Thermal Runaway: Anforderungen an den Nachweis
Thermal Runaway: Der Nachweis muss die positive Prüfung nach Punkt 7.3.3 der IEC 62619:2022 ausdrücklich bestätigen.
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Für den Nachweis gemäß OIB-Richtlinie 2 bzw. BauG ist entscheidend, dass Batteriespeichersysteme nach IEC 62619:2022 qualifiziert und getestet wurden und die positive Thermal-Runaway-Prüfung ausdrücklich dokumentiert ist. Fehlt der konkrete Hinweis auf Punkt 7.3.3, ist der Nachweis nachzufordern. Dieser wird üblicherweise vom Hersteller oder Importeur erbracht.
Zur Stellungnahme
Der Nachweis i.S. des 3.9.12 lit. c der OIB-RL 2 2023 bzw. des § 21 Abs. 2 Z 2a lit. b BauG wird üblicherweise vom Hersteller (oder Importeur) zu erbringen sein. Den Erläuterungen zu 3.9.12. der OIB-Richtlinie 2, Ausgabe 2023, ist zu entnehmen, dass ein anerkannter Nachweis, dass ein „thermal runaway“ einer Zelle zu keinem Brandausbruch der Batterieanlage führt, z.B. eine positive Prüfung nach Punkt 7.3.3 des Entwurfs der OVE EN IEC 62619 sein kann. Dazu ist zunächst auszuführen, dass diese in der OIB genannte Referenz auf einen Entwurf nicht mehr zutreffend ist. Es gibt mittlerweile eine Norm, basierend auf der IEC 62619:2022. Dabei handelt es sich um eine internationale Norm, die spezifische Sicherheitsanforderungen für wiederaufladbare Sekundärzellen und Batterien enthält, die Lithium-Technologie für den Einsatz in industriellen Anwendungen nutzen. Die Einhaltung der IEC 62619:2022-Norm ist ein klares Indiz dafür, dass ein Speicher eine Reihe von strengen Prüfungen durchlaufen hat, um seine Sicherheit unter verschiedenen Betriebs- und Notfallszenarien zu gewährleisten. Eine dieser Prüfungen bezieht sich auf das Management des Risikos einer thermischen Durchlaufreaktion (thermal runaway). Die entsprechenden Prüfungen führen akkreditierte Prüfinstitute wie etwa der TÜV durch.
Zusammenfassend ist auszuführen, dass Batteriespeichersysteme demnach nach der IEC 62619:2022 qualifiziert sowie getestet sein müssen; besonders wichtig ist dabei die Thermal Runaway-Prüfung nach Abschnitt 7.3.3. dieser Norm. Dies muss aus der Bestätigung eindeutig und klar hervorgehen. Fehlt im Nachweis die Bezugnahme auf die Thermal Runaway-Prüfung, dann ist diese vom Meldepflichtigen nachzufordern. Dieser kann sie vom Hersteller oder Importeur anfordern. Ein generelles Zertifikat, dass ein Speicher nach IEC 62619 geprüft wurde, reicht nicht aus – es muss aus dem Zertifikat eindeutig hervorgehen, dass eine entsprechende positive Prüfung im Hinblick auf einen „thermal runaway“ vorgenommen wurde (ausdrücklicher Hinweis auf Pkt. 7.3.3.). Fehlt dieser konkrete Hinweis, ist ein solcher Test-Report kein geeigneter Nachweis im Sinne der OIB-Richtlinie 2 und des § 21 Abs. 2 Z 2a lit. b BauG. Die Durchführung des Tests, auf den es ankäme, ist in solchen Fällen somit nicht dokumentiert.