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Man sieht eine Zielscheibe mit Löchern, die von oben fotografiert ist.
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Aktuelle Infos zur WaffG-Novelle 2025

Übergangsregelung für Waffen, welche bereits vor dem 28.4.2026 verkauft, aber noch nicht übernommen wurden

Lesedauer: 1 Minute

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06.05.2026

Für die, vor dem Stichtag 28. April 2026, bereits gültig erworbene Waffen – also nach der alten Rechtslage - sind nach wie vor rechtmäßig zu überlassen.

Seitens Innenministeriums wurde aber als technische Übergangsregelung für Waffen, welche bereits vor dem 28.4.2026 gesetzeskonform verkauft, aber – insb. wegen der Abkühlfrist - noch nicht übernommen wurden, und es sich nicht um Jäger, Traditionsschützen oder Vereinswaffen handelt, folgende technische Lösung gefunden:

Die jeweiligen Schusswaffen sind, nach Ablauf der Wartefrist, wie folgt an den Bürger zu überlassen,

  • Begründung „Sonstiges“
  • Erfassung von „Übergangsregelung“
Grafik
© ARGE Zivile Sicherheit

Die Übergangsregelung „Sonstiges“ ist bis 16.6.2026 im ZWR zulässig.

Fragen zum neuen ZWR-System

Im Falle, dass Sie reglementierter Waffengewerbetreibender sind und Fragen zum neuen ZWR-System haben, schicken Sie Ihre Fragen bitte an: BMI-IKT-ZWR@bmi.gv.at
Den zivilen Waffenfachhandel können Sie gerne, als zivile-sicherheit@wko.at, in CC setzen.

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