Tirol: Fördermaßnahmen der Stadtgemeinde Wörgl

Wörgl unterstützt ortsansässige und neu zuziehende Wirtschaftsbetriebe

Einstellungen

Geltungsdauer:
Standort:
Tirol
Förderart:
Zuschuss Steuerliche Förderungen

Förderungswerber

Als Förderungswerber kommen ausschließlich Mitglieder der Wirtschaftskammer sowie Personen, die in freien Berufen tätig sind in Betracht.

Förderungszweck

Im Bewusstsein über die Bedeutung, die die heimische Wirtschaft in finanzieller und struktureller Hinsicht für die Stadt Wörgl hat, verabschiedet der Gemeinderat der Stadt Wörgl eine Richtlinie für die Förderung der gewerblichen Wirtschaft, die folgende Ziele verfolgt:

  • Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen und Erhöhung der Wertschöpfung der bestehenden Arbeitsplätze;
  • Schaffung von Ausbildungskapazitäten;
  • Nachhaltige und verstärkte Kooperation mit den Umlandgemeinden;
  • Bestmögliche Bewahrung der Natur und Umwelt bzw. Erhaltung der Lebensqualität für die Bevölkerung in Wörgl

Förderungsgegenstand

Förderung ortsansässiger bzw. neu zuziehender Wirtschaftsbetriebe der gewerblichen Wirtschaft

Art und Ausmaß der Förderung

  • Zahlungserleichterung bei Verkehrsaufschließungsabgaben
  • Investitionskosten ab 10.000 EUR (Details siehe Richtlinie)
  • Miet- und Pachtzuschüsse in der Innenstadtförderzone
  • Arbeitsplatzprämie und Lehrlingsförderung
Die Projektauswahl erfolgt aufgrund eines Punkte-Bewertungssystem der Stadtgemeinde Wörgl.

Einreichung

VOR dem Entstehen der förderungswürdigen Maßnahme bei der Stadtgemeinde Wörgl: www.woergl.at bzw. wirtschaft@stadt.woergl.at

Ansprechperson in der Wirtschaftskammer: Michaela Güttler

Richtlinientext als PDF

Wirtschaftsförderungsrichtlinien der Stadtgemeinde Wörgl


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.