Barrierefreier Webauftritt
Rechtsgrundlagen - zivilrechtliche Ansprüche
Barrierefreiheit bedeutet, dass
Waren und Dienstleistungen, die öffentlich verkauft werden, barrierefrei zugänglich sein müssen.
Geschäftsräume, Lokale etc. frei von baulichen Barrieren sind.
alle Kundinnen und Kunden barrierefreien Zugang zu Informationen (z.B. Webauftritt oder Broschüren) haben müssen.
Auch der Webauftritt ist also so weit wie möglich barrierefrei zu gestalten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie in der Broschüre „Barrierefreies Web, Rechtsgrundlagen – zivilrechtliche Ansprüche“.