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Welche Gewerbe gibt es? - FAQs

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Lesedauer: 2 Minuten

Die Gewerbeordnung kennt freie Gewerbe und reglementierte Gewerbe.

Freie Gewerbe sind Gewerbe, für die kein Befähigungsnachweis vorgeschrieben ist. Sie dürfen bei Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen auf Grund der Anmeldung ausgeübt werden. 

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft gibt eine bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe heraus, die auf der Homepage abrufbar ist. Bei der "Erfindung" neuer freier Gewerbe ist aber stets darauf zu achten, dass nicht in Befugnisse reglementierter Gewerbe eingegriffen wird. 

Für diese Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung ein Befähigungsnachweis erbracht werden. Sie sind in der Gewerbeordnung in einer alphabetisch geordneten Liste aufgezählt. 

Darunter versteht man Gewerbegruppen, die sich aus zwei oder mehreren reglementierten Gewerben - derzeit nur Handwerke - die vollkommen eigenständig sind, zusammensetzen. 

Gewerbetreibende, die ein Gewerbe, das zu einer Gruppe verbundener Handwerke (verbundener Gewerbe) gehört, mit dem Nachweis der vollen Befähigung angemeldet haben, dürfen uneingeschränkt Leistungen auch der anderen Gewerbe (Handwerke), aus denen sich diese Gruppe zusammensetzt, erbringen. 

Sie sind in der Liste der reglementierten Gewerbe mit Klammerausdruck besonders gekennzeichnet wie z.B.: 

  • Damenkleidermacher; Herrenkleidermacher; Wäschewarenerzeugung (verbundenes Handwerk) 
  • Gärtner; Floristen (verbundenes Handwerk)
  • Keramiker; Platten- und Fliesenleger (verbundenes Handwerk)
  • Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderhersteller (verbundenes Handwerk)
  • Orgelbauer; Harmonikamacher; Klaviermacher; Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger; Blechblasinstrumentenerzeuger (verbundenes Handwerk)
  • Tischler; Modellbauer, Bootbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk)

Stand: 20.12.2023