Unterkante. Ideal ist ein Bereich der Windschutz­scheibe, der vom Scheibenwischer gereinigt wird. Der Scheibenwischer darf dabei in Ruhestellung die GO-Box nicht überlappen, sonst könnte die Übertragung der Fahrzeugdaten misslingen, was zu  Strafen für den Lenker oder Halter führen kann.
GO-Box Anbringung

Pflichten des Lenkers

  • Überprüfung der GO-Box vor und nach Fahrtantritt (richtige Montage, Taster kurz drücken, "S“ und die Achsanzahl leuchtet auf)

  • Während der Fahrt auf den Piepston achten (4 x Piepsen bedeutet: zu einer Servicestelle fahren – zB. Tankstelle)

  • Bei der Änderung der Achsenanzahl (Anhänger an- oder abhängen) Achsenzahl verstellen (Taster länger als 2 sec. drücken und bei Aufleuchten der richtigen Achsenzahl loslassen)

  • Bei Fehlern bei der Achseinstellung Maut nachzahlen (und Mautguthaben kaufen)

Hinweis:
Wenn das einmalige Piepsen beim Passieren nur eines Mautportals unterbleibt, muss keine GO Vertriebsstelle angefahren werden, die Maut wird automatisch nachverrechnet. Bedingungen dazu: Kennzeichen stimmt, GO-Box richtig angebracht, LKW/Bus im System angemeldet und andere.

Funktionen GO-Box

Leuchtanzeigen:

  • 1x grün: GO-Box o.k. Freie Fahrt
  • 2x rot: GO-Box o.k., aber Mautguthaben unter 30,- € (gilt nur für Pre-Pay Verfahren), rechtzeitiges Aufladen des Mautguthabens notwendig
  • 4x kurz rot oder keine Anzeige: Keine Mautabbuchung möglich, umgehend GO Service Center bzw. GO-Vertriebsstelle aufsuchen

Piepstöne:

  • 1x Signalton: Mautentrichtung o.k. Freie Fahrt
  • 2x Signalton:  Mautentrichtung o.k., aber Mautguthaben unter 30,- € (nur bei Pre-Pay) 

    • Mautguthaben verfällt innerhalb der nächsten 2 Monate (nur bei Pre-Pay) 
    • GO-Box wird zur Kontrolle zurückgerufen
  • 4x oder kein Signalton: keine Mautentrichtung  - GO Service Center oder GO-Vertriebsstelle aufsuchen, Maut nachzahlen
Go-Box

Nachzahlung der Maut

Sollte einmal die Maut nicht oder für eine zu niedrige Achsanzahl bzw. für eine zu niedrige Tarifgruppe entrichtet worden sein (z.B. GO-Box defekt, kein Guthaben auf der GO-Box, Zahlungsmittel gesperrt), besteht NUR für Fahrzeuge MIT GO-Box die Möglichkeit, die Maut nachzuzahlen. Unregistrierte Kfz müssen mit einer Ersatzmaut in Höhe von 240,- Euro rechnen.

Die Nachzahlung ist möglich:

  • Binnen 5-Stunden bei den Vertriebsstellen, innerhalb von 100 km ab dem Ort der ersten Nichtzahlung
  • Binnen 96-Stunden nur bei zu niedrig eingestellter Achsenanzahl

Empfehlung:
Wir empfehlen daher dringend, die Maut nachzuzahlen, solange dies noch möglich ist!

Nähere Informationen zur GO-Box:

Stand: