Person mit Schutzhelm und roter Warnweste installiert eine PV-Anlage
© dusanpetkovic1 | stock.adobe.com

Steuerfreiheit für die Anschaffung von Photovoltaik­anlagen

Infos und Voraussetzungen

Lesedauer: 1 Minute

Seit 1.1.2024 ist die Anschaffung von bestimmten Photovoltaikanlagen von der Umsatzsteuer befreit (Steuersatz 0%). 

Die Steuerbefreiung ist auf 2 Jahre befristet (bis Ende 2025) und umfasst

  • Lieferungen
  • innergemeinschaftliche Erwerbe
  • Einfuhren aus dem Drittland und
  • Installationen

von Anlagen für bis zu 35 Kilowatt (Peak). 

Weitere Voraussetzungen sind, dass die Lieferung bzw. die Installation direkt an den Betreiber erfolgt und dass die Installation auf bestimmten Gebäuden oder in der Nähe von Gebäuden durchgeführt wird. Eine Anlage befindet sich in der Nähe von Gebäuden, wenn sie sich am selben Grundstück befindet.

Zu beachten ist, dass die Steuerfreiheit nicht zusteht, wenn für die entsprechende Anlage bis 31.12.2023 ein Antrag auf Investitionszuschuss nach dem Erneuerbaren-Austausch-Gesetz eingebracht wurde.

Es sind auch Erweiterungen von bestehenden Anlagen begünstigt, wenn die Gesamtleistung von 35 Kilowatt (Peak) nicht überschritten wird.

Leistungen, die dazu dienen, die Photovoltaikanlage unter optimalen Bedingungen in Anspruch nehmen zu können (unselbständige Nebenleistungen), teilen das Schicksal der Hauptleistung und sind daher zusammen mit der Anlage mit dem 0%-igen Steuersatz zu verrechnen. Die Lieferung von Modulen, die Installation, das Zubehör und der Speicher sind somit steuerfrei.

Reine Reparaturleistungen ohne die Lieferung von Modulen sind nicht begünstigt.

>> Mehr Infos und Anfrage-Beantwortung des BMF

>> Steuersatz für Photovoltaikmodule - FAQs des BMF

Stand: 11.03.2024

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Umsatzsteuerliche Fragen in Zusammenhang mit Road Pricing
    Weiterlesen
  • Person mit Brille sitzt an einem Schreibtisch und arbeitet mit einem Laptop
    Die wichtigsten Anwendungsfälle für die ermäßigten Umsatzsteuersätze von 10 % und 13 %
    Weiterlesen