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Was ist Schiedsgerichtsbarkeit?

Unterstützung für Unternehmen bei Vertragsstreitigkeiten

Lesedauer: 4 Minuten

Die Wirtschaftskammern bieten mit VIAC institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit als Dienstleistung mit moderner Schiedsordnung, hoher Effizienz in der Fallabwicklung und raschen Verfahren.

Wenn Unternehmer Verträge abschließen, können und sollen sie sich Gedanken darüber machen, wer über einen Streit zwischen ihnen entscheidet und was die optimalen Rahmenbedingungen für die Abwicklung der rechtlichen Auseinandersetzung sind. Hierbei können unterschiedliche Überlegungen einfließen: der Sitz der Vertragsparteien, der Ort der Leistungserbringung, Fachwissen der Entscheidungsträger, Schnelligkeit und Gestaltungsmöglichkeiten des Verfahrens, Verfahrenskosten, Sprache des Verfahrens und vieles mehr.  

Die Vereinbarung (Schiedsvereinbarung), mit der eine Streitigkeit einem Schiedsgericht zur Entscheidung zugewiesen wird, wird in der Regel bereits in den Vertrag aufgenommen.  

Bei der Formulierung der Schiedsvereinbarung ist Vorsicht geboten, sodass empfohlen wird, auf Musterklauseln zurückzugreifen (siehe VIAC-Musterklauseln). 

VIAC – Ihr Partner für Schiedsgerichtsbarkeit bei der WKO 

Bei Wirtschaftsstreitigkeiten zwischen Vertragspartnern aus verschiedenen Ländern sind staatliche Gerichte nicht immer die beste Lösung. Die Wirtschaftskammer Österreich hat diesem Bedürfnis Rechnung getragen und stellt den Vertragspartnern aus dem In- und Ausland seit 1975 eine der weltweit anerkanntesten internationalen Schiedsinstitutionen zur Verfügung: das VIAC (Vienna International Arbitral Centre). VIAC bietet institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit als Dienstleistung mit einer modernen Schiedsordnung, hoher Effizienz in der Fallabwicklung und raschen Verfahren. VIAC ist für die Administration von Streitigkeiten zuständig, wenn die Parteien vereinbart haben das Verfahren entsprechend einer Schiedsordnung von VIAC („Wiener Regeln“) durchzuführen. Seit der Gründung wurden ca. 1.700 Fälle bei VIAC erfolgreich abgewickelt. 

Entschließt sich ein Vertragspartner seine Ansprüche im Klagsweg durchzusetzen, dann ist die Klage bei VIAC einzubringen, wenn in der Schiedsvereinbarung die Zuständigkeit von VIAC vereinbart wurde. Im Rahmen der auf das Verfahren anzuwendenden Schiedsordnung können die Parteien die Verfahrensregeln und den konkreten Ablauf eines Schiedsverfahrens weitgehend selbst bestimmen.  

VIAC übernimmt dabei insbesondere folgende Leistungen

  • Verwaltung der Kosten, einschließlich der Einhebung der Kostenvorschüsse für das Verfahren und der Abwicklung der Zahlungen an die Schiedsrichter und anderen Dienstleister;
  • Aktenverwaltung;
  • Bereitstellung von Verhandlungsräumen;
  • Unterstützung bei der Suche von Protokollführern, Dolmetschern und Sachverständiger;
  • Bestellung von Schiedsrichtern oder anderen allparteilichen Dritten;
  • Unterstützung für den Erhalt von Visa für die Einreise, falls erforderlich. 

Dauer & Kosten eines Schiedsverfahrens 

Die Dauer des Schiedsverfahrens kann von den Parteien beeinflusst werden. Die Parteien können die in der VIAC-Schiedsordnung enthaltene Bestimmung für Beschleunigte Verfahren, die verkürzte Fristen sowie die Entscheidung durch einen Einzelschiedsrichter vorsieht, vereinbaren. Das Verfahren ist vom Schiedsgericht so zu führen, dass ab Übergabe des Falles an das Schiedsgericht (i.d.R. nach Bestellung oder Bestätigung der Schiedsrichter und vollständiger Bezahlung des Kostenvorschusses) innerhalb von sechs Monaten der Endschiedsspruch erlassen werden kann. 

Die Kosten für ein Verfahren vor dem Schiedsgericht setzen sich aus den Verwaltungskosten des VIAC, den Honoraren des Schiedsrichters/der Schiedsrichter zuzüglich allfälliger Umsatzsteuer und den angemessenen Auslagen (z.B. Reise- und Aufenthaltskosten), den Vertretungskosten der Parteien und anderen Auslagen (z.B. Kosten für Sachverständige, Lokalaugenschein etc.) zusammen und sind von der Höhe des Streitwertes abhängig. Eine erste Kostenschätzung über die Verfahrenskosten kann man anhand des Kostenrechners auf der VIAC-Website vornehmen. 

Die Entscheidung im schiedsgerichtlichen Verfahren  

Die Entscheidung des Schiedsgerichts (Schiedsspruch) hat zwischen den Parteien die Wirkung eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils und ist in Österreich ein vollstreckbarer Exekutionstitel. Nur bei schweren prozessualen Mängeln des Schiedsverfahrens (z.B. ungültige Schiedsvereinbarung, Verletzung des rechtlichen Gehörs oder der Gleichbehandlung der Parteien) oder des Schiedsspruchs kann die Aufhebung des Schiedsspruchs direkt beim Obersten Gerichtshof beantragt werden. Eine gegebenenfalls eingebrachte Aufhebungsklage hat keine automatisch aufschiebende Wirkung für die Exekution. Dadurch werden langwierige und kostspielige Instanzenzüge in schiedsgerichtlichen Verfahren vermieden. 

Das Schiedsgericht entscheidet den Streit letztlich endgültig mittels eines Schiedsspruchs, der wie ein staatliches Urteil in Rechtskraft erwächst und vollstreckt werden kann. Mit der Übermittlung des Schiedsspruchs an die Parteien erlangt er für sie Wirksamkeit, sofern die Parteien den Schiedsort Wien vereinbart haben. Durch die Flexibilität des Verfahrens und die eingeschränkte Anfechtbarkeit von Schiedssprüchen kommt es rascher zu einer endgültigen Entscheidung.  

Die wichtigsten Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit

  • Die Parteien haben die Möglichkeit, die Zusammensetzung des Schiedsgerichts mitzubestimmen. So können sie die Bestellung von sachkundigen und erfahrenen Schiedsrichtern sicherstellen.
  • Flexibilität des Verfahrens: die Parteien können z.B. über anwendbares Recht, Schiedsort und Verfahrenssprache selbst entscheiden.
  • Verfahrenseffizienz: in der Regel findet nur eine umfassende mündliche Verhandlung statt und das Verfahren kann effizient und kostenschonend abgewickelt werden.
  • Die Parteien haben wesentlich mehr Gestaltungsmöglichkeiten bei der Zuziehung von Sachverständigen (z.B. Zulässigkeit von parteibenannten Gutachtern).
  • Mehrparteienverfahren sind möglich.
  • Vertraulichkeit: die Öffentlichkeit ist in Schiedsverfahren ausgeschlossen.
  • Nahezu weltweite Durchsetzbarkeit von Schiedssprüchen, während staatliche österreichische Urteile außerhalb der EU mangels bilateraler Abkommen kaum vollstreckt werden können.

Mehr Infos zu den Vorteilen auf viac.eu

Video: Wie funktioniert ein Schiedsgericht?

Zusammenfassung

Schiedsgerichtsbarkeit bildet gerade in internationalen Verfahren, in Verfahren mit hohen Streitwerten und in inhaltlich komplexen Verfahren eine wichtige Alternative zur Streitbeilegung durch staatliche Gerichte.

Im Rahmen der Schiedsgerichtsbarkeit können die Parteien mitbestimmen, wer über ihre Streitigkeiten entscheiden wird. Es kann auf diese Art und Weise sichergestellt werden, dass Experten in den jeweils auftretenden Sach- und Rechtsfragen tätig sind.

Durch die Flexibilität des Verfahrens und der eingeschränkten Anfechtbarkeit von Schiedssprüchen kommt es meistens viel schneller zu einer endgültigen Entscheidung als bei herkömmlichen Gerichtsverfahren.

Außerdem sind Schiedssprüche– anders als staatliche Gerichtsurteile - nahezu weltweit vollstreckbar. 

Stand: 14.06.2022