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Aufkleber "Assistenzhund willkommen"

Barrierefreiheit bedeutet auch Zutritt für Blindenführhunde und Co.

Auch wenn die Hausordnung das Mitnehmen von Hunden verbietet, muss für Assistenzhunde (z.B. Blindenführhunde, Servicehunde. Signalhunde) im Sinne des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes eine Ausnahme gemacht werden.

Eintrag im Behindertenpass

Assistenzhunde sind durch den Eintrag im Behindertenpass ihrer Begleitperson und durch ein spezielles Logo am Brustgeschirr gekennzeichnet.

Dieses Logo erscheint auch auf dem .Aufkleber „Assistenzhund willkommen“, mit dem Geschäfte und Tourismusbetriebe ein Signal für „Barrierefreiheit“ setzen können.

Bestellung des Aufklebers per E-Mail an netzwerke@wkw.at.