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Eigenheimförderung Neu seit 1. März 2026

Es kann wieder um eine Eigenheimförderung angesucht werden. Insgesamt stehen für die Förderung von rückzahlbaren Landesdarlehen gemäß dieser Richtlinie maximal 18 Millionen Euro zur Verfügung.

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19.03.2026

Seit 1. März 2026 kann wieder um eine Eigenheimförderung angesucht werden - der Antrag kann digital über diese Website eingereicht werden. Insgesamt stehen für die Förderung von rückzahlbaren Landesdarlehen gemäß dieser Richtlinie maximal 18 Mio. Euro zur Verfügung.

Im Rahmen unserer gesetzlichen Begutachtung haben wir begrüßt, dass diese aus unserer Sicht wieder zu mehr Planungssicherheit für die Projektwerber und Unternehmen beitragen wird. Kritisch bewerten wir aber die deutliche Reduktion der maximalen Darlehenshöhe - von bisher 200.000 Euro auf nun lediglich 80.000 Euro Fördersätze in der Eigenheimförderung.

Ebenso kritisch sehen wir die Voraussetzung, dass Eigenheime künftig ausschließlich im "Siedlungsschwerpunkt"  (Ausnahme "Generationen-Wohnen") förderfähig sind.


Zu den Förderungsrichtlinien

 

Änderung der Durchführungsverordnung zum Steiermärkischen Wohnbauförderungsgesetz 1993
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