EU-Taxonomie: Delegierter Rechtsakt (iZm Omnibus I) angenommen
Ab 2026 gelten neue Regeln für die EU-Taxonomie: Ein aktualisierter Rechtsakt und neue Leitlinien bringen mehr Klarheit bei den Offenlegungspflichten. Gleichzeitig wurde der Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich eingeschränkt. Was das für Betriebe bedeutet und worauf man sich jetzt vorbereiten sollte.
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Die Europäische Kommission hat Anfang Juli 2025 Änderungen zur EU-Taxonomie in Form eines delegierten Rechtsakts zur Änderung des delegierten Taxonomie-Rechtsakts über die Offenlegungspflichten und der delegierten Rechtsakte zur Klimataxonomie und zur Umwelttaxonomie angenommen (siehe untenstehende Information vom 28. Juli 2025). Rat und Parlament haben keinen Einwand erhoben. Das bedeutet, dass der delegierte Rechtsakt formell angenommen ist und im EU-Amtsblatt veröffentlicht wird. Ab 1. Jänner 2026 ist er gültig und somit anzuwenden.
Neue FAQ zur Berichterstattung über taxonomiefähige oder -konforme Aktivitäten
Ergänzend dazu hat die Europäische Kommission einen Entwurf für einen Leitfaden in Form von FAQ veröffentlicht. Dieser Leitfaden soll bei der Vorbereitung auf die neuen Vorschriften der EU-Taxonomie (gültig ab Jänner 2026) und die Anwendung der Offenlegungsanforderungen gemäß Artikel 8 helfen. Damit wird einer WKÖ-Forderung nachgekommen.
Im Fokus stehen u. a. folgende Punkte:
- Allgemeine Fragen zur zeitlichen Anwendung der überarbeiteten Vorgaben (iZm Omnibus I) à Übergangsregelungen
- Wie ist mit der neuen Wesentlichkeitsschwelle umzugehen?
- Fragen iZm der Offenlegung von Finanzunternehmen gegenüber Zweckgesellschaften
Die FAQ sollen eine praktische Orientierungshilfe zur Umsetzung und rechtlichen Auslegung der überarbeiteten Offenlegungsvorschriften sein sowie für Klarheit und Einheitlichkeit bei der Berichterstattung sorgen. Sie sollen bei der ersten jährlichen Taxonomieberichterstattung nach den überarbeiteten Vorschriften helfen, die 2026 für das Geschäftsjahr 2025 vorzunehmen ist.
Die formelle Verabschiedung der FAQ in allen EU-Sprachen wird nach der Veröffentlichung des Omnibus I-Delegierten Rechtsakts im EU-Amtsblatt im ersten Quartal 2026 erwartet.
Angepasster Anwendungsbereich
Die Änderung des Anwendungsbereichs erfolgt iZm den Anpassungen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Dazu konnte auch im Dezember eine politische Einigung erzielt werden. Die Grenzwerte für Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichtspflichten und somit auch die Taxonomie direkt betreffen, wurden angehoben. Konkret wurden sie auf über 1000 Mitarbeitende und mehr als 450 Millionen Euro Jahresumsatz fixiert.