Sanitär-, Heizungs- und Lüftungstechniker, Landesinnung
Bundesförderung Kesseltausch für Private 2026: Wärmepumpen
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24.11.2025
- Registrierungen können bis 31. Dezember 2026 online gestellt werden, jedoch nur so lange Budgetmittel zur Verfügung stehen.
- Es werden Lieferungen und Leistungen ab 3. Oktober 2025 anerkannt.
- Bei der Registrierung ist bereits ein Energieberatungsprotokoll (vor Ort oder telefonisch) sowie ein amtlicher Lichtbildausweis hochzuladen.
- Zweistufiges Einreichverfahren: Schritt 1 - Registrierung des Projektes, Schritt 2 - Fertigstellung und Einreichung innerhalb von 9 Monaten
- Einhaltung der EHPA-Gütesiegelkriterien in der jeweils gültigen Version, bestätigt durch ein unabhängiges Prüfinstitut.
- Für Anlagen mit einem Kältemittel mit einem GWP-Wert > 150 wird, in Abhängigkeit von Technologie, Bauart und Leistung, die ermittelte Förderung um 20 % reduziert. Das eingesetzte Kältemittel darf einen GWP-Wert von 750 nicht überschreiten.
- Max. Vorlauftemperatur des Wärmeabgabesystems von 55°C.
- Bei Ein-/Zweifamilienhäusern sind nur Wärmepumpen < 100 kW förderungsfähig
- Die Anschlussmöglichkeit an eine hocheffiziente oder klimafreundliche Nah-/Fernwärmeversorgung ist technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar.
- Ein Hauptwohnsitz am Standort des Heizungstausches ist nicht erforderlich.
- Alter des bestehenden Kessels ist nicht relevant. Die Altanlage ist jedoch zu entsorgen.
Beispiel Luftwärmepumpe
Förderfähig ist der Tausch von bestehenden Heizungsanlagen, wenn fossile Brennstoffe wie Kohle, Koks, Heizöl, Erd- oder Flüssiggas sowie Stromheizungen ersetzt werden.
| Bundesförderung "Kesseltausch" (max. 30 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten) | 7.500 Euro |
| Öko-Sonderausgabenpauschale/Finanzamt (wird mit der Bundesförderung mitbeantragt, ist einkommensabhängig) | 600 Euro |
| Gemeindeförderung (Annahme - jede Gemeinde fördert individuell) | 500 Euro |
| Mögliche Gesamtförderung Luftwärmepumpe | 8.600 Euro |