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Aktien­­gesell­­schaft (AG) - FAQ

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Lesedauer: 4 Minuten

Was ist eine AG?

  1. Wie hoch ist das Mindest-Grundkapital der AG?
  2. Wie wird eine AG gegründet?
  3. Hat die Satzung der AG zwingende Inhalte?
  4. Kann eine AG nur durch eine Person alleine gegründet werden?
  5. Muss die AG in das Firmenbuch eingetragen werden?
  6. Welche Unterlagen sind für die Firmenbuchanmeldung notwendig?
  7. Was kostet die Firmenbucheintragung?
  8. Wie lautet die Firma der AG?
  9. Wie sieht die Haftung in der AG aus?
  10. Wer vertritt die AG?
  11. Braucht die AG eine Gewerbeberechtigung?
  12. Welche Aufzeichnungen muss eine AG vornehmen?
  13. Wodurch endet eine AG?
  14. Ist die AG ein eigenes Steuersubjekt?

1. Was ist eine AG?

Die AG ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter (Aktionäre) mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften. Sie kann Rechte erwerben, Verbindlichkeiten eingehen, klagen und geklagt werden.

2. Wie hoch ist das Mindest-Grundkapital der AG?

Das Mindest-Grundkapital beträgt 70.000 EUR. Auf die bar zu leistenden Einlagen sind bei Gründung ein Viertel (mindestens 17.500 EUR) sofort einzuzahlen. Das Grundkapital ist in Aktien zerlegt. Die Aktie muss entweder auf einen Nennbetrag (Nennbetragsaktien) oder als Anteil am Grundkapital (Stückaktien) lauten (abhängig ob börsennotiert oder nicht).

3. Wie wird eine AG gegründet?

Für die Gründung einer AG ist eine Satzung in Form eines Notariatsakts notwendig. Mit der Übernahme (Zeichnung) aller Aktien durch die Gründer ist die AG errichtet. Die Anmeldung zum Firmenbuch durch sämtliche Gründer und Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrats ist verpflichtend. Die AG entsteht durch Eintragung in das Firmenbuch (konstitutive Eintragung).

4. Hat die Satzung der AG zwingende Inhalte?

Die Satzung hat folgende zwingende Inhalte: Firma, Sitz, Unternehmensgegenstand, Höhe des Grundkapitals, Angaben ob Inhaber- oder Namensaktien gegeben werden (abhängig ob börsenotiert oder nicht), Angaben, ob das Grundkapital in Nennbetragsaktien oder Stückaktien zerlegt ist, Anzahl der Vorstandsmitglieder, die Form der Veröffentlichungen der Gesellschaft.

5. Kann eine AG nur durch eine Person alleine gegründet werden?

Ja. Anders als bei Personengesellschaften (OG, KG) kann eine AG auch nur durch eine Person errichtet werden.

6. Muss die AG in das Firmenbuch eingetragen werden?

Ja.

7. Welche Unterlagen sind für die Firmenbuchanmeldung notwendig?

Dem Firmenbuchgesuch sind für die Eintragung der AG im Wesentlichen beizulegen: Satzung in notarieller Ausfertigung, Urkunden über die Bestellung des Vorstandes und des Aufsichtsrats, Gründungbericht und Prüfungsberichte der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats, Erklärung, dass auf jede Aktie der eingeforderte Betrag ordnungsgemäß eingezahlt wurde bzw. dass Vermögensgegenstände zur freien Verfügung stehen, beglaubigte Musterzeichnungen der Vorstandsmitglieder, eventuell ein Gutachten der örtlich zuständigen Wirtschaftskammer über den Firmenwortlaut.

8. Was kostet die Firmenbucheintragung?

Bei Eintragung einer AG in das Firmenbuch fallen Eingabegebühren von 162 EUR und Eintragungsgebühren (z.B. Firma: 9,40 EUR, Unternehmenssitz: 9,40 EUR, Geschäftsanschrift: 9,40 EUR, Satzung: 171 EUR, Vorstandsmitglied: 68 EUR, Aufsichtsratsmitglied: 54 EUR) an; diese Gebühren entfallen, wenn das Neugründungsförderungsgesetz (NeuFöG) anwendbar ist und eine entsprechende Bestätigung vorliegt. 

9. Wie lautet die Firma der AG?

Die AG kann zwischen einer Namens-, Sach- oder einer Phantasiebezeichnung als Firma wählen. Sonstige Zusätze (Geschäftsbezeichnungen, Tätigkeitsangaben, Markenzeichen) können ebenfalls eingetragen werden, sofern sie nicht täuschend sind. Die Firma der Gesellschaft muss jedenfalls den Rechtsformzusatz „Aktiengesellschaft“ bzw. entsprechend abgekürzt (z.B. „AG“) führen.

10. Wie sieht die Haftung in der AG aus?

Grundsätzlich haftet nur die Gesellschaft mit ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen, d.h. es besteht keine direkte oder persönliche Haftung der Aktionäre. Die Verpflichtung der Aktionäre zur Leistung der Einlagen wird durch den Ausgabebetrag der Aktien begrenzt.

Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Über vertrauliche Angaben haben sie Stillschweigen zu bewahren. Vorstandsmitglieder, die ihre Obliegenheiten verletzen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. Weiters haften sie den Gläubigern, wenn diesen durch die schuldhafte Verzögerung der Einleitung eines Insolvenzverfahrens ein Schaden entsteht. Darüber hinaus haften sie bis zur Höhe von 4.000 EUR für die Anlaufkosten eines Insolvenzverfahrens.

11. Wer vertritt die AG? 

Die AG muss einen Vorstand haben. Eine Verurteilung wegen gewisser strafbaren Handlungen schließt die Tätigkeit als Vorstandsmitglied von vornherein aus (sog. Disqualifikation). Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung und er vertritt die AG gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand kann aus einer oder mehreren Personen bestehen. Im Unterschied zur GmbH unterliegt dieser weder der Weisung der Aktionäre noch des Aufsichtsrates. Ist ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzenden des Vorstandes ernannt, so gibt seine Stimme bei Stimmengleichheit den Ausschlag.

12. Braucht die AG eine Gewerbeberechtigung?

Für Tätigkeiten, die der Gewerbeordnung unterliegen, ist eine auf die Gesellschaft lautende Gewerbeberechtigung erforderlich. Eine Gewerbeberechtigung eines Aktionärs ist nicht ausreichend. Weiters ist die Bestellung eines gewerberechtlichen Geschäftsführers erforderlich, der alle gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen muss. Bei reglementierten Gewerben kann zum gewerberechtlichen Geschäftsführer nur ein Vorstandsmitglied oder ein mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb beschäftigter voll sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer bestellt werden. Der gewerberechtliche Geschäftsführer muss sich im Betrieb entsprechend betätigen. Bei freien Gewerben kann der gewerberechtliche Geschäftsführer irgendeine Position im Unternehmen einnehmen, also z.B. Prokurist oder (freier) Dienstnehmer sein, der mit weniger Stunden als der Hälfte der kollektivvertraglichen Normalarbeitszeit beschäftigt ist.

13. Welche Aufzeichnungen muss eine AG vornehmen?

Die AG unterliegt den Rechnungslegungsvorschriften nach UGB und muss daher einen Jahresabschluss (im wesentlichen Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht, Corporate Governance Bericht und Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfers) aufstellen, der auch beim Firmenbuchgericht einzureichen ist.

14. Wodurch endet eine AG?

Eine AG wird u.a. durch Zeitablauf (Festlegung in der Satzung), durch Beschluss der Hauptversammlung (3/4-Mehrheit des bei der Beschlussfassung vertretenen Grundkapitals), durch Eröffnung des Konkurses, mit rechtskräftigem Beschluss, durch den das Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet oder aufgehoben wird, aufgelöst. Nach Auflösung der Gesellschaft findet die Abwicklung (Liquidation) statt, wenn nicht über das Vermögen der Gesellschaft der Konkurs eröffnet ist.

15. Ist die AG ein eigenes Steuersubjekt?

Die AG ist eigenes Steuersubjekt. Die Gewinne werden mit 23% Körperschaftsteuer besteuert. Es ist eine Mindestkörperschaftsteuer von 3.500 EUR pro Jahr zu entrichten (auch wenn die AG Verluste macht).

Stand: 01.01.2024

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