Erwachsene Person und zwei Kinder in Bewegungsunschärfe Rollkoffer auf Bahnsteig hinter sich her ziehend, daneben im Ausschnitt weißer Zug mit rotem mittigem Streifen und schwarz eingefassten Fenstern
© MKS | stock.adobe.com
Reisebüros, Fachgruppe

Erleichterungen im internationalen Bahnverkehr – AJC

Mit dem neuen "Agreement on Journey Continuation" (AJC) wird sichergestellt, dass bei Verspätungen oder Ausfällen das Endziel ohne zusätzliche Kosten erreicht werden kann.

Lesedauer: 1 Minute

22.08.2024

Das "Agreement on Journey Continuation" (AJC) ist eine multilaterale Vereinbarung zwischen europäischen Eisenbahnunternehmen. Ziel des AJC ist es, Passagiere bei Verspätungen oder Ausfällen dabei zu unterstützen, ihr Endziel ohne zusätzliche Kosten zu erreichen, selbst wenn mehrere separate Tickets für die Reise genutzt werden. Das AJC greift ein, wenn die aktuelle europäische Gesetzgebung (EU-Fahrgastrechte) nicht ausreicht, etwa bei unterschiedlichen Tickets von verschiedenen Anbietern. Solange eine "angemessene Umsteigezeit" eingeplant wurde, können Passagiere einen späteren Zug desselben Unternehmens nehmen, ohne ein neues Ticket kaufen zu müssen. 

Wird ein Anschluss auf einer internationalen Reise verpasst, ist eine Verspätungs-/Ausfallbestätigung notwendig. Diese Bestätigung ist zusammen mit dem Originalticket dem Personal des in Anspruch genommenen späteren Zuges vorzulegen. Dabei zu beachten ist, dass der gewählte Anschlusszug vom selben Zugunternehmen betrieben wird wie der verpasste Zug.  

Das haben Bahnfahrende jedenfalls zu beachten:

  • Eine "angemessene Umsteigezeit" muss eingeplant sein.
  • Eine Verspätungs-/Ausfallbestätigung vom betroffenen Unternehmen ist erforderlich.
  • Hilfe beim Bahnpersonal suchen, das in den Bestimmungen des AJC geschult ist.
Weitere Infos