Person mit braunem Bart, weißem Schutzhelm, Arbeitslatzhose, blauem Hemd und orangen Arbeitshandschuhen blickt freudig in die Kamera, während sie mit verschränkten Armen in einer Produktionshalle mit Beförderungsbändern steht
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Erlass BMAW: Informationen für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften

Seit 20. März 2024 gibt es Änderungen bei der Beschäftigung von Saisonarbeitskräften

Lesedauer: 1 Minute

02.04.2024

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat am 20. März 2024 einen Erlass an das Arbeitsmarktservice Österreich übermittelt, welcher folgende Änderungen für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften beinhaltet:

  • Die Beschäftigungsbewilligungen für Saisonarbeitskräfte sollen künftig die Information beinhalten, dass sich Saisonarbeitskräfte bei rechtlichen Fragen an die zuständige Arbeiterkammer oder Landarbeiterkammer wenden können.
     
  • Das Antragsformular für Saisonbeschäftigungsbewilligungen wird dahingehend angepasst, dass Arbeitgeber bei Bereitstellung der Unterkunft bestätigen müssen, dass die Miete nicht automatisch vom Lohn der Arbeitskraft abgezogen wird. Zudem muss bestätigt werden, dass der Saisonarbeitskraft ein Mietvertrag oder ein gleichwertiges Schriftstück mit den Mietbedingungen übermittelt wird. Der Arbeitgeber muss auch bestätigen, dass die bereitgestellte Unterkunft den geltenden Gesundheits- und Sicherheitsnormen und bautechnischen Vorschriften entspricht.

    Hier geht's zum Erlass des Bundesministeriums
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