Zum Inhalt springen
Ein Funkmasten vor blauem Himmel. Über den Funkmasten sind die Grafiken hellblauer Wellen und Kreise gelegt
© LariBat | stock.adobe.com
Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Bundesinnung

Abschaltung 2G und 3G Netz in Österreich

Errichterinformation für die Alarmübertragung

Lesedauer: 1 Minute

Einen Moment bitte. Ladevorgang läuft ...
0:00
Audio konnte nicht geladen werden. Erneut versuchen
0:00
0:00
22.06.2026

Viele Betreiber von Einbruchmeldeanlagen mit GSM Übertragung erhalten in letzter Zeit vermehrt Nachrichten von ihren SIM Karten Providern mit dem Hinweis, dass das 2G Netz vor dem Aus steht. Österreichs größter Mobilfunkanbieter, A1 Telekom Austria, wird diesen Service laut Pressemitteilung definitiv nur noch bis Mai 2028 anbieten. Es ist zu erwarten, dass die anderen Mobilfunkbetreiber diesem Beispiel folgen und bis 2028 den 2G Dienst einstellen werden. Diese Nachrichten führen oftmals zu Verunsicherung unter den Kunden.

Die Empfehlung ist daher: Klären Sie als Errichter zeitgerecht und proaktiv Ihre Kunden über die Entwicklungen am Mobilfunknetzmarkt auf!

Die Abschaltung des 3G Netzes ist von sämtlichen Mobilfunkbetreibern bereits seit 2025
abgeschlossen, da die Infrastruktur und die Frequenzen für den Ausbau des 5G Netzes benötigt wurden. Durch die andauernden Aus- und Umbauarbeiten der Netze kommt es, wie wir in letzter Zeit vermehrt feststellen mussten, auch jetzt bereits zu wesentlichen Beeinträchtigungen der 2G Datenübertragung. Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Ausfälle des 2G Netzes meist zeitlich bedingt, allerdings wird die Abschaltung 2028 bereits aktiv vorbereitet. Folglich empfehlen Sie Ihren Kunden einen zeitnahen Umstieg auf ein 4G/LTE Übertragungsgerät. (zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser Information existiert noch kein 5G Übertragungsgerät am globalen Einbruchmeldemarkt)

Um eine ausfallsichere Übertragung zu garantieren, empfehlen wir zusätzlich eine redundante Alarmübertragung. Das bedeutet einen zweiten Übertragungsweg als Zusatz zum LTE Netz in Form von IP Übertragung, wenn eine Alarmempfangsstelle benachrichtigt wird oder eine Mobilapp in Verwendung ist.

Eine Übertragung über PSTN Festnetzwählgerät ist weder als primärer noch als sekundärer
Übertragungsweg zu empfehlen. Diese Übertragungstechnologie ist mit modernen Telefonnetzen (Voice Over IP) nicht mehr störungsfrei zu realisieren. PSTN Festnetzwählgeräte benötigten meist eine Spannung von 60V, die auch entsprechend von der Einbruchmeldeanlage überwacht wird. Nachgebildete PSTN Leitungen via VoIP liefern wesentlich niedrigere Spannungen und verursachen daher Störungen in der Leitungsüberwachung. Darüber hinaus sind digitale Übertragungen über DTMF Töne nicht mehr störungsfrei gewährleistet. Sprachnachrichten können aufgrund der technologischen Entwicklungen der Übertragungswege nur noch über GSM/LTE Module fehlerfrei gewährleistet werden.

Weitere interessante Artikel
  • Nahaufnahme einer weißen Überwachungskamera an einer dunklen Metallhalterung
    DSGVO-Konformität von Bildverarbeitung mittels Videosicherheitssystemen
    Weiterlesen
  • Sicherheitsanlagentechnik
    OVE-Richtlinie R 2 – wichtige Norm der Sicherheitsanlagentechnik
    Weiterlesen