Welche Gewerbe gibt es? - FAQs
Antworten auf die wichtigsten Fragen
- Welche Gewerbearten kennt die Gewerbeordnung?
- Was versteht man unter freien Gewerben?
- Gibt es eine Liste aller freien Gewerbe?
- Was versteht man unter reglementierten Gewerben?
- Was sind verbundene Gewerbe?
- Was ist der Sinn von verbundenen Handwerken (verbundenen Gewerben)?
- Wo findet man verbundene Handwerke (verbundene Gewerbe)?
1. Welche Gewerbearten kennt die Gewerbeordnung?
Die Gewerbeordnung kennt freie Gewerbe und reglementierte Gewerbe.
2. Was versteht man unter freien Gewerben?
Freie Gewerbe sind Gewerbe, für die kein Befähigungsnachweis vorgeschrieben ist. Sie dürfen bei Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen auf Grund der Anmeldung ausgeübt werden.
3. Gibt es eine Liste aller freien Gewerbe?
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort gibt eine bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe heraus, die auf der Homepage abrufbar ist. Bei der "Erfindung" neuer freier Gewerbe ist aber stets darauf zu achten, dass nicht in Befugnisse reglementierter Gewerbe eingegriffen wird.
4. Was versteht man unter reglementierten Gewerben?
Für diese Gewerbe muss bei der Gewerbeanmeldung ein Befähigungsnachweis erbracht werden. Sie sind in der Gewerbeordnung in einer alphabetisch geordneten Liste aufgezählt.
5. Was sind verbundene Gewerbe?
Darunter versteht man Gewerbegruppen, die sich aus zwei oder mehreren reglementierten Gewerben - derzeit nur Handwerke - die vollkommen eigenständig sind, zusammensetzen.
6. Was ist der Sinn von verbundenen Handwerken (verbundenen Gewerben)?
Gewerbetreibende, die ein Gewerbe, das zu einer Gruppe verbundener Handwerke (verbundener Gewerbe) gehört, mit dem Nachweis der vollen Befähigung angemeldet haben, dürfen uneingeschränkt Leistungen auch der anderen Gewerbe (Handwerke), aus denen sich diese Gruppe zusammensetzt, erbringen.
7. Wo findet man verbundene Handwerke (verbundene Gewerbe)?
Sie sind in der Liste der reglementierten Gewerbe mit Klammerausdruck besonders gekennzeichnet wie z.B.:
- Damenkleidermacher; Herrenkleidermacher; Wäschewarenerzeugung (verbundenes Handwerk)
- Gärtner; Floristen (verbundenes Handwerk)
- Keramiker; Platten- und Fliesenleger (verbundenes Handwerk)
- Maler und Anstreicher; Lackierer; Vergolder und Staffierer; Schilderhersteller (verbundenes Handwerk)
- Orgelbauer; Harmonikamacher; Klaviermacher; Streich- und Saiteninstrumentenerzeuger; Blechblasinstrumenteerzeuger (verbundenes Handwerk)
- Tischler; Modellbauer, Bootbauer; Binder; Drechsler; Bildhauer (verbundenes Handwerk)