Umsetzung der neuen Hitzeschutzverordnung
Erstmals gilt diesen Sommer die neue Hitze-Verordnung. Die Musterevaluierung für Hitze- und UV-Schutzmaßnahmen unterstützt Betriebe dabei, geeignete Schutzmaßnahmen auf Baustellen umzusetzen.
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Mit Rundschreiben Nr. 15/2025 haben wir über die neue Hitzeschutzverordnung (Hitze-V, BGBl. II 325/2025) informiert, die am 1.1.2026 in Kraft getreten ist. Sie ist das Resultat einer Zielvereinbarung im aktuellen Regierungsprogramm („Eigene Schutzverordnung für ArbeitnehmerInnen, die im Freien arbeiten - nicht hitzefrei“) und war - trotz heftigem Widerstand der Bauwirtschaft - nicht abwendbar, weil sie vorab politisch paktiert wurde. Aufgrund des bevorstehenden Sommers, in dem die Hitze-V zum ersten Mal zur Anwendung kommt, möchten wir an unsere Umsetzungshilfe, die „Musterevaluierung für Hitze- und UV Schutzmaßnahmen auf Baustellen“, erinnern. Diese wurde von unserem Fachausschuss für Arbeitssicherheit in Zusammenarbeit mit der zentralen Arbeitsinspektion ausgearbeitet.
Die Musterevaluierung besteht aus den folgenden drei Teilen:
- Informationsblatt zu Hitze- und UV-Schutzmaßnahmen auf Baustellen: Dieses beinhaltet Basisinformationen zu Hitze- und UV-Schutzmaßnahmen auf Baustellen und ist als Hilfsmittel für die jährlichen Unterweisungen konzipiert.
- Evaluierungsformular mit konkreten Maßnahmen je Baustelle: Im Evaluierungsformular erfolgt die konkrete Festlegung von Maßnahmen für die jeweilige Baustelle.
- Ausfüllhilfe mit möglichen Maßnahmen Dieses Dokument dient als Ausfüllhilfe für das Evaluierungsformular und nennt Beispiele für spezifische Maßnahmen.
Die Musterevaluierung kann auf der Homepage der Geschäftsstelle Bau unter www.bau.or.at/arbeitssicherheit heruntergeladen werden. Die Inhalte der neuen Musterevaluierung wurden auch in die Mappe "Sicherheit am Bau" (www.baumappe.at) eingearbeitet. Dies erfolgte in jenen Kapiteln, in denen Hitze- und UV Schutz schon bisher behandelt wurden (B 13 "Arbeiten im Freien". C 6 "Haut schutz/Sonnenschutz" und C 11 "Witterungsschutz"). Eine detaillierte Information zur Hitze-V und zur Musterevaluierung wird in Kürze in der Österreichischen Bauzeitung veröffentlicht (Vorabzug siehe Beilage). Im Hinblick auf Kontrolltätigkeiten der Arbeitsinspektion weisen wir darauf hin, dass im Durchführungserlass des Sozialministeriums zur Hitze-V ausdrücklich auf den Grundsatz b"eraten vor strafen" hingewiesen wurde.